Steuerrecht (Fach) / Abgabenordnung (AO) (Lektion)

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Steuerrecht

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  • In welchen Gesetzen sind die grundsätzlichen steuer- und finanzrechtlichen Vorschriften niedergelegt? Abgabenordnung (AO Finanzgerichtsordnung (FGO) Finanzverwaltungsgesetz (FVG) Bewertungsgesetz (BewG)
  • Welchen Stellenwert nimmt die AO im Steuerrecht ein? Die AO ist ein allgemeines Steuergesetz, auch Steuergrundgesetz oder Mantelgesetz genannt. Sie enthält zahlreiche Vorschriften, die für einzelne Steuern von Bedeutung sind und aus vereinfachungsgründen in einem Gesetz zusammengefasst sind.
  • Wie lassen sich die Bestimmungen der AO einteilen? materielles Recht (z.B. Vorschriften über Haftung, Erlöschen von Steueransprüchen) formelles Recht (verfahrensrechtliche Vorschriften)  
  • Wie ist die Geschichte der AO? Das Vorgängergesetz war die Reichsabgabenordnung aus dem Jahr 1919 verfasst vom späteren Senatspräsidenten des Reichsfinanzhofs, Enno Becker. Im Laufe der Jahrzehnte entstanden viele weitere Gesetze (z.B. Steueranpassungsgesetz, Steuersäumnisgesetz etc.) Durch die AO-Reform im Jahre 1977 (AO 1977) wurden die einzelnen Gesetze zusammengeführt und ein rationelles und automationsgerechtes Besteuerungsverfahren geschaffen.
  • Wie ist der Ablauf des Besteuerungsverfahrens? Ermittlungsverfahren Festetzungsverfahren Erhebungsverfahren Vollstreckungsverfahren
  • Wie ist die formale Gliederung der AO? 1. Teil - Einleitende Vorschriften (§§ 1 - 32) 2. Teil - Steuerschuldrecht (§§ 33 - 77) 3. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 78 - 133) 4. Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) 5. Teil - Erhebungsverfahren (§§ 213 - 248) 6. Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) 7. Teil - außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347 - 368) 8. Teil - Straß- und Bußgledverfahren (§§ 369 - 412) 9. Teil - Schlussvorschriften (§§ 413 - 415)
  • In welchen Paragraphen finden sich die "einleitenden Vorschriften" und was ist deren Inhalt? §§ 1 - 32 AO   Definitionen der wichtigsten steuerlichen Begriffe Steuern und steuerliche Nebenleistungen Zuständigkeiten Wohnsitz, Geschäftsleitung und Angehörige
  • In welchen Paragraphen findet sich das "Steuerschuldrecht" und was ist der wesentliche Inhalt? §§ 33 - 77 AO   materiell-rechtliche Vorschriften steuerbegünstigte Zwecke Haftungsrecht
  • In welchen Paragraphen finden sich die "allgemeinen Verfahrensvorschriften" und was ist deren Inhalt? §§ 78 - 133 AO   allgemeine Besteuerungsgrundsätze Ermittlungsverfahren Fristberechnung Bekanntgabe
  • In welchen Paragraphen findet sich die "Durchführung der Besteuerung" und was ist deren Inhalt? §§ 134 - 217 AO   Steuerfestsetzung Korrekturvorschriften gesonderte Feststellung Mitwirkungspflichten Außenprüfungen
  • In welchen Paragraphen findet sich das "Erhebungsverfahren"was ist darin geregelt? §§ 218 - 248 AO   Fälligkeit Stundung Zinsen und Säumniszuschläge
  • In welchen Paragraphen findet sich die "Vollstreckung" und was ist der wesentliche Inhalt? §§ 249 - 346 AO   Vollstreckung von Geldforderungen Zwangsmittelverfahren
  • In welchen Paragraphen findet sich das "außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" und was ist der wesentliche Inhalt? §§ 347 - 368 AO   Statthaftigkeit des Einspruchs Zulässigkeit AdV Begründetheitsprüfung
  • In welchen Paragraphen finden sich die "Straf- und Bußgeldvorschriften" und was ist der wesentliche Inhalt? §§ 369 - 412 AO   Straftaten Ordnungswidrigkeiten
  • In welchen Paragraphen finden sich die "Schlussvorschriften"? §§ 413 - 415 AO
  • Welche besonderen Verfahren gibt es in der AO? Einspruchsverfahren Berichtigungs- bzw. Änderungsverfahren Außenprüfungsverfahren Haftungsverfahren Steuerfahndung Straf- und Bußgeldverfahren
  • Was sind Steuern? § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen keine Gegenleistung für eine besondere Leistung auferlegt vom öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen allen auferlegt Tatbestand trifft zu, an den das Gesetz die Leistungspflicht küpft Erzielung von Einnahmen (auch Nebenzweck)
  • Was sind steuerliche Nebenleistungen? Verspätungszuschläge (§ 152 AO) Zinsen (§§ 233 - 237 AO) Säumniszuschläge (§ 240 AO) Zwangsgelder (§ 329 AO) Kosten
  • Was ist der Unterschied zwischen Steuererstattungen und Steuerverfütungen? Erstattungsansprüche werden dadurch charkterisiert, dass sie objektiv zu Unrecht gezahlt worden sind (z.B. ohne Rechtsgrund oder durch späteres wegfallen des Rechtsgrundes).   Vergütungsansprüche dienen überwiegend der steuerlichen Entlastung bei Verbrauch- oder Umsatzsteuer (Vorsteuer). Sie werden dem vergütet, der sie wirtschaftlich trägt.
  • Wie kann man Steuern unterscheiden? Nach der Überwälzbarkeit: direkt vs. indirekt Nach dem Gegenstand: Subjektsteuer vs. Objektsteuer (Realsteuern) Nach der Bemessungsgrundlage: Besitz- oder Einkommensteuer Nach dem wirtschaftlichen Verkehr: Verkehrsteuer Nach dem Verbrauch: Verbrauch- und Aufwandsteuer
  • Was ist der Verspätungszuschlag? § 152 AO Kann erhoben werden, wenn eine Steuererklärung oder -anmeldung nicht fristgerecht eingereicht worden ist. Die Höhe beträgt bis zu 10% der festgesetzen Steuer, maximal 25.000 €.
  • Was sind Zinsen? §§ 233 - 237 AO Vollverzinsung nach 15 Monaten nach Ablauf des KJ, indem die Steuer entstanden ist auf Erstattungen und Nachzahlungen (§ 233a AO). Stundungszinsen (§ 234 AO) Zinsen auf hinterzogene Steuern (§ 235 AO) Aussetzungszinsen (§ 237 AO) Zinsen betragen 0,5 % je vollen Monat. Sie werden auf den nächsten durch 50 € teilbaren betragt erhoben.
  • Was sind Säumniszuschläge? § 240 AO Sie entstehen, wenn eine Steuer nicht am Fälligkeitstag entrichtet worden ist. Sie entstehen nicht bei steuerlichen Nebenleistungen (§ 240 Abs. 2 AO). Höhe: 1% der auf 50 € abgerundeten Zahlungsschuld fü jeden angefangenen Monat. Schonfrist: 3 Tage bie Überweisung, nicht bei Scheck- oder Barzahlung (§ 240 Abs. 3 AO). Wichtig ist der Tag, an dem der Betrag dem Konto der Finanzkasse gutgschrieben wird (§ 224 Abs. 2 AO).
  • Was ist der Wohnsitz? § 8 AO Wohnung unter den Umsänden der Beibehaltung und Benutzung
  • Was ist der gewöhnliche Aufenthalt? § 9 AO Umstände lassen erkenne, dass eine Person nicht nur vorübergehend verweilt zusammenhängender Aufenthalt von sechs Monaten (183 Tage) kurzfristige Unterbrechungen bleiben unberücksichtigt gilt nicht bei privaten Zwecken und nicht länger als ein Jahr
  • Wer ist für die Besteuerung sachlich Zuständig? § 16 AO Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz der Finanzverwaltung.
  • Wer ist für die Besteuerung örtlich zuständig? Einkommensteuer = Wohnsitz-FA (§ 19 AO) Körperschaftsteuer = Geschäftsleitungs-FA (§ 20 AO) Umsatzsteuer = Betriebs-FA, Tätigkeits-FA (§ 21 AO) Grundsteuer, EHW = Lage-FA (§ 22 AO) Gewerbesteuer = Betriebs-FA (§ 22 AO) Gewinneinkünfte = Betriebs- oder Tätigkeits-FA (§§ 18, 180 AO) Überschusseinkünfte = Verwaltungs-FA (§ 18 AO)
  • Was ist ein Zwangsgeld? §§ 328 ff. AO Druck- und Beugemittel schriftliche Androhung erforderlich bestimmter Betrag, maximal 25.000 €
  • Welche Steuern stehen ertragshoheitlich dem Bund zu? Art. 106 Abs. 1 GG Verbrauchsteuern Versicherungssteuer EU-Abgaben Solidaritätszuschlag Erträge der Finanzmonopole
  • Welche Steuern stehen ertragshoheitlich den Ländern zu? Art. 106 Abs. 2 AO Erbschaftsteuer Kfz-Steuer Grunderwerbsteuer Abgabe von Spielbanken
  • Welche Steuern stehen ertragshoheitlich den Gemeinden zu? Art. 106 Abs. 6 AO Grundsteuer Gewerbesteuer Hundesteuer örtliche Aufwands- und Verbrauchsteuern
  • Welche Steuern sind Gemeinschaftssteuern? Art. 106 Abs. 3 GG Einkommensteuer (42,5% je Bund und Länder, 15% Gemeinden) Körperschaftsteuer (50% je Bund und Länder) Umsatzsteuer (Bund vorab 5,63%, Gemeinden vorab 2,2%, der Rest 50,5% auf Bund, 49,5% auf Länder)
  • Wann entsteht der Steueranspruch? § 38 AO Der Steueranspruch entsteht in dem Zeitpunkt, an den das Gesetz die die Leistungspflicht knüpft. Vorrang der Steuergesetze: bei veranlagten Steuern mit Ablauf des VZ USt mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums  
  • Wer ist beteiligt beim Verfahren? § 78 AO Antragsteller und Antraggegner diejenigen, an die der Verwaltungsakt gerichtet ist diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat
  • Wer ist Steuerpflichtiger? § 33 AO wer eine Steuer schuldet oder für sie haftet wer eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat wer eine Steuererklärung abzugeben hat, Sicherheiten zu leisten oder Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat nicht jedoch der, der in fremden Steuersachen Auskunft erteilt
  • Welche Ansprüceh bestehen im Steuerschuldverhältnis? § 37 AO Steueranspruch Steuervergütungsanspruch Haftungsanspruch steuerliche Nebenleistungen Erstattungsanspruch
  • Wer ist steuerrechtsfähig? Steuerrechtsfähig ist der, der die Fähigkeit besitzt, Träger steuerlicher Rechte und Pflichten zu sein. Geregelt in Einzelsteuergesetzen.
  • Wer ist steuerlich handlungsfähig? § 79 AO natürliche Personen, die geschäftsfähig sind beschränkt Geschäftsfähige, wenn sie im Verfahren als geschäftsfähig anerkannt sind juristische Personen, Vereinigungen und Vermögensmassen durch ihre Vertreter Behörden durch ihre Leiter, deren Vetreter oder Beauftragte
  • Wer sind Gesamtschulder? § 44 AO Personen, die dieselbe Leistung schulden für sie haften zusammen zur Steuer zu veranlagen sind Jeder Gesamtschuldner schuldet die gesamte Leistung.
  • Was besagt die Gesamtrechtsnachfolge? § 45 AO Die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis gehen auf den Gesamtrechtsnachfolger über. Die aus dem Nachlass zu entrichtenden Steuern gehen auf den Erben über.
  • Wem werden Wirtschaftsgüter zugeordnet? § 39 AO dem Eigentümer (§ 39 Abs. 1 AO) demjenigen, der die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut ausübt oder den Eigentümer über die gewöhnlichen Nutzungsdauer hinweg ausschließt (wirtschaftliches Eigentum; § 39 Abs. 2 AO)
  • Wie verhält es sich bei der Besteuerung mit gesetzes- oder sittenwidrigem Handeln? § 40 AO Es ist unerheblich, ob ein Tatbestand gegen ein gesetzliches Gebot, Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
  • Wie wirken sich unwirksame Rechtsgeschäfte auf die Besteuerung aus? § 41 AO Es ist unerheblich, ob Rechtsgeschäfte unwirksam sind oder unwirksam werden. Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind unerheblich.
  • Wann werden Gestaltungsmöglichkeiten missbraucht? § 42 Abs. 2 AO unangemessene rechtliche Gestaltung im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung, die zum Vorteil führt zur Tatbestandsvermeidung oder Tatbestandserschleichung
  • Was bedeutet Bevollmächtigung? § 80 AO Beteiligter kann sich durch Bevollmächtigten vertreten lassen (z.B. Steuerberater) umfasst alle Verfahrenshandlungen ausgenommen Empfang von Steuererstattungen- und vergütungen gilt bis auf Widerruf bei Bekanntgabe- und Zustellvollmacht ist eine Bekanntgabe gegenüber dem Stpfl. unwirksam
  • Was ist der Unterschied zwischen Entstehung und Fälligkeit? Entstehung bedeutet der Anspruch wird existent. Fälligkeit hingegen bedeutet, dass der Gläubiger die Leistung verlangen kann.
  • Welches sind die praktischen Bedeutungen des Fälligkeitszeitpunktes? vor Fälligkeit kann weder Zahlung verlangt, noch Tilgung, Erstattung oder Vergütung beantragt werden zahlt der Stpfl. nicht, dann entstehen Säumniszuschläge (§ 240 AO) Zahlungsverjährung beginnt mit Ablauf des KJ, in dem der Anspruch fällig wird (§ 229 AO) Aufrechnung mit einer Forderung setzt Fälligkeit voraus Zwangsvollstreckung darf erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist (§ 254 Abs. 1 AO
  • Was bedeutet Hinausschieben einer Fälligkeit? Die Finanzbehörde kann eine Steuer oder steuerliche Nebenleistung hinausschieben durch z.B. Stundung (§ 222 AO). Es entstehen folgende Rechtswirkungen: keine Säumniszuschläge gem. § 240 AO keine Zwangsvollstreckung möglich (§§ 254 Abs. 1, 257 Abs. 1 AO)  
  • Was bedeutet Stundung? § 222 AO Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können gestundet werden bei unbilliger Härte der Anspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen nur auf Antrag und gegen Sicherheitsleistung
  • Wann wird eine Steuer fällig? § 220 AO Fälligkeit richtet sich nach den Steuergesetzen fehlt es an gesetzlicher Regelung, dann wird die Steuer mit Entstehung fällig