Institutionensystem
dient zur Gliederung des Zivilrechts. Es liegt auch dem ABGB zugrunde, welches zwischen den Personenrechten, Sachentrechten und gemeinsamen Bestimmungen der Personen- und Sachenrechte differenziert.
Pandektensystem
dient der Einteilung des Zivilrechts. Fünf Teilgebiete werden unterschieden: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht, Familienrecht, Erbrecht
Gesetzgebungstechniken bei Sondergesetzen
Vertragstypsbezogene Anknüpfung: Mietrechtsgesetz Vorgangs/Ereignisbezogene Anknüpfung: Produkthaftungsgesetz, E-Commerce-Gesetz Personen- und vorgangsbezogene Anknüpfung: Patientenverfügungs-Gesetz