Veterinärwesen (Fach) / Tierseuchen (Lektion)

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Diese Lektion wurde von lisa007 erstellt.

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  • Wie lange überlegt das ASP-Virus in Kot, Blut und gefrorenem Fleisch? Kot: 11 TageBlut: 15 WochenGefrorenes Fleisch: 1000 Tage
  • Wie erfolgt die Übertragung von ASP? Durch infizierte WildschweineSchlacht und KüchenabfälleZeckenstich
  • Welche Verlausformen von ASP gibt es? Pro Verlaufsform 2 Symptome nennen Akuter Verlauf:Hohes Fieber, Apathie, Somnolenz, Abort, Anorexie,Vomitus, hämorrhagische Diarrhoe, Zyanosen, Erytheme Chronischer Verlauf: Perikarditis, Atemprobleme
  • Welche Maßnahmen gelten für das Auftreten von ASP im Hausschweinebestand? -Tötung aller Tiere des Betriebes-Gründliche Reinigung und Desinfektion desBetriebes und Einhaltung einer Wartezeitvor erneutem Einstallen-Schutz und Überwachungszonen mit einemRadius von 3 bzw. 10 km-Rechtsnormen: Tierseuchengesetz (1909)und ASP-Verordnung (2005)
  • Welche Maßnahmen gelten für das Auftreten von ASP im Wildschweinebestand? -Festlegung von Restriktionsgebieten-spezifischer Tilgungsplan (Verringerungder Anzahl empfänglicher Schweine)-Rechtsnorm: Wildschweinepestverordnung(2003)
  • Nennen Sie präventive Maßnahmen gegen ASP in Österreich? -Meldung aller verendet aufgefundenen Wildschweine(Probennahme, seuchensichere Entsorgung) -Regelmäßige amtstierärztliche Untersuchung vonFreilandhaltungen und Betrieben mit Auslauf-Freilandhaltungen von Schweinen sind spätestens ab 4. Juli 2017 verboten, außerspezielle Anforderungen sind nach Überprüfung und bescheidmäßiger Genehmigung durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu diesem Zeitpunkt bereits erfüllt.-Schweine in Auslaufhaltung sind jedenfalls währendder Dämmerungs und Nachtstunden im Stallinnenbereich zu halten
  • Welche präventiven Maßnahmen gegen ASP gelten insbesondere bei der Jagd? Besondere Bestimmungen für die Jagd aufWildschweine:-die Bejagunghat so zu erfolgen,dass die Ausbreitung der etwaigvorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;-jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mitHausschweinen soll vermieden werden-sonstige bei der Jagd angefallene Tiermaterialien möglichst einerseuchensicheren Entsorgungzuführen
  • Welche ökonomische Auswirkungen hat ASP? -Hohe Mortalität = hohe Verluste-Einschränkung des Handels (Import/Export)-Keulung und Betriebssperren-Keine Verwertung des Fleisches-Kosten für die Überwachung und Arbeitsaufwand (Biosecurityintern/extern)-Verunsicherung der Verbraucher
  • Welche biologischen Faktoren von ASP begünstigen die Ausbreitung? -Enorm hohe Tenazität-Wildschwein-und Zeckenreservoire-Indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge,Wurstsemmeln etc.)-Stark Virulent
  • Welche begünstigenden Faktoren gibt es für die Ausbreitung von ASP generell? -Direkter Kontakt zwischen Wildschweinen undHausschweinen-Verfütterung von kontaminiertenSpeiseabfällen, Futter,Fressen von Kadaver-Über kontaminierte Materialien (Fahrzeuge,Kleidung, Stiefel,...)-Durch Zukauf von infizierten Tieren-Belebte Vektoren ( Nager )-Unzureichende Reinigung undDesinfektion-Geschlossener Zyklus zwischen Schweinen und derLederzecke in Afrika
  • Welche Synonyme gibt es für LSD? -Dermatitis nodularis-Knötchenkrankheit der Rinder
  • Wie heißt der Erreger der LSD und welche Arten sind betroffen? Ist der Erreger anzeigepflichtig? anzeigepflichtige Viruserkrankung!-Capripoxvirus bovis nodularis-Capripoxvirus    (Poxviridiae) •bestimmte Arten von Wiederkäuern (neben Hausrind auchWisent, Büffel, Giraffen, Impalas, AltweltkameleWildwiederkäuer)•nicht auf den Menschen übertragbar
  • Nenne 4 wichtige Symptome der LSD? knotige Veränderungen der Haut, Schleimhaut (Auge, Nase,Maul, Genitalien) und inneren Organe-> Hautläsionen nekrotisieren, werden oft sekundär infiziert•Fieber•Abmagerung•Hautödeme
  • Wie hoch ist in etwa die Mortalität bei LSD? 1-5%
  • Wann spricht man rechtlich von einem Fall der LSD? -Tier weißt klinische Symptome auf die auf LSD schließen lassen -Positiver Virusnachweis aus nationalem Referenzlabors -Positives serologisches Ergebnis
  • Warum hat LSD eine so große Relevanz? -Ausbruch in einem Rinderzuchtbetriebund/oder in einem Milchbetrieb->erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit undWohlergehen betroffener Tiere -mit hohen wirtschaftlichen Verlustenverbunden!(Schutz/-Überwachungszonen; Nottötung verdächtiger/infizierter Tiere;kein Vertrieb von Rohfleisch und Rohmilchprodukte aus betroffenen Gebieten)-> Leistungsrückgang, Handels-und Transportrestriktionen in betroffenenRegionen
  • Welche Maßnahmen haben bereits bei geringsten Verdacht zu erfolgen (LSD)? Bei geringstem Verdacht sollten vom Amtstierarzt Proben (Hautnekrosen, Tränenflüssigkeit, Speichelflüssigkeit, Serum und EDTA Blut) genommen werden
  • Wie ist die aktuelle Situation von LSD? •Seit vielen Jahren in Afrika endemisch•Von dort über Ägypten nach Israel (ab 2006), Jordanien (2013), Libanon (2013), Syrien•2013 hat LSD die Türkei erreicht (durch Migrationsbewegungen von Syrien aus)•2015 trat LSD erstmalig in Griechenland auf•2015/16: Fälle in Georgien, Russland, Armenien, Iran und Irak -Ausbreitung von Griechenland aus Richtung Norden-April 2016: Infizierte Rinderherden in Bulgarien und Mazedonien registriert-Fälle in Albanien, Montenegro, Kosovo, Serbien
  • Welche Faktoren begünstigen eine Ausbreitung von LSD? (Übertragungswege) -Vektoren (Culicoides, Milben, Fliegen)–>benötigen lediglich Kontakt mit Tränen-/Speichelflüssigkeit direkten Kontakt•infiziertes Sperma•Kolostrum infizierter Tiere•Handel mit Lebendtieren, die als Wirtstiere in Frage kommen•Jagdbetrieb (unbehandelte Tierhäute und Fellen)–Virus kann bis zu 18 Tagen überleben•Rohfleischprodukte und Rohmilchprodukte•(Aerosole und Stäube)–> z.Z. nicht wissenschaftl. gesichert
  • Welche begünstigenden Faktoren gibt es für die Ausbreitung von LSD? -Keine Kontrollmaßnahmen•Kein Ausmerzen bzw. Isolieren positiver Tiere•Keine prophylaktische Maßnahmen gegen inFrage kommende Vektoren•Klima•Bauart des Stalls (freier Luftzug?)•Futtermittel mit fragwürdiger Herkunft
  • Welches Ereignis löst Monitoring von LSD in Ö aus? -Früherkennung (Monitoring) wenn LSD sichbis auf ca. 100 km an die Ö Staatsgrenzeausgebreitet hat:•Festlegung von Risikogebieten•Stichprobenhafte amtliche Untersuchungen•Verpflichtende Eintragung der Ergebnisse ins VIS
  • Was steht in der LSD-Verordnung bezüglich des Falles des Seuchenverdachts? (Welche Maßnahmen sind zu ergreifen?) •Biosicherheitsmaßnahmen/Hygienemaßnahmen•Zählung aller Tiere – Angabe zu bereits verendeten, infizierten oderansteckungsverdächtigen Tieren•Überprüfen der Kennzeichnung•Epidemiologie gemäß Krisenplan•Klinische Untersuchung aller Tiere•Eventuell Probenentnahme•Vorläufige Sperrung des Betriebs bis Verdacht bestätigt oder entkräftigt
  • Welche sofortigen Maßnahmen gelten bei Seuchenausbruch von LSD? (laut LSD-Verordnung) Sofortmaßnahmen•Sperre des Betriebs•Tierschutzgerechte Tötung aller Tiere empfänglicherArten•Weitere Proben-> epidemiologische Untersuchungen•Verbot von Inverkehrbringung Tierischer Erzeugnisse und Nebenerzeugnissen–außer Entsorgung unter Ausschluss von Ausbreitungsgefahr!•Stallungen reinigen und desinfizieren•Tierhalter über Hygienemaßnahmen informieren Verhinderung der Ausbreitung•Emergency stand still–Nach Verlautbarung 72 h kein Verkehr mit lebenden Tieren(inkl. Samen, Eizellen, Embryonen)•Bisher genannte Maßnahmen dürfen ausgedehntwerden, falls die epidemiologische Lage es erfordert•Kundmachen und informieren überRestriktionsmaßnahmen Zonenlegung •Schutzzone von 3 km•Überwachungszone von 10 km•Infizierte Zone von min. 20 km•Aufhebung der Zone nach (Beseitigung aller Tiere, Reinigung und Desinfektion,Berücksichtigung seuchenspezifischer IKZ (28 d)) •Aufstocken von Betrieben mit geimpften Tieren und deren Nachkommen nachAufhebung der Schutzzone•Nicht geimpfter Tiere 28 d nach Aufhebung der Schutzzone•Überwachung durch den amtlichen Tierarzt•Risikobasierter Stichprobenplan inÜberwachungszone
  • Was gilt für Impfungen gegen LSD? Impfung: Impfungen mit dem Schafpockenvirusstamm RM-65 und LSDV-Stamm Neethling schützen zwar die Tiere vor einer klinischen Erkrankung, verhindern aber nicht die Infektion. Symptomlose virämische Tiere sind gefährlich, da sie die Tierseuche unbemerkt auf gesunde Tiere verbreiten können. Trotz Impfung gab es in Griechenland 2016 Neuinfektionen! Wird amtlich angeordnet:•Gebiet in dem geimpft wird•Impfstoff•Wann und wie ist zu impfen•Geimpfte Tiere registriert im VIS•Bekanntgabe wenn min 95% pro Betrieb sowie 80% proBetrieb geimpft wurde
  • Welche Transportbestimmungen gelten bei Ausbruch von LSD jeweils in der Schutz-und Überwachungszone? Schutzzone (3km Radius)•Aus der Schutzzone dürfen keine Tiere verbrachtwerden•Wenn sich ein Schlachthof innerhalb der Schutzzonebefindet dürfen Tiere ohne klinische Symptomegeschlachtet werden Überwachungszone (10km Radius)•Nur mit behördlicher Genehmigung dürfen Tiere ausder Überwachungszone verbracht werden•Wenn min. 28 Tage seit dem letzten Seuchenausbruchvergangen sind, dürfen Tiere auf direktem Weg zuunmittelbaren Schlachtung gebracht werden
  • Wann erfolgt die Aufhebung der Schutz-und Überwachungszonen bei LSD? Freiheitsstatus:•Frühestens nach Ablauf der 28 Tage im Anschluss derunschädlichen Beseitigung der Tiere, nach Reinigungund Desinfektion wird die Schutzzone zurÜberwachungszone•Die selben Bestimmungen gelten für dieÜberwachungszonen, welche dann in eine infizierteZone übergeführt werden•Infizierte Zonen werden aufgehoben wenn dieBestimmungen desOIE erfüllt sind
  • Welche Krankheiten gehören zur Rindergesundheits-Überwachungs-Verordnung? -Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBV)-Infektiöse pustulöse Vulvovaginitis (IPV)-Abortus Bang (Bangseuche)-Enzootische Rinderleukose (Rinderleukose)-Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
  • Was gilt für Schutzimpfungen gegen IBR/IPV, Bangseuche und Rinderleukose? sind verboten
  • wann gilt die amtliche Freiheit eines Bestandes (IBR/IPV, Bang....)? Wenn er weder als verdächtig noch als verseuchtgilt
  • Was gilt für das Inverkehrbringen von Rindern? Beim Inverkehrbringen muss ein Dokumentmitgeführt werden, welches die Herkunft aus einemfreien Bestand bestätigt
  • Wann hat bei Rindern eine Anzeige zu erfolgen? -Krankheitserscheinungen am lebenden Rind-Veränderungen am toten Rind, die den Verdacht einerIBR/IPV, Bangseuche oder Rinderleukose nahelegen-Positive oder zweifelhafte blutserologische Befunde-2 aufeinanderfolgende nicht neg. milchserologischeBefunde-Nachweis des Erregers-sonstige Hinweise auf das Vorliegen oder dieMöglichkeit der Ansteckung
  • Wer hat im Rahmen der RGVO(Rindergesundheitsverordnung) Anzeige zu erstatten? -Tierhalter-Tierarzt-Amtlicher Tierarzt-die mit der Untersuchung beauftragteUntersuchungsstelle-Jede Person, der die Erkennung zuzumuten istBei Hinzuziehen eines Tierarztes ist nur dieserzur Anzeige verpflichtet!
  • Wie lautet die Definition für verdächtige Bestände laut RGVO? = Bestände, in denen-sich ein ansteckungsverdächtiges Tier befindet oderinnerhalb der letzten 6 Monaten befunden hat-sich ein krankheitsverdächtiges Tier befindet-eine Anzeige nach §7 Abs. 1 Z 5 erfolgt ist
  • Welche Bestände sind nach erfolgten Überwachungsuntersuchungen laut RGVO als verdächtig einzustufen? -2 aufeinanderfolgende nicht negative milchserologische Befunde erhobenwurden-ein nicht negativer Befund in Verbindung mit Ergebnissen weitererepidemiologischer Untersuchungen-ein nicht negativer milchserologischer Befund ohne Hinweis auf eineunspezifische Reaktion und ohne weitere epidemiologische Hinweise aufdas Vorliegen einer Infektion-nicht negative blutserologischen Befunde vorliegen
  • Definition von Reagent laut RGVO? -ein Rind, bei dem der Erreger der IBR/IPV, Bangseuche,Rinderleukose nachgewiesen wurde-ein Rind im Alter von min. 6 Monaten mit positivemserologischen Ergebnis-ein Rind im Alter von min. 6 Monaten das bei 3aufeinander folgenden Untersuchungen ein zweifelhaftesErgebnis hat-ein Rind <6 Monaten das von einem Reagenten geborenwurde oder bei einem gesaugt hat
  • Verfahren mit Reagenten laut RGVO? -Ausmerzung ist durch Bescheid unter Angabe derOhrmarkennummer durch dieBezirksverwaltungsbehörde zu verfügen-Ausmerzfrist = maximal 6 Wochen-Amtliche Fleischuntersuchungstierärztin muss demTierhalter eine Bestätigung über die erfolgteSchlachtung ausstellen
  • Wie erfolgt die Probenentnahme: IBR/IPV, Bangseuche, Rinderleukose? -Grundsätzlich durch den Amtstierarzt durchzuführen-Ausnahme:-Milchproben für serologische Untersuchungen-> andere geeignete Personen-Tankmilchproben-> geschulte Molkereibedienstete -> Personen sind vom Landeshauptmann mit Bescheid zu bestellen
  • Probenuntersuchung laut RGVO, durch wen? -akkreditierte veterinärmedizinische Untersuchungsstelleder AGES -Nationales Referenzlabor -Ergebnisse können „positiv“, „negativ“ oder „zweifelhaft“sein -> „zweifelhaft“: alle validierten und wissenschaftlich anerkanntenUntersuchungsmethoden zulässig, die von der EU oder der OIE vorgesehen sind
  • Besonderheiten des Nachweises der Bangseuche? -VD: Blutprobe + sonstiges Untersuchungsmaterialdes Rindes, das abortiert hat (nach Möglichkeit auchNachgeburt)-> Ist das Ergebnis der Blutprobe nicht bangpositiv, soist die Probe nach Ablauf von zwei Wochen zuwiederholen (paarige Blutprobe)
  • Besonderheiten des Nachweis von BSE? -Probenentnahme: Löffelmethode (Ausnahme Rinder mitklinischem BSE-Verdacht)-Falls die Gewinnung einer ausreichenden Menge vongeeignetem Probenmaterial nicht möglich ist ganzenSchädel, einschließlich eines Ohres inkl. Ohrmarke)-Bei klinisch verdächtigen Rindern muss die Amtstierärztin/derAmtstierarzt direkt und unverzüglich den ganzen Kopf mit Atlaseinschließlich der Ohren inkl. Ohrmarken einsenden
  • Welche Maßnahmen erfolgen nach Anzeige laut RGVO? -Bezirksverwaltungsbehörde muss die nötigen Erhebungen imerforderlichen Umfang an Ort und Stelle vornehmen.-Seuchenverdacht feststellen oder weitere diagnostische Verfahren durchführen.-Ergebnis „zweifelhaft“: ->Untersuchung des betroffenen Rindesso oft wiederholen, bis das Rind als Reagent festgestelltwerden kann oder nicht mehr verdächtigt wird.-Wiederholungsuntersuchungen dürfen nicht 6 Wochen vor oder nach demAbkalben erfolgen.-Nach Feststellung einer der Seuchen, müssen alle Rinder des Betriebes (6Monate oder älter) untersucht werden-Epidemiologische Untersuchungen müssen erfolgen
  • Definition von verseuchten Beständen laut RGVO? ein Bestand, in dem sich ein oder mehrereReagenten befinden oder befunden haben
  • Ein Bestand gilt laut RGVO so lange als verseucht bis? -alle Reagenten ausgemerzt sind-nach Ausmerzung der Reagenten die Reinigungund Desinfektion gemäß §15 durchgeführt wurde-das Ergebnis zweier aufeinander folgender Untersuchungen alle Rinder des Bestandes im Altervon 6M und älter nach Maßgaben der Fristen §23,26 und 29 „negativ“ lautet
  • Wie ist die Probenentnahme laut RGVO geregelt? -Untersuchungen in Form von Stichprobenkontrollen (nachAGES (–>risikobasiertem Stichprobenplan) vom Landeshauptmann anzuordnen. -In Betrieben ohne Milchprobenentnahme: sind alle Rinder >2 Jahre (höchstens 10% des Bestandes) mittels Blutproben zuuntersuchen (auch bei Schlachtung) -In rohmilcherzeugenden Betrieben: Milchproben aller laktierender Rinder >2 Jahre (mind. 30% des Bestandes) -auf Rückverfolgbarkeit und Identität achten!-Proben vom Amtstierarzt sind unter der Verwendung der Viseinzusenden-Bei Milchproben müssen die LFBIS-Nr. des Betriebes +Ohrmarkennummer des betroffenen Rindes beiliegen! -Jede Milchprobe darf die Milch von max. 50 Rindern (bzw. je nachTestsystem) enthalten -Ausschließlich Tests für das Probematerial verwenden, welche vomNationalen Referenzlabor freigegeben wurden-Milchproben müssen bei Entnahme & Transport gemäß denVorgaben konserviert werden
  • Welche Organe müssen bei IBR/IPV entnommen werden? Kopf mit ZNS, Larynx, Trachea, Bronchien, Lungen, Ösophagus, Uterusund Ovarien
  • Welche Organe müssen bei der Bangseuche entnommen werden? Genitaltrakt inkl. Lymphknoten, Euter mit Lymphknoten, Feten,Retropharyngeallymphknoten
  • Welche Organe müssen bei der Rinderleukose entnommen werden? Tumorös veränderte Organe, Lymphknoten und Milz
  • Wodurch wird das klinische Bild der Vogelgrippe gekennzeichnet? Klinisches Bild der Vogelgrippe▪Massenerkrankungen▪schwere respiratorischeSymptome▪grünlich wässriger Durchfall▪Ödeme im Kopfbereich▪ausgeprägter Rückgang derLegeleistung▪Mattigkeit, Fieber ▪Blutungen an Innenorganen,Kammspitzen und Ständern▪nekrotische Entzündungendes Pankreas▪Tracheitis, Sinusitis
  • Wann spricht man rechtlich von HPAI? ▪AI-Viren mit einem intravenösen Pathogenitäts-Index von >1,2 bei 6 Wochen alten Hühnern▪AI-Viren der Subtypen H5 oder H7 mit einerGenomsequenz wie andere hochpathogene AI-Viren
  • Wie ist die derzeitige Situation von Vogelgrippe ▪10.01.2017: Das Bundesministerium erklärtÖsterreich zum „Gebiet mit erhöhtemGeflügelpestrisiko“->Stallpflicht für Geflügel▪Seit Anfang März 2017 wesentliche Verbesserungder Situation in Ö und auch international▪23.3.2017: Kundmachung von „amtlich angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen zurHintanhaltung der Geflügelpest“ ▪Aufhebung der Stallpflichtam 25.03.2017▪Letzte Fälle bei Wildvögeln im April 2017▪Aufhebung der Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter am 30.05.2017