Rechtswissenschaft (Fach) / Vernehmungs- und Spurenkunde (Lektion)

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Karteikarten auf Basis der Vorlesung Vernehmungs- und Spurenkunde bei Prof. Grafl WS18/19 - Juridicum Wien

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  • In was gliedert sich die Vernehmungs- und Spurenkunde? 1. Begriffsbestimmung, Aufgabe und Gegenstand 2. Beweis (Beweisverfahren- und mittel, Vernehmung, Glaubhaftigkeit, Gegenüberstellung) 3. Allgemeine Spurenkunde (Spurensuche-,sicherung- und auswertung) 4. Besondere Spurenkunde 5. Ausgewählte kriminaltechnische Untersuchungsgebiete 
  • Was verbindet man mit dem Begriff Kriminalistik? 1. eigenständige Wissenschaft (ja, da systematische Erforschug eines eigenen, abgegrenzen Gegenstandes) 2. forensische Wissenschaft  3.. Polizeiwissenschaft im weiteren und engerem Sinn (eher nein) 4.. zieht naturwissenschaftliche und gesellschaftswissenschaftliche Methoden heran 5. ist praxisbezogen und anwendungsorientiert 
  • Was ist der Gegenstand der Kriminalistik? - Vorbeugung  - Verfolgung - Aufklärung  .. von Verbrechen 
  • Was ist die Definition der Kriminalistik? 1996 - Lehre von der Strategie und vom richtigen operativen, taktischen und technischen Vorgehen bei der Verbrechensverhütung und –aufklärung. 1998 - das Insgesamt der angewandten Methoden zur repressiven und präventiven Bekämpfung der Kriminalität auf der Makro- und Mikroebene. 2007 - Wissenschaft von der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Straftaten und kriminalistisch relevanten Sachverhalten. Es gibt keine allgemein, anerkannte, einheitliche Definition. 
  • Die geschichtliche Entwicklung der Kriminalistik Vorwissenschaftliche Kriminalistik  • Inquisitonsverfahren (Ankläger ist auch Richter ca. 17 Jhd)Folter diente zur Aufklärung von Straftaten • es herrschten Beweisregeln (z.B: bei Vergewaltigungen hatte das Opfer gleich nach der Tat vor Gericht zu erscheinen• Gottesurteile (Täter freundlich: Schwurfinger = musste mit Finger Leiche berühren, wenn die Wunden bluteten war er schuldig; Täter feindlich: Schwimmprobe) Kriminalistik als gerichtliche Untersuchungskunde  • Alphonse Bertillon 1853-1914 entwickelte Methoden zur Personenidentifikation mit 11 Körpermaßen, Messungsgenauigkeit und Körperveränderungen• Fotographie Methode war Quantensprung • danach Fingerabdruckverfahren ca. 20 Jhd. Kriminalistik als Wissenschaft • Hans Groß 1847-1915 (Graz) war Untersuchungsrichter • er begann systematisches Vorgehen zu entwickeln und gilt als Begründer der wissenschaftlichen Kriminalistik • 1893 Handbuch für Untersuchungsrichter • 1914 bereits in allen Sprachen übersetzt 
  • Was sind die Teilbereiche der Kriminalistik? Kriminalstrategie (Strategische Überlegungen unabhängig vom Einzelfall) Planung und Durchführung aller Maßnahmen zur Kriminalitätskontrolle mit dem Ziel der Reduzierung von Kriminalität Kriminaltaktik  konkrete Aufklärung und Verhütung von Verbrechen durch psychologische und taktische Grundsätze und Methoden Kriminaltechnik  (was die meisten Menschen mit Kriminalistik verbinden) Suche, Sicherung und Auswertung materieller Spuren des Täters bzw. am Tatort- es muss ein Sachbeweis geliefert werden 
  • Was sind die Aufgaben der Kriminalistik/ Kriminalisten? WAHRHEITSERFORSCHUNG 1. Verbrechen verhindern, erkennen, aufdecken 2. Beweise erbringen 3. Beweise kritisch prüfen 
  • Was sind die Grundsätze der Kriminalistik? 7 goldenen W Wer? Täter Was? Straftat Wann? Tatzeitpunkt Wo? Tatort Wie? Tathergang Womit? Spuren Warum? Motiv
  • Was versteht man unter einem Beweis? ..Tatsachen und Erfahrungssätze, die für die Entscheidung in einer Strafsache von Bedeutung sind. ..tatsächliche Sachverhalte, die möglicherweise gegeben waren oder sind (äußere Geschehen ebenso wie Erlebnisse, Gedanken oder Ansichten)
  • Welche Arten von Beweisen gibt es? 1. Personalbeweis• Vernehmung von Personen • hat höhere subjektive Komponente 2. Sachbeweis• Untersuchung von Gegenständen• hat geringere subjektive Komponente, eher objektiv  (3.) Indizienbeweis• eine nicht unmittelbar beweiserhebliche Tatsache = Beweisanzeichen, dass in gewisse Richtung läuft 
  • Was sind die Grundsätze des Strafverfahrens? 1. Grundsatz der materiellen Wahrheit  2. Grundsatz der Unmittelbarkeit  3. Grundsatz der freien Beweiswürdigung 
  • Beschreibe den Grundsatz der materiellen Wahrheit • Objektivität und Wahrheitsforschung: kein außer Streit stellen • Absprachen: theoretisch nicht möglich; praktisch gibt es sie - in Österreich eher nicht z.B. in USA; für etwas schuldig bekennen, dann nur X Jahre Gefängnis und keine weiteren Ermittlungen• Beweismittel: es muss eine Begründung vorliegen, warum ein Beweismittel ungeeignet sein soll
  • Beschreibe den Grundsatz der Unmittelbarkeit • schonende Vernehmung: sämtliche Beweise sind vom erkennenden Gericht aufzunehmen; Ausnahme bei Verlesung einer Zeugenaussage, insbesondere aus Gründen des Opferschutzes z.B. eine Aussage des Zeugen im Ermittlungs- und Hauptverfahren; müsste sich ständig wiederholen • Zeuge von Hörensagen: nur dann, wenn Zeuge selbst nicht mehr verfügbar ist; wenn (in Ö) unmittelbare Quelle zur Verfügung steht, dann ist dieser Zeuge vom Hörensagen nicht zu belasten
  • Beschreibe den Grundsatz der freien Beweiswürdigung • keine festen Beweisregeln  • gewissenhafte Prüfung der Beweise: Gericht hat sich selbst von Tatsachen zu überzeugen • in dubio pro reo: im Zweifel für den Angeklagten 
  • Welche einzelnen Beweismittel gibt es im Strafverfahren? 1. Augenschein = Sinneswahrnehmung 2. Urkunden 3. Sachverständige und Dolmetscher  4. Zeugen 5. Beschuldigte 
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Augenschein" • darunter versteht man Lokalaugenschein = die Besichtigung eines Tatortes ohne Vernehmung (Eigeninitiative) • Tatrekonstruktion = Lokalaugenschein + Vernehmung / Auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht  • Leichenbeschau = auf Eigentinitiative der Kriminalpolizei; Arzt untersucht Leiche wenn kein natürlicher Tod • Obduktion = durch Gericht/Staatsanwaltschaft, durchzuführen von Gerichtsmediziner  • körperliche Untersuchung = kleine Untersuchungen die von Arzt vorgenommen werden; z.B DNA durch Mundhöhlenabstrich (darf auch Polizei)  • molekulargenetische Untersuchung = zulässig bei Personen, die einem Merkmal unterliegen; z.B. Sexualdelikt - Täter zwischen 40-45, braune Haare...
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Urkunden" • sind zu verlesen • nicht zu verlesen, wenn Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf verzichten 
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Sachverständige und Dolmetscher" • Unterscheidung zwischen Sachverständigen und Sachverständigen-Zeugen • sind allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert Eintragung in Liste nur wenn Bedarf in diesem Gebiet; in Ö gibt es Liste (nach Qualitätsprüfung); mind. 10 Jahre einschlägige Arbeit in diesem Gebiet; kann sich verlassen, dass Personen besonderes fachkundig sind; alle 5 Jahre Beweis, dass Fachkenntnisse noch vorliegen • Kosten des Gutachtens • SV im Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaft bestellt im Ermittlungsverfahren ist Sachverständiger von Staatsanwalt zu bestellen; es stellt sich die Frage, ob der SV deshalb „befangen“ ist und parteiisch ist. §126 StPO - SV nicht alleine deshalb ablehnen weil befangen, weil im EV als SV bestellt war. z.B. nur ablehnen weil mit Staatsanwaltschaft Rücksprache gehalten • Doppelstellung als Beweismittel und Gehilfe des Gerichts (Befangenheitsgründe) viele Fälle können ohne SV nicht gelöst werden; Gutachten sind so zu halte, dass sie von Gericht nachvollzogen werden können • Tatsachenfragen vs. RechtsfragenSV haben nur Tatsachenfragen zu beantworten; Rechtsfragen werden von Gericht entschieden.. in der Realität verschwimmt das ineinander • Unterscheidung zwischen Befund und Gutachten 
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Befund" = Tatsachenfeststellung  • richtig und vollständiges muss bereits am Anfang alles richtig gemacht werden; Überlegung müssen angestellt werden; manche Dinge sind später nur mehr mit großer Mühe beweisbar  • schriftlich oder mündlich heutzutage schriftliches Gutachten mit mündlichen Erörterung  • Fehlerquellen  - Tatsachenfeststellung falsch = Würgemale, die aber keine sind - Tatsachenfeststellung unvollständig 
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Gutachten" = im engeren Sinne: ziehen von Schlussfolgerungen  • verständlich und nachvollziehbar = muss aus dem Befund gedeckt sein  • Zweitgutachten = wenn sowohl vom Beschuldigten als auch vom Gericht beanstandet wird • Obergutachten = zwei Gutachten die zu verschiedenen Schlussfolgerungen kommen  • Fehlerquellen  - falscher Schluss aus richtigem Befund  - Überinterpretation des Befundes = falsche Bewertung wird gezogen  • Gutachterliche Aussage  - eindeutig, non liquet, wahrscheinlich  - Aussagekraft von Wahrscheinlichkeiten  • Erkenntnisgewinn  - logisch deduktiv = formale Logik (von allg. Regelung zum Einzelfall) - empirisch induktiv = Einzelfall (vom Einzelfall auf Gesetz)
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Zeugen" • berichten über wahrgenommene Tatsachen  • Plicht zum Erscheinen = Ornungsstrafe = Geldstrafe • Aussagepflicht, außer Vernehmungsverbot, Aussagebefreiung oder Aussageverweigerungsrecht • Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage • anonyme Zeugen = volle Verschleierung nicht erlaubt; Gestik und Mimik für die Beweisführung wichtig  • kontradiktorische Vernehmung 
  • Erkläre das ausgewählte Beweismittel "Beschuldigter" • Pflicht zum Erscheinen  • Schweigerecht • keine Zwangsmittel (Folter), Drohungen, Täuschungen, Suggestiv- oder Fangfragen • verdeckte Ermittlungen (?) • Mitwirkungspflicht  • Lügendetektor = in Ö nicht üblich 
  • Was versteht man unter einer Vernehmung? = ein unter rechtlichen und kriminalistischen Gesichtspunkten geführter Kommunikationsprozeß über einen ermittlungsrelevanten Sachverhalt
  • Was ist das Ziel einer Vernehmung? • Erforschung der materiellen Wahrheit = Sachverhaltsmerkmale die objektiv oder subjektiv Tatbestandsmerkmale realisieren  • wichtige Entscheidungshilfe für Gericht  • für Urteilsfindung relevant 
  • Welche forensischen Anforderungen hat die Vernehmung? • Kommunikationsprozess wird durch unterschiedliche Faktoren (Sprache, Mimik, Gesten) beeinflusstWas darf man? Was bringt es?  • forensische Verwertbarkeit vs. kriminaltaktische ErfordernisseStPO unterscheidet zwischen Vernehmung und Erkundigung  • gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren  • Abgrenzung zwischen rechtlichen Vorschriften und taktischen Maßnahmen bei Vernehmungsort: Wie kalt darf es sein? Wann darf die Vernehmung stattfinden?
  • Welche Vernehmungsphasen gibt es? 1. Vorbereitung Vernehmungsort- und zeit, Beteiligte, Aufzeichnung  2. Planung gedanklicher oder schriftlicher Vernehmungsplan  3. Durchführung Kontaktphase, Anhörungsphase und Befragungsphase 4. Protokollierung 
  • Was versteht man unter Vernehmung als Zwangskommunikation? Es muss ein Vertrauensverhältnis geschaffen werden. Es gibt keine einseitige Schwerpunktbildung durch den Vernehmenden sondern Vorrang der freien Schilderung. Es soll eine offene Kommunikation ermöglicht werden. 
  • Was sind Faktoren für eine offene Kommunikationsbeziehung? 1. Person des Vernehmenden  - äußere Erscheinung- Initiative zur Kontaktaufnahme = Mischung aus korrektem und distanziertem Verhalten sowie Verbrüderung- zum Reden ermuntern- nicht provozieren lassen - achten, keine Front gegenüber Vernommenen zu schaffen  2. Umfeld - Vernehmungsort - Distanz = kulturabhängig, von Person zu Person anders - dritte Person bei Einvernahme = Vertrauensperson kann hinzugezogen werden  3. Einschätzen der Aussageperson - Vernehmungsschwerpunkte unterschiedlich bei Zeugen und Beschuldigten - wahrheitsgemäße Aussage  4. Fragetechnik - offene vs. geschlossene Frage (Suggestivfrage)- Lenkungsfrage- Testfrage 
  • Wie lässt sich eine gute Kommunikation bei einer Vernehmung erkennen? 1. gute Gesprächsatmosphäre 2. positive Einstellung und Wertschätzung 3. aktives zuhören 4. sachliche Formulierungen  5. gute Fragetechnik 
  • Was sind die wichtigsten Punkte bei einem Vernehmungsprotokoll? Grunsätzlich dürfen, müssen und können Protokolle beeinsprucht werden.  1. Personalien, Zeit und Ort sowie Belehrung 2. unmittelbare Protokollierung (=Tonband oder Schriftführer ist von Vorteil) einer durchgehenden freien Schilderung mit ergänzender Befragung3. Praxis: Anhörungs- und Protokollierungsphase = z.B. bei Gericht, wird Pause eingelegt und ins Protokoll diktiert4. verbale Aussagen und nonverbale (sofern notwendig/wichtig) Reaktionen wichtig5. Protokollierungsfehler vermeidenz.B. Auslassungen - man glaubt es sein nicht wichtig Umformulierungen - wenn man Protokoll so schreibt, wie es für Jurist brauchbar wäreVorhalt/Nachfrage - nicht ausformuliert 6. technische Hilfsmittel? z.B. Tonband und Videoaufnahmen 
  • Welche Probleme gibt es bei der gerichtlichen Vernehmung? 1. Umgang des Gerichts mit VernommenenUmgang soll nicht herablassen sein aufgrund von Zeitdruck 2. Setting der VernehmungWie, Wo, Wer sitzt macht einen enormen Unterschied3. Kommunikation der Parteieneine Person hat die Aufsicht im Gerichtssaal und kann auch Personen verweisen; ein kleiner Streit zwischen den Parteien ist nicht so verkehrt, muss aber Grenzen kennen  4. Art der Protokollierungspielt eine wichtige Rolle, wenn es keinen Schriftführer oder Tonband gibt  5. Übersetzungshilfe (§ 56 StPO)Dolmetscher; es wäre besser, wenn durch einen Knopf im Ohr in Echtzeit gedolmetscht wird; das Ganze führt zu Verlängerung des Verfahrens und Beweiswürdigung wird schwieriger 
  • Welche Rolle spielt die Gegenüberstellung? - wichtige Rolle für die Wahrheitsfindung und Wahrnehmung  - ist die Maßnahme zur Objektivierung einer Aussage  - Ziel ist die Wiedererkennung von Personen  - Teilnahmeverpflichtung des Beschuldigten? = nein, obwohl es Sinn macht.  - Lichtbilder / Stimmproben 
  • Welche Arten der Gegenüberstellung gibt es? 1. Vernehmungsgegenüberstellung (Konfrontation)  2. Identifizierungsgegenüberstellung  - Einzelgegenüberstellung  - Wahlgegenüberstellung Frage an Zeugen, ob sich Person unter den Personen befindet?oder Mehrzahl von Personen: Vergleichsperson + Tatverdächtiger
  • Was versteht man unter der Glaubhaftigkeit von Aussagen? .. Unterscheidung zu Glaubwürdigkeit einer Person. Große Frage ist, kann man erkennen, wann eine Person lügt? - Zuverlässige Aussagen sind nicht die Regel - Fehlerquellen: Irrtum oder Lüge Es wird automatisch an die Lüge gedacht, meist handelt es sich aber um einen Irrtum.  - Irrtum aufgrund von Fehlern bei Wahrnehmung, Erinnerung oder Wiedergabe - Unterscheidung zwischen Lüge und PhantasiegeschichteEine bewusste Lüge die man erfindet, um mit einem traumatischen Erlebnis klarkommen zu können. Man glaubt fest an diese Geschichte. 
  • Welche Wahrnehmungsfehler gibt es? 1. Sinnesorgane sind fehleranfälligAuge gewöhnt sich schnell an die Helligkeit, aber langsa an die Dunkelheit. z.B. in der Dämmerung kann man keine Farben erkennen;  2. Qualität des Reizes relevant: - Veränderung ist wichtiger als Stärke- Kontrast ist wichtiger als Veränderung- Neuheit ist wichtiger als Kontrast 3. beschränkte SimultankapazitätDie Konzentration ist auf ein Geschehen beschränkt.  4. Sinngebung durch WahrnehmendenGanzheitsergänzung; Schlussfolgerungen - Knallzeugen ergänzen die auditive Wahrnehmung eines Unfalls um visuelle Komponente 
  • Durch welche Einflußfaktoren wird die Wahrnehmung beeinflußt? - körperliche, seelische und geistige Verfassung des Wahrnehmenden (z.B. Aufmerksamkeit, Erfahrung)- Erwartungen („Haloeffekt“)Maxi ist ein guter Matheschüler, man schreibt ihm zu, dass er im Allgemeinen ein guter Schüler wäre.- SelbstbeeinflussungMitläufereffekt: A will nicht weniger gesehen haben, als B und C.- Fremdbeeinflussung („Pygmalioneffekt“)Polizist gibt klare Signale, welche Erwartungen er an deine Aussage hat - es kommt zur Beeinflussung