Küstenmeer
max. 12 sm - vollständige Souveränität des Küstenstaates - Nichtanreinerstaaten haben Recht auf friedliche Durchfahrt (U-Boote an Oberfläche)
Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ)
max. 200 sm - Küstenstaat darf Ressourcen im Wasser + Grund nutzen - Nichtanreinerstaaten dürfen Pipelines, Rohre, Kabel verlegen
Festlandsockel erweiterbar auf max. 350 sm
- Meeresboden und Grund darf genutzt werden - nur auf Antrag bei Festlandsockelkommission kann beansprucht werden
Hohe See
- steht allen Staaten offen - Ausbeutung der Wassersäule ist jedem Staat erlaubt - Meeresboden & Untergrund = „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ à darf nicht ausgebeutet werden