51

Wirtschaft- und Privatrecht (Subject) / Skript Handelsrecht (Lesson)

Hamburg 2018

This lesson was created by ES1.

Learn lesson

This lesson is not released for learning.

  • Speditionsgeschäft, §§ 453 ff HGB Die Vorschriften gelten nur, wenn die Versendung eines Gutes zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. Unterschied Frachtgeschäft – Speditionsgeschäft- Frachtführer transportiert im Gegensatz zum Spediteur die Güter grundsätzlich selbst. Der Spediteur übernimmt es grundsätzlich nur, für die Versendung des Gutes durch einen anderen zu sorgen.- Gem. § 458 HGB ist der Spediteur aber befugt, die Beförderung selbst vorzunehmen, wodurch er dann auch zum Frachtführer wird. Beachte: Die rechtliche Bezeichnung weicht folglich von dem allgemeinen Sprachgebrauch ab, wonach der Spediteur grundsätzlich die Sache selbst transportiert.