Internationale Politik und Internationales Recht (Fach) / Staatsrecht III (Lektion)
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Vertiefende Lehrveranstaltung
Diese Lektion wurde von lauraerichsen erstellt.
- Wieso ist in Deutschland von einem gemäßigten Dualismus die Rede? scharfe Trennung zwischen Innen (staatliches Recht) und Außen (VR) wird nicht strikt durchgehalten durch Schleusenfrage (Art. 25 als Generalinkorporationsnorm) werden in quasi-monistischer Weise die allgemeinen Regeln des VR in Bundesrecht überführt, ohne dass es Übernahme in jedem Einzelfall bedarf Zustimmunsgesetz vor Ratifikation bei politischen/ gesetzesinhaltlichen Verträgen = Sicherstellung innerstaatlicher Geltungsbefehl bei Eintritt vr-Verbindlichkeit Rangfrage: Präambel, Art.1, Abs. 2, Art. 9, Abs. 2, Art 24-26, Art. 59 Abs. = Ableitung Grundsatz Völkerrechtsfreundlichkeit GG = 3 Dimensionen: Verpflichtung Staatsorgane VR Normen zu befolgen/ Verletzungen zu unterlassen + Gewährleistung Korrektur begangener VR-Verstöße durch eigene Staatsorgane + Verpflichtung Staatsorgane VR zur Geltung bringen, auch wenn es andere Staaten verletzung Grundsatz der Pflicht zur völkerrechtskonformen Interpretation GG: bei möglicher Normenkollision => grundsätzlich Vermutung, dass Gesetzgeber sich nicht in Widerspruch zu VR-Bindungen D's setzen wollte unter Rückstellung Normenhierarchie => Auslegung im EInklang VR => vr-rechtliche Norm wird als spezieller erklärt als kollidierende / Gesetzeslage nach Möglichkeit der VR-Verpflichtungen anpassen
- Wodurch unterscheiden sich Transformations- und Vollzugstheorie? Transformationstheorie: durch Überführung in nationales Recht wird VR in inhaltsgleiche nationale Norm umgewandelt (Verdopplung) => strenge Observanz, da das nationale Gesetz verändert werden muss, falls sich Völkerrechtsnorm weiterentwickelt => Vertrag ist aber nach heimischen Maßstäben auslegbar => Verschluss vor persuasive authority rechtsvergleichender Argumente Vollzugstheorie: Norm des VR bleibt VR, ihr wird ein innerstaatlicher Vollzugsbefehl erteilt (herrschende Lehre) BVerfG: T-Theorie, aber Neigung zur V-Theorie erkennbar
- Welchen Rang bekleiden völkerrechtliche Verträge in der deutschen Rechtsordnung? Vertrag = durch Zustimmungsgesetz im SInne von Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG im Rang eines Bundesgesetzes Verwaltungsabkommen = unterhalb Gesetzesrang
- Was sind die allgemeinen Regeln des VR im Sinne von Art. 25 GG und welchen Rang in der Normenhierarchie bekleiden sie? j
