Privatrecht 1 (Fach) / Kapitel 2 - Privatrecht (Lektion)
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Diese Lektion wurde von PAE1984 erstellt.
- Institutionensystem dient zur Gliederung des Zivilrechts. Es liegt auch dem ABGB zugrunde, welches zwischen den Personenrechten, Sachentrechten und gemeinsamen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte differenziert.
- Pandektensystem dient der Einteilung des Zivilrechts. Fünf Teilgebiete werden unterschieden: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht
- Gesetzgebungstechniken bei Sondergesetzen Vertragstypsbezogene Anknüpfung: Mietrechtsgesetz Vorgangs/Ereignisbezogene Anknüpfung: Produkthaftungsgesetz, E-Commerce-Gesetz Personen- und vorgangsbezogene Anknüpfung: Patientenverfügungs-Gesetz