Block fünf (Fach) / Grundlagen des Arbeitsrechts (Lektion)

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  • Definition Arbeitnehmer - zur Erbringung einer Arbeitsleistung verpflichtet - aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages verpflichtet - in einer abhängigen Beschäftigung steht (bzgl. Ort, Zeit Dauer, sowie Art   Weise der Tätgikeit
  • Rangordnung der Rechtsgrundlage 1.Normen der EU 2. Grundgesetz 3. Gesetze 4. Tarifverträge und Betriebsvereinbahrungen 5. Arbeitsvertrag 6. Betriebliche Übung 7. Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers
  • Prüfungschema der Rechtsquellen nach ihrer Gültigkeit, hier: Regelungen auf verschidenen Rangstufen Günstigkeitsprinzip: wenn niedrigere Rangstufe besser für Arbeitnehmer ist Rangprinzip: höhere Rangstufe geht der Niedrigeren vor.
  • Prüfungschema der Rechtsquellen nach ihrer Gültigkeit, hier: Regelung auf der selben Rangstufe zeitlich jüngere Regelung geht zeitlich älteren Regelung vor oder Speziellere verdrängt die allgemeine Regelung
  • Beschreibung freie Arbeitnehmer Sie übernehmen Arbeiten für einen Auftraggeber, ohne Weisungsabhängig  beschäftigt zu sein, z.B. Bezahlung nach Arbeitsaufwand (Dienstvertrag)
  • Beschreibung Arbeitgeber kann eine natürliche oder juristische (Aktiengesellschaft) sein und min. 1 Arbeitnehmer beschäftigen
  • Def: Leitender Angestellter Vorgesetzter min. 20 AN und diverse Unternehmerbefugnisse, z.B. Prokura, vornahme von Einstellung und Entlassung Arbeitsverträge nicht im Geltungsbereich der Tarifverträge
  • Freie Mitarbeiter Geringe Aufsicht durch Auftraggeber freie Zeiteinteilung Arbeitsleistung nach Zeitaufwand oder Teilerfolgen örtliche Ungebundenheit Für mehrere Auftraggeber Anwendung des Allg. Zivilrechts
  • Richterrecht Gesetzeslücken werden durch Rechtsprechung geschlossen. Durch Anwendung dieser Rechtsprechung duch andere Gerichte, so könne höchstrichterliche Entscheidungen Gesezteskraft erlangen.
  • Arbeitverträge: Parteien Zwischen Arbeitgeber als Anbieter einer Arbeit und Arbeitnehmer als Nachfrager von Arbeit
  • Arbeitverträge: Form Grds. Formfrei, übl. schriftlich. Nach §2 Nachweisgesetz müssen wesentliche Inhalte schriftlich festgehalten werden
  • Was versteht man unter faktisches Arbeitsverhältnis? Ein ungültiges Arbeitsverhältnis z.B. Arbeitnehmr nicht Volljährig und ohne Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters. Entlohnung für die geleistete Arbeit.
  • 8 Beendigungsgründe eines Arbeitsvertrages 1. Kündigung 2. Aufhebungsvertrag 3. Befristung 4. Altersgrenze 5. Tod 6. Anfechtung 7. Lossagung von faktischen Arbeitsverträgen 8. Auflösung durch Gerichtsurteil
  • Wirkung bei Anfechtung eines Arbeitsvertrages Arbeitsvertrag ab diesem Zeitpunkt ungültig
  • Anfechtungsgründe an Arbeitsvertrag arglistiger Täuschung fehlen einer verkehrswesentlichen Eigenschaft, z.B. Sicherheitstechnische Ausbildung
  • Welche Rechte hat eine Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber (Rechte AN = Pflichten AG) Pausen, Gehalt, Urlaub, Beschäftigung, Zeugnis, Mitbestimmung, Fürsorge, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Welch Pflichten hat eine Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber Schweigepflicht, Arbeitsleistung, Treuepflicht, Weisungen befolgen, Zuverlässigkeit, Handlungspflichten
  • Was besagt die Eingliederungstheorie? Sie sagt aus, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst nach Arbeitsaufnahme gekündigt werden kann.
  • was besagt die Vertragstheorie das eine Beschäftigung zwar nach Vertragsunterzeichnung aber vor Arbeitsantritt gekündigt werden kann.
  • erfolgen einer ordentlichen Kündigung durch Arbeitnehmer Unter Fristeinhaltung 4 Wochen vor Monatsende oder zum 15. eines Monats grundsätzlich ohne Grund aber schriftlich
  • Erfolgen einer ordentlichen Kündigung durch Arbeitgeber nach BGB oder Kündigungsschutzgesetz Nach BGB 4 Wochfrist, Verlängerung nach Betriebszugehörigkeit Nach KSchG gelten Andere Fristen als im BGB aber ab AN-Zahl >10 und länger 6 Monate ununterbrochen im Betrieb
  • Frist außerordentliche Kündigung nach KSchG Fristlos
  • drei ordentliche Kündigungsarten nach KSchG betriebsbedingt Verhaltensbedingt personenbedingt
  • Warum betriebsbedingte ordentliche Kündigung und was muss beachtet werden? Es ist betrieblich Erforderlich z.B. Umsatzeinbußen Die Sozialauswahl nach Betriebszugehörigkeit, Lebensalte, Schwerbehinderung und andere Schutzvorschriften (Mutterschutz) müssen beachtet werden. Personen mit besonderen Fähigkieten und Wissen fallen nicht unter die Sozialauswahl