SDL (Fach) / Meereszonen (Lektion)
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Diese Lektion wurde von fritz23 erstellt.
- Küstenmeer max. 12 sm - vollständige Souveränität des Küstenstaates - Nichtanreinerstaaten haben Recht auf friedliche Durchfahrt (U-Boote an Oberfläche)
- Anschlusszone max. 24 sm - Küstenstaat darf Kontrollen (Zoll, Gesundheit, Finanzen, Einreise) durchführen àsonst freie Gewässer
- Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) max. 200 sm - Küstenstaat darf Ressourcen im Wasser + Grund nutzen - Nichtanreinerstaaten dürfen Pipelines, Rohre, Kabel verlegen
- Festlandsockel erweiterbar auf max. 350 sm - Meeresboden und Grund darf genutzt werden - nur auf Antrag bei Festlandsockelkommission kann beansprucht werden
- Hohe See - steht allen Staaten offen - Ausbeutung der Wassersäule ist jedem Staat erlaubt - Meeresboden & Untergrund = „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ à darf nicht ausgebeutet werden
