Fleischhygiene (Fach) / Tierische Nebenprodukte (Lektion)

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Tierische Nebenprodukte

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  • Kategorie 1 mit TSE-Risiken oder nicht abschätzbaten Risiken (Heim-, Zoo-, Wild-, Versuchs- und Zirkustiere) Risiken im Hinblick auf illegal verwendete Substanzen (bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von ß-Agonisten) mit Risiken hinsichtlich Umweltkontaminanten (oder Rückstände anderer  Stoffe (Stoffgruppe A und B), die in der  RL 96/23/EG aufgelistet sind; z.B. Mykotoxine, Farbstoffe) Aufzählung ist abschließend Beispiele: Rind ohne BSE-Untersuchung, Speiseabfälle aus internationalem Verkehr oder Gemische!
  • Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1 a) als Abfall durch Verbrennung b) durch Mitverbrennung als Abfall c) Deponierung nach Drucksterilisation (Ausnahme: TSE verdächtige Tiere und SRM) d) Deponie (direkt Küchen- und Speiseabfälle aus international eingesetzten Verkehrsmitteln) e) Brennstoff f) zur Herstellung von Folgeprodukten nach Drucksterilisation gemäß Artikel 33, 34 und 36 (z. B. Kosmetika, implantierbare medizinische Geräte, AM, TAM)
  • Kategorie 2 mit Risiken im Hinblick auf Tierseuchen (verendete Tiere, Gülle, MDI) Eizellen, Embryonen und Samen (nicht für Zuchtzwecke) mit Rückständen von Tierarzneimittel (AB) Gemische von Material der Kat. 2 + Kat. 3 Aufzählung ist beispielhaft, d. h. alles was nicht Kat. 1 oder Kat. 3 ist, wird automatisch Kat 2
  • Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2 als Abfall durch Verbrennung zu beseitigen Deponierung nach Drucksterilisation Herstellung von organischen Düngemitteln/Bodenverbesserungsmitteln nach Drucksterilisation (ohne nur MDI) Verwendung als Brennstoff (mit oder ohne Hitzebehandlung) Ausbringen auf landwirtschaftliche Flächen ohne Verarbeitung (Drucksterilisation) sofern bzgl. Verbreitung einer Krankheit unbedenklich (Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Milcherzeugnisse, Erzeugnisse, Kolostrum) Kompost oder Biogas ohne/nach Drucksterilisation
  • Kategorie 3 Tierische Nebenprodukte von gesunden Tieren nach ante- und postmortem-Untersuchung (v.a. Schlachtabfälle): tierische Nebenprodukte von Geflügel und Hasenartigen, in einem landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet wurden, die keine Anzeichen von übertragbaren Krankheiten aufwiesen Blut von Tieren, die keine Anzeichen einer durch Blut übertragbaren Krankheit aufwiesen Plazenta, Wolle, Federn, Haare, Hörner, Abfall vom Hufausschnitt und Rohmilch von lebenden Tieren Eier, Ei-Nebenprodukte, einschließlich Eierschalen aus kommerziellen Gründen getötete Eintagsküken
  • Voraussetzungen für die Einstufung als Material der Kategorie 3 Genusstauglich oder Das Material stammt von Tieren bzw. es handelt sich um tierische Nebenprodukte, die keine Anzeichen einer durch dieses Material auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit aufwiesen oder Tierische Nebenprodukte, von denen keine Gefahr für die Gesundheit von Mensch oder Tier ausgeht und Es wurden alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine Kontamination der tierischen Nebenprodukte oder Folgeprodukte mit Krankheitserregern und eine Kreuzkontaminationzwischen verschiedenen Kategorien zu vermeiden
  • Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3 Beseitigung als Abfall durch Verbrennung / Chem. Industrie /direkt und nach Hitzebehandlung) Deponierung nach Verarbeitung (Hitzebehandlung) Verarbeiten zur Herstellung von Futtermittel (mit /ohne Behandlung) für Pelztiere und andere Nutztiere (Heimtier) organischer Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel nach Hitzebehandlung Biogas und Kompostierungsanlagen nach Hitzebehandlung ohne Verarbeitung auf Flächen (Rohmilch, Kolostrum und dessen Produkte)
  • Kennzeichnung bestimmter Folgeprodukte Die Folgeprodukte der Kat. 1 und 2 (Ausnahmen! u. a. flüssige Produkte für Kompostier- oder Biogasanlagen) müssen dauerhaft mit Glycerintriheptanoat (GTH) gekennzeichnet werden die vorgeschriebene Konzentration an GTH ist einzuhalten und der zuständigen Behörde nachzuweisen (Überwachungssysteme!)
  • § 2 Zuständigkeit Die nach Landesrecht zuständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts