SDL (Subject) / Meereszonen (Lesson)

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  • Küstenmeer max. 12 sm -          vollständige Souveränität des Küstenstaates -          Nichtanreinerstaaten haben Recht auf friedliche Durchfahrt (U-Boote an Oberfläche)
  • Anschlusszone max. 24 sm -          Küstenstaat darf Kontrollen (Zoll, Gesundheit, Finanzen, Einreise) durchführen àsonst freie Gewässer
  • Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) max. 200 sm -          Küstenstaat darf Ressourcen im Wasser + Grund nutzen -          Nichtanreinerstaaten dürfen Pipelines, Rohre, Kabel verlegen
  • Festlandsockel erweiterbar auf max. 350 sm -          Meeresboden und Grund darf genutzt werden -          nur auf Antrag bei Festlandsockelkommission kann beansprucht werden
  • Hohe See -          steht allen Staaten offen -          Ausbeutung der Wassersäule ist jedem Staat erlaubt -          Meeresboden & Untergrund = „Gemeinsames Erbe der Menschheit“ à darf nicht ausgebeutet werden