Strafrecht (Fach) / sonstige Delikte BT (Lektion)

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  • Beschädigen iSv § 303 Unmittelbare Einwirkung auf betroffene Sache und eine dadurch verursachte Beeinträchtigung körperlicher Unversehrtheit oder bestimmungsgemäßer Brauchbarkeit. 
  • Unerlaubtes Entfernen iSv § 142 Setzt voraus, dass die Unfallstelle verlassen wird, obwohl feststellungsbereite Personen anwesend waren.
  • Unfall ein plötzlich eintretendes Ereignis im Straßenverkehr, in welchem sich ein verkehrstypisches Schadensrisiko realisiert und unmittelbar zu einem völlig belanglosen Schaden führt.
  • Feststellungsrecht eines Dritten beim unerlaubten ... E.A.: Nicht jeder Beteiligte hat ein Feststellungsrecht. Dritte haben es nur, wenn eine tatsächliche persönliche Beziehung besteht oder der Dritte ein besonderes Interesse an der Feststellung hat.  ...
  • Zunächst unvorsätzliche Entfernung vom Unfallort ... Früher: Unvorsätzliches Entfernen wird dem berechtigten oder entschuldigenden Entfernen § 142 II gleichgestellt. BVerfG: Der § 142 II ist vom Anwendungsbereich her klar definiert. Damit scheidet eine ...
  • tätlicher Angriff iSv § 114 jede unmittelbar auf den Körper zielende feindselige Einwirkung von einigem Gewicht, die damit gleichwohl körperverletzungsgeeignet ist. 
  • Verhältnis zwischen §§ 113 und 114? E.A.: § 114 ist die Qualifikation zu § 113.  H.M.: § 114 ist eigenständiger Tatbestand. Jedoch ist weiterhin strittig, in welchem Verhältnis sie stehen. Nach einer Unteransicht handelt es sich um ...
  • Behandlung wenn der Täter beim "Verleiten zur Falschaussage" ... E.A.: § 160 wird als Spezialfall der mittelbaren Täterschaft angesehen. Bei Bösgläubigkeit ist keine Werkzeugqualität erfüllt. Zu prüfen ist § 160 II.  Dafür spricht der Sinn und Zweck des ...