Steuerrecht (Fach) / Maßgeblichkeitsprinzip PieWie (Lektion)
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besagt, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung der Handelsbilanz (HGB) auch für die Steuerbilanz gelten gem. § 5(1) S.1 EStG
Diese Lektion wurde von FrankyFlowers erstellt.
- Wenn das Handels-Recht eine verbindliche Vorschrift vorsieht und das Steuerrecht keine Regelung für die genannte HGB vorschrift nennt oder mit dem HGB gleichzieht..... .....entsprichen die Ansätze in der Handelsbilanz den Ansätzen für die Steuerbilanz (HR maßgeblich für STR - keine Durchbrechung der Maßgeblichkeit)
- Wenn das Handelsrecht eine verbindliche Vorschrift aufweist und das Steuerrecht eine abweichende Ansatzweise für die Bemessungsgrundlage für die Steuerbilanz vorgibt.... .....entspricht die Handelsbilanz NICHT der Steuerbilanz. Es ist dem Steuergesetz für die Steuerbilanz folge zu leisten. (Durchbrechung der Maßgeblichkeit des HGB für die Ansätze der Steuerbilanz)
- Sieht das Handels-Recht eine Wahlmöglichkeit der Aktivierung vor und ist vom Steuergesetz eine Vorschrift zu befolgen.... .....KANN die Handelsbilanz der Steuerbilanz abweichen. (Das HGB kann je nach befolgen oder unterlassen des Wahlrechtes deckungsgleich mit den steuerlichen Vorschriften sein). Für die Steuerbilanz ist immer das Steuergesetz vorrangig zu betrachten, weicht es vom HGB ab.
- Wer ist zur Buchführung verpflichtet? §238 HGB jeder Kaufmann Ausnahme: §242(4) HGB Befreiung der Buchführungspflicht bei nicht Erreichung der Umsatzerlösgrenze 600.000 EUR UND 60.000 EUR Jahresüberschuss
- Woraus ergibt sich die abgeleitete Buchführungspflicht? § 140 AOWer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, hat die Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch für die Besteuerung zu erfüllen. § 141 Abs. 1 AO (1) Gewerbliche Unternehmer sowie Land- und Forstwirte, die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb ..... (Umsätze 600 TEUR/ Gewinne 60 TEUR...siehe Punkte 1-5)....gehabt haben, sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, wenn sich eine Buchführungspflicht nicht aus § 140 ergibt.
- Was beinhaltet der Jahresabschluss gem. § 242 Abs. 1-3 HGB? (1) Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluß (Eröffnungsbilanz, Bilanz) aufzustellen. 2Auf die Eröffnungsbilanz sind die für den Jahresabschluß geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sie sich auf die Bilanz beziehen. (2) Er hat für den Schluß eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluß.
- Was besagt § 241a HGB für Einzelkaufleute? Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 nicht anzuwenden. 2Im Fall der Neugründung treten die Rechtsfolgen schon ein, wenn die Werte des Satzes 1 am ersten Abschlussstichtag nach der Neugründung nicht überschritten werden.
- Wie sind Bücher zu führen gem §239 HGB? (1) 1Bei der Führung der Handelsbücher und bei den sonst erforderlichen Aufzeichnungen hat sich der Kaufmann einer lebenden Sprache zu bedienen. 2Werden Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben oder Symbole verwendet, muß im Einzelfall deren Bedeutung eindeutig festliegen. (2) Die Eintragungen in Büchern und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorgenommen werden. (3) 1Eine Eintragung oder eine Aufzeichnung darf nicht in einer Weise verändert werden, daß der ursprüngliche Inhalt nicht mehr feststellbar ist. 2Auch solche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, deren Beschaffenheit es ungewiß läßt, ob sie ursprünglich oder erst später gemacht worden sind. (4) 1Die Handelsbücher und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen können auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen oder auf Datenträgern geführt werden....(verkürzt:siehe dazu §239)
- Was besagt der § 5(1) S.1 Nr EStG? ! WICHTIG ! § 5 Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden (1) Bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, ....., ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist, es sei denn, im Rahmen der Ausübung eines steuerlichen Wahlrechts wird oder wurde ein anderer Ansatz gewählt. Voraussetzung für die Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden.... In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die Vorschrift des ausgeübten steuerlichen Wahlrechts und die vorgenommenen Abschreibungen nachzuweisen.
- Was besagt § 246 (1) HGB? WICHTIG § 246 Vollständigkeit. Verrechnungsverbot (1) Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Vermögensgegenstände sind in der Bilanz des Eigentümers aufzunehmen; ist ein Vermögensgegenstand nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen, hat dieser ihn in seiner Bilanz auszuweisen. Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen. Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.
- Was besagt § 247 HGB? § 247 Inhalt der Bilanz (1) In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert auszuweisen und hinreichend aufzugliedern.(2) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.
- Wo finde ich die Bilanzierungsverbote gem. HGB? Was besagen sie? § 248 Bilanzierungsverbote und -wahlrechte (1) In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden:1.Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens,2.Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und3.Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen. (2) Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
- In welchen Fällen sind Rückstellungen gem. HGB ZWINGEND zu bilden? Welche § ? § 249 Rückstellungen (1) Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ferner sind Rückstellungen zu bilden für 1.im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden, 2. Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. (2) Für andere als die in Absatz 1 bezeichneten Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden. Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, soweit der Grund hierfür entfallen ist
- Wie sind Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP/PRAP) zu bilden gem. welchen §? (siehe 3 - Damnum) § 250 Rechnungsabgrenzungsposten (1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.(3) Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
- Was besagt § 251 HGB? § 251 Haftungsverhältnisse Unter der Bilanz sind, sofern sie nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten zu vermerken; sie dürfen in einem Betrag angegeben werden. Haftungsverhältnisse sind auch anzugeben, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen.
- Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn.............. .......entgeltlich erworben wurden. §5 Abs. 2 EStG
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- Was besagt § 5 (2a) EStG? (2a) Für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, soweit künftig Einnahmen oder Gewinne anfallen, sind Verbindlichkeiten oder Rückstellungen erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind.
- Wann dürfen Rückstellungen für Verletzungen fremder Patent- Urheberrechte etc gebildet werden? § 5(3) EStG (3)Rückstellungen wegen Verletzung fremder Patent-, Urheber- oder ähnlicher Schutzrechte dürfen erst gebildet werden, wenn1. der Rechtsinhaber Ansprüche wegen der Rechtsverletzung geltend gemacht hat oder2. mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft zu rechnen ist. Eine nach Satz 1 Nummer 2 gebildete Rückstellung ist spätestens in der Bilanz des dritten auf ihre erstmalige Bildung folgenden Wirtschaftsjahres gewinnerhöhend aufzulösen, wenn Ansprüche nicht geltend gemacht worden sind.
- Rückstellung für Dienstjubiläum laut EStG lautet der §....? §5 Abs.(4) Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums dürfen nur gebildet werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt, die Zusage schriftlich erteilt ist und soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem 31. Dezember 1992 erwirbt.
- Rückstellung für Dienstjubiläum laut EStG lautet der §....? §5 Abs.(4) Rückstellungen für die Verpflichtung zu einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums dürfen nur gebildet werden, wenn das Dienstverhältnis mindestens zehn Jahre bestanden hat, das Dienstjubiläum das Bestehen eines Dienstverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt, die Zusage schriftlich erteilt ist und soweit der Zuwendungsberechtigte seine Anwartschaft nach dem 31. Dezember 1992 erwirbt.
- Rückstellungen für Drohverluste : Welcher EStG §? §5(4a)EStG Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen nicht gebildet werden. Das gilt nicht für Ergebnisse nach Absatz 1a Satz 2 (Patente / Urheberrechte etc)
- Was besagt §5(4b) EStG? §5(4b) EStG Rückstellungen für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind, dürfen nicht gebildet werden.
- Wo sind die Rechnungsabgrenzungsposten im Steuergesetz zu finden? §5(5) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind nur anzusetzen 1. auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen; 2. auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. .......(siehe gesamten § für Rest - UST & Zölle betreffend)
- §5 Abs 6 EStG besagt...? §5(6) EStG Die Vorschriften über die Entnahmen und die Einlagen, über die Zulässigkeit der Bilanzänderung, über die Betriebsausgaben, über die Bewertung und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.
- Definition Anlagevermögen? Dauerhaft dienend im Betrieb gem. § 247 Abs 2 HGB & Steuerlich gem. §5 Abs1 S1 EStG zu würdigen
- Was beinhaltet die Handelsbilanz? Sämtliche Vermögen und Schulden des Betriebs, sowie die RAP §246(1) S1 HGB
- Was beinhaltet die Steuerbilanz? Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens und die betrieblichen Schulden zzgl. RAP §5 Abs 1 S1 1HS EStG
- Sind Rechnungsabgrenzungsposten als Wirtschaftsgüter zu betrachten? Nein, und somit unterliegen sie auch keiner Bewertungsvorschrift
- Wo im HGB ist die vorsichtige Bewertung zu finden? § 252 (1) Nr 4 HGB regelt die "Allgemeinen Bewertungsgrundsätze":(1) Bei der Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes:Nr4:Es ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind; Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind.
- Wo im HGB ist die AfA geregelt §253 HGB --- Herstellungs & Anschaffunskosten unter Punkt 3: (3) Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens nicht verlässlich geschätzt werden, sind planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen. Satz 3 findet auf einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert entsprechende Anwendung. .......mehr siehe § 253
- Zurechnung / Bestimmung des Eigentümers eines WGs gem. AO ist in welchem § geregelt? Abgabenordnung (AO)§ 39 Zurechnung(1) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen.(2) Abweichend von Absatz 1 gelten die folgenden Vorschriften:1.Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen. Bei Treuhandverhältnissen sind die Wirtschaftsgüter dem Treugeber, beim Sicherungseigentum dem Sicherungsgeber und beim Eigenbesitz dem Eigenbesitzer zuzurechnen. 2.Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, werden den Beteiligten anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist.
- Die 3 Aktivierungsverbote gem. §248 Abs 1 HGB lauten? 1) Gründungskosten 2) Eigenkapitalbeschaffungskosten 3) Versicherungs-Abschluss-Gebühr
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- Das Passivierungsgebot für P-RAP gem. § 250 Abs 2 HGB bedeutet im Steuerrecht....? ...... ebenfalls Abgrenzungsgebot da maßgeblich gem. § 5(5) S1 Nr 2 EStG
- Das Aktivierungsgebot § 250 (1) HGB für A-RAP bedeutet für das Steuerrecht...? ....gem. § 5(5)S1 Nr 1 muss auch in der Steuerbilanz aktiv abgegrenzt werden, das HGB ist maßgebend.
- Selbstgeschaffene immaterielle WG des Anlagevermögens können als AV in die Bilanz aufgenommen werden gem. §248 Abs. 2 HGB. Welche Ausnahmen gibt es? Ausgenommen sind : Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene: Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
- Selbstgeschaffene immaterielle WG des AV können gemäß HGB aktiviert werden. Wie sieht es das Steuerrecht? Selbstgeschaffene immaterielle WG des AV gilt das Aktivierungsverbot gem. § 5 Abs 2 EStG
- Wie werden Immaterielle Wirtschaftsgüter definiert? 1)Rechte: Patente, Markenrechte, Urheberrechte, Warenzeichen, Verlagsrechte, Gebrauchsmuster 2) rechtsähnliche Werte: Belieferungsrecht, Vertriebsrecht, Lizenzen, Konzessionen, Nutzungsrechte, Wettbewerbsverbote 3) sonstige Vorteile: know-how, ungeschütze Erfindungen, EDV Software (nicht trivial Programme), Geschäfts und Firmenwert
- Für entgeltlich erworbenes Anlagevermögen gilt das Aktivierungsgebot im HGB und STR gemäß welchen §? § 246 Abs 1 HGB §248 Abs 2 HGB § 5 Abs 2 EStG R 5.5 Abs 2 Satz ESTR
- Für selbstgeschaffenes Anlagevermögen gilt das Aktivierungswahlrecht im HGB und im STR ein AktivierungsVERBOT. Gemäß welchen §? Wahlrecht zur Aktivierung gem. HGB § 248 Abs 2 S1 HGB (BEACHTE AUSNAHMEN!!! Marken,Kundenlisten etc)§ 255 Abs 2a HGB VERBOT gem Steuerrecht: § 5 Abs 2 EStG
- Selbsteschaffene Marken, Kundenlisten, Verlagsrechte etc stellen die Ausnahmen der Wahlmöglichkeit zur Aktivierung des SELBSTGESCHAFFENEN Anlagevermögens dar. Die Aktivierungsverbots-§§ für HGB UND EStG lauten? § 248 Abs 2 Satz 2 HGB § 5 Abs 2 EStG
- Für das Umlaufvermögen, ob entgeltlich erworben oder selbstgeschaffen, gilt immer das Aktivierungsgebot gem. HGB & im Steuerrecht. Welche § regeln das? §246 Abs 1 HGB §5 (1) Satz 1 EstG (Maßgeblichkeitsprinzip)
- Forschungs- und Entwicklungskosten stellen selbstgeschaffenes, immaterielles Wirtschaftsgüter des AV dar. Wie sind sie im HGB und StR geregelt? Die Forschungs- und Entwicklungskosten sind getrennt zu betrachten. Forschungskosten dürfen im HGB NICHT aktiviert werden, Entwicklungskosten können gem. HGB Wahlrecht aktiviert werden. Ist die einwandfreie Trennung nicht möglich, gilt ein AktivierungsVERBOT gem. HGB §248 Abs 2 Satz 1 HGB & § 255 Abs 2a HGB Nach EStG gilt immer eine Aktivierungsverbot §5(2) EStG (Ausnahme : nicht selbstgeschaffene Entwicklung / entgeltlich erworben)
- Der Geschäfts- und Firmenwert stellt ein immaterielles WG des AV dar. Wie ist der Ansatz per HGB und EStG für entgeltlich erworbene und selbst geschaffene Werte zu würdigen? Entgeltlich Erworbene Firmenwerte ab 2010 sind sowohl nach HGB und EStG zu aktivieren § 246 Abs 1 Satz 1+4 HGB // §5 Abs 2 EStG Selbst geschaffene Firmenwerte dürfen nicht aktiviert (VERBOT) werden im HGB und Steuerrecht, da sie keinen Vermögensgegenstand darstellen HGB keine Regelung, da kein VG // EStG §5 Abs 2 EStG
- Wie wird der Firmenwert gem. §246 Abs 1+4 HGB ermittelt? Kauspreis für die Übernahme des Unternehmens ./. Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens + Übernommene Schulden des Unternehmens_____________________________________ = Geschäfts- und Firmenwert
- Wie verhält es sich mit der Abschreibung auf gekauften Firmenwerten gem. HGB und Steuerrecht? Gekaufte Firmenwerte sind gem. HGB über die tatsächliche Nutzungsdauer (i.dR. 5 Jahre) abzuschreiben § 253 Abs 1+3 HGB Gemäß Steuerrecht sind gekaufte Firmenwerte über 15 Jahre abzuschreiben § 5 Abs 2 EStG Aktivierungsgebot §6 Abs 1 Nr 1 EStG §7 Abs 1 Satz 3 EStG §5 Abs 6 EStG ERINNERUNG : SELBSTGESCHAFFENE Firmenwerte dürfen im HGB und EStG NIEMALS aktivert werden (....weil es sie nicht gibt)
- Websites können sowohl selbst geschaffen, als auch käuflich erworben werden. Desweiteren ist zu beachten, ob sie imaterielles WG des AV oder UV sind. Wie sind Websites bilanziell zu würdigen im HGB und EStG? Als immaterielles WG des Anlagevermögens sind Websites beim entgeltlichen Erwerb immer zu bilanzieren. § 246 Abs 1 HGB // § 5 Abs 2 EStG Als selbstgeschaffener Teil des AV gilt das Bilanzverbot auf Seiten des HGB und StR§ 248 Abs 2 Satz 2 HGB // §5 Abs 2 EStG Für das immaterielle Umlaufvermögen gilt immer das Bilanzierunsgebot § 246 Abs 1 HGB // §5 Abs 1 Satz 1EStG
- Domänen werden in der Regel entgeltlich erworben. Wie wird daher dieses immaterielle WG gewürdigt nach HGB und EStG? Es gilt das Bilanzierunsgebot für entgeltlich erworbene WG des AV §246 Abs 1 HGB // §5 Abs 2 EStG
- Was besagt das Passivierungserbot bei Rückstellungen? Gem. §249 Abs 1 HGB dürfen keine Rückstellungen gebildet werden, welche nicht auf genannten § beruhen.
- Wie ist ein Steuerliches Wahlrecht gegenüber der Handelsbilanz zu behandeln? Wie ist ein steuerliches Gebot/Verbot gegenüber eine HGB Vorschrift zu behandeln? Das steuerliche Wahlrecht ist losgelöst von der HGB Vorschrift. Ein steuerrechtliches Gebot/Verbot ist für die Steuerbilanz vorrangig gegenüber der HGB vorschrift zu behandeln §5 Abs 2-6 EStG
- Selbstgeschaffene Entwicklungskosten eines immateriellen WGs KÖNNEN gem. §248(2) Satz1 HGB in der Handelsbilanz aktiviert werden. Wie ist das in der Steuerbilanz zu würdigen? Steuerrechtlich gilt eine Aktivierungsverbot für selbstgeschaffene Entwicklungskosten eines immateriellen WGs gem. § 5 Abs 2 EStG
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