Privatrecht 1 (Fach) / Kapitel 2 - Privatrecht (Lektion)

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  • Institutionensystem dient zur Gliederung des Zivilrechts. Es liegt auch dem ABGB zugrunde, welches zwischen den Personenrechten, Sachentrechten und gemeinsamen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte differenziert.
  • Pandektensystem dient der Einteilung des Zivilrechts. Fünf Teilgebiete werden unterschieden: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht
  • Gesetzgebungstechniken bei Sondergesetzen Vertragstypsbezogene Anknüpfung: Mietrechtsgesetz Vorgangs/Ereignisbezogene Anknüpfung: Produkthaftungsgesetz, E-Commerce-Gesetz Personen- und vorgangsbezogene Anknüpfung: Patientenverfügungs-Gesetz