Rechtswissenschaft (Fach) / Arbeitsrecht (Lektion)
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MP Arbeits- und Sozialrecht
Diese Lektion wurde von roxlll erstellt.
- Risikohaftung des Arbeitgebers Ausgelöst durch Schäden am Privateigentum des Arbeitnehmers DHG grs nicht anwendbar, aber §1014 analog Voraussetzung = arbeitsadäquater Schaden §2 DHG analog Mäßigungskriterien anwendbar
- Ist-Löhne = tatsächlich ausbezahlte Löhne und Gehälter
- Betriebsvereinbarungen = Schriftliche Vereinbarungen zwischen Betriebsinhaber und BR, deren Regelung durch Gesetz oder KV der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist
- Wirksamkeitsbeginn von BV BV sind im Betrieb aufzulegen oder an sichtbarer, für alle AN zugänglicher Stelle anzuschlagen Kundmachung ist Voraussetzung für den Eintritt der normativen Wirkungen Wirksamkeitsbeginn = der auf die Unterzeichnung folgende Tag Jeder gesetzlichen Interessenvertretung je eine Ausfertigung zu übermitteln (bloß Ordnungsschrift)
- Arten von BV Notwendig = wenn Maßnahmen nur bei Vorliegen einer BV möglich sind Fakultativ (freiwillig) = wenn Maßnahmen auch ohne BV möglich sind, eine Vereinbarung mittels BV aber offensteht erzwingbar und nicht erzwingbar
- Notwendige BV Betriebliche Disziplinarordnungen qualifizierte Personalfragebögen Die Menschenwürde berührende Kontrollmaßnahmen Leistungslohnsysteme