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Rechtsgeschichte (Subject) / Rechtsgeschichte II Steppan (Lesson)

Zusammenfassung Skript

This lesson was created by Antonia98.

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  • Wesen der Forderungsabtretung? (Zession) An die Stelle des Gläubigers tritt eine neue, dritte Person in das Schuldverhältnis ein. Eine Forderung stellt somit einen übertragbaren Vermögenswert dar. Das ABGB sieht dafür Formfreiheit vor.
  • Abwicklungsstörungen von Schuldverträgen? (3) Gläubigerverzug (Folgen: Preisgaberecht des Schuldners, Hinterlegung, Schadenersatzpflicht und/oder verminderte Haftung des Schuldners) Schuldnerverzug (Folgen: Schadenersatzpflicht, Verzugszinsen, Schuldner trägt Preisgefahr) Nachträgliche Unmöglichkeit (bei dauerndem Hindernis)
  • Möglichkeiten der Beendigung des Schuldverhältnisses: ordnungsgemäße Leistung (Unterscheidung Holschuld, Bringschuld, Schickschuld) Hinterlegung Kompensation (Aufrechnung)
  • Charakterisiere das moderne Haftungsrecht! Das moderne Haftungsrecht ist eine Mischung aus deutschrechtlichen und gemeinrechtlichen Elementen. Der Schuldner hat fr Vorsatz und Fahrlässigkeit einzustehen. Das moderne Recht bezieht sich teilweise wieder auf früheres Recht, das auch verschuldensunabhängige Haftung kannte.
  • Sachbegriff? Einteilung der Sachen nach ihrer Beschaffenheit in körperliche und unkörperliche, bewegliche und unbewegliche, verbrauchbare und unverbrauchbare, schätzbare und unschätzbare.
  • Was ist die "Verliegenschaftung"? Eine an sich bewegliche Sache wird rechtlich so behandelt, als sei sie unbeweglich. Der häufigste Fall einer Verliegenschaftung ist die Zubehörfunktion.
  • Auf wen geht die "Entliegenschaftung" zurück? Gaius und Ulpian
  • Beispiel für eine Entliegenschaftung? Überbauten als Ausnahme vom Prinzip "superficies solo credit"
  • Was versteht man unter "Zubehör"? Unter Zubehör versteht man selbstständige Sachen, die ihrem wirtschaftlichem Zweck nach der Hauptsache dienen. 
  • Worin besteht die Wirkung der Zubehörqualität? Im Zweifelsfall teilt das Zubehör das rechtliche Schicksal der Hauptsache. Einzelverfügungen über die Sache sind trotzdem möglich. 
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  • Wie kann die Qualifikation als Zubehör erfolgen? (2) Zuordnung des Eigentümers gesetzlcihe Anordnung
  • Definition "Bestandteil": Nach dem ZGB ist alles Bestandteil, was ohne Zerstörung, Veränderung oder Beschädigung nicht abgetrennt werden kann. Der Bestandteil teilt das rechtliche Schicksal der Hauptsache.
  • Was versteht man unter "Sachinbegriff"? Das Sachinbegriff (=Gesamtsache) ist eine Verbindung rechtlich selbstständiger Hauptsachen zur einer einzigen rechtlichen Gesamtsache.
  • Wo erscheint der Sachinbegriff von besonderem Schwergewicht? Im einheimischen ländlichen Liegenschaftsrecht. Der primäre Zweck war die Vermeidung der Zersplitterung zusammengehöriger Habe.
  • Wie entstand das "Ober- und Untereigentum"? Das "geteilte Eigentum" entstand durch eine Fehlinterpretation der oberitalienischen Juristen. 
  • Welcher Gedanke stand bei der Entwicklung des Eigentums im Vordergrund? Nutzungsgedanke
  • Wie wird das Eigentum aufgefasst? vollkommene, aber nicht schrankenlose Sachherrschaft
  • Erscheinungsformen des Liegenschaftseigentums Einzeleigentum Gemeinschaftseigentum (mehrere Personen haben Eigentumsrechte)
  • Drei Ausgestaltungsmöglichkeiten des Gemeinschaftseigentums: Gesamthandeigentum (Personenverbindung z.B. Familie als Grundlage; Teilnehmer haben nur ideelle Anteile, die erst mit der Auflösung der Gemeinschaft realisiert werden können) korporatives Gesamteigentum (Personenverbindung als Grundlage; einzelne Elemente des Eigentums werden den Mitgliedern zur Ausübung übertragen. Verfügungen konnten jedoch nnur gemeinsam erfolgen) Miteigentum nach Anteilen (jeder besitzt einen quotenmäßig genau bestimmten Anteil, über welchen er prinzipiell frei verfügen kann)
  • Nenne ein Beispiel für die Beschränkung des Liegenschaftseigentum! Nachbarrechte 
  • Was sind Nachbarrechte? Nachbarrechte sind jene Nutzungsbeschränkungen, die Eigentümer einer Liegenschaft im Interesse der Nachabrn ohne besondere rechtsgeschäftliche Vereinbarungen in Kauf nehmen müssen.
  • Hauptanwendungsfälle der Nachbarrechte? im ländlichen Bereich: Pflugwenderecht, Notwegerecht, Durchfahrtsrecht, ... im städtischen Bereich: Dachtraufrecht, Fensterrecht, Bauabstand, ...
  • Welche echten Nachbarrechte kennt das ABGB? Überhangsrecht & Bienenrecht. Biede im Zusammenhang mit dem Eigentumserwerb behandelt. 
  • Was sind begrenzte dingliche Rechte? Rechte, die jemandem an einer Ligenschaft zustehen udn nicht im Vollrecht eines Eigentümers, sondern in einem beschränkten oder unbeschränkten Nutzungsrecht oder auch nur in einem Zugriffsrecht bestehen.
  • Typologie begrenzter dinglicher Rechte: (2) Nutzungsrechte: Leiherecht, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauch, Reallasten Grundpfandrecht
  • Wo sind die Wurzeln der bäuerlichen Leihe zu finden? im gallorömischen Raum
  • In welche drei Gruppen lassen sich die österreichischen Typen der bäuerlichen Liehe ab dem Mittelalter einteilen? Freistiftrecht (befristet) Leibgeding (auf Lebenszeit) Kaufrecht (erblich)
  • Wie wird die ritterliche Leihe noch genannt? Lehen
  • Bauernschutzgesetzgebung in Österreich Tractatus de iuribus incorporalibus 1679 Robotpatent 1781 ABGB 1811 Grundentlastungsgesetz 1848
  • Wie wird die städtische Leihe noch genannt? Gründerleihe
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  • Welche Arten der Leihe gibt es? bäuerliche, städtische und ritterliche
  • Wie war die städtische Leihe großteils ausgestaltet? als freie Erbleihe
  • Was sind Dienstbarkeiten? Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte, die eine beschränkte, unmittelbare Liegenschaftsnutzung gewähren.
  • Beispiele für Dienstbarkeiten Weiderechte, Mastrechte, Waldgerechtigkeiten, Wegerecht, Wasserrecht, ...
  • Was umfasst die sog "Servitus Iuris Germanici"? Dieser Begriff umfasste neben der Eigentümerdienstbarkeit die Möglichekit, dass, entegen der romanistischen Grundform, die Servitut nicht nur in einem Dulden, sondern auch in einer Leistung bestehen konnte.
  • Was ist der Nießbrauch (ususfructus)? Der Nießbrauch besteht in einer unbeschränkten, unmittelbaren Nutzung, begrenzt auf Lebenszeit. Der Nießbrauch ist höchstpersönlich, daher unübertragbar und unvererblich.
  • Nießbrauch in der österreichischen Rechtsterminologie? Fruchtnießung
  • An welchen Sachen kann der Nießbrauch bestellt werden? Prinzipiell kann der Fruchgenuss nur an einer nichtverbrauchbaren Sache bestellt werden; jedoch kennt das österreichische Recht auch den uneigentlichen Fruchtgenuss, der dieses Rechtsverhältnis an verbrauchbaren Sachen vorsieht.
  • Was sind Reallasten? Die Reallasten sind dingliche Rechte, die eine beschränkte, mittelbare Nutzung der Grundstücke gewähren z.B. Frondiesnte, Geldzins
  • Wann entstanden Reallasten? (zeitlich) im Mittelalter
  • Wer gilt als Schöpfer der Lehre von "titulus und modus"? Johannes Apel
  • Was war "Vorgänger" von "titulus und modus"? "Sala" und "Vestitura" (im Liegenschaftsverkehr) mit formalem Charakter. Beide Akte wurden ursprünglich auf der Liegenschaft vollzogen.
  • Was sind frühe Beispiele für eine Aufzeichnung des behördlich registrierten Grundstückverkehrs? Kölner Schreinskarten und -bücher (1135 bzw. 1220)
  • Grundbuchssysteme im Liegenschaftsverkehr (3) Das Traditionssystem: Eigentumsübertragung durch formlose Tradition. Wirksamkeit nur mit richterlicher Bestätigung oder bücherlicher Eintragung. Das System der gerichtlichen Auflassung: Richter, Veräußerer und Erwerber fähren gemeinsam die Auflassung durch. Das Transkriptionssystem: Eigentum geht durch vertragsmäßige "Umschreibung" über
  • Hinsichtlich der Art der Führung des Grundbuchs kann man folgende Systeme unterscheiden: Chronologische Führung (in zeitlicher Reihenfolge von einer Institution protokolliert) Personalfoliensystem: Liegenschaftsgeschäfte, die eine Person in einem bestimmten Territorialbereich betreffen, werden chonologisch protokolliert Realfoliensystem: Veränderungen und Belastungen für jede Liegenschaft werden separat geführt
  • Hinsichtlicher der Art der Wirkung der Eintragung in das Grundbuch unterscheidet man: die deklarative oder rechtsbekundende Wirkung  die konstitutive oder rechtsbegründende Wirkung
  • Wann trat das Allgemeine Grundbuchgesetz in Kraft? 1871
  • Aus welchen Teilen besteht ein moderenes Grundbuch? Hauptbuch & Urkundensammlung
  • Wie teilt sich jede Grundbuchseinlage, die für jede Liegenschaft besteht? Gutbestandblatt, Eigentumsblatt und Lastenblatt
  • Welche Unterscheidungen trifft man an grundrechtbücherlichen Eintragungen? Einverleibungen (unbedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen) Vormerkungen (bedingte Rechtserwerbungen oder Löschungen) Anmerkungen (z.B. zur Ersichtlichmachung persönlicher Verhältnisse)