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Wirtschaft- und Privatrecht (Fach) / Skript Handelsrecht (Lektion)

Hamburg 2018

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  • Speditionsgeschäft, §§ 453 ff HGB Die Vorschriften gelten nur, wenn die Versendung eines Gutes zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. Unterschied Frachtgeschäft – Speditionsgeschäft- Frachtführer transportiert im Gegensatz zum Spediteur die Güter grundsätzlich selbst. Der Spediteur übernimmt es grundsätzlich nur, für die Versendung des Gutes durch einen anderen zu sorgen.- Gem. § 458 HGB ist der Spediteur aber befugt, die Beförderung selbst vorzunehmen, wodurch er dann auch zum Frachtführer wird. Beachte: Die rechtliche Bezeichnung weicht folglich von dem allgemeinen Sprachgebrauch ab, wonach der Spediteur grundsätzlich die Sache selbst transportiert.