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Exekutions- Insolvenz und Sanierungsrecht (Subject) / Eigenkapitalersatz (Lesson)
- 51. Frage - Strafrechtliche Kompnente - Wie verhält es sich bezüglich des Strafrechts innerhalb eines Konzerns? Festzuhalten ist weiters, dass die Weisung zur Gewährung eines derartigen Kredits Strafbarkeit der weisungsgebenden Konzernspitze als Bestimmungstäter gem. §§ 12 iVm 153 bzw. 156 StGB zu Folge haben kann. Die Erteilung einer Weisung durch die „Großmuttergesellschaft“ zur Gewährung eines Kredits durch die Muttergesellschaft an die Tochtergesellschaft würde daher Strafbarkeit iSd Bestimmungen begründen.
- 52. Frage - Strafrechtiliche Komponente - Was passiert bei einer Kreditrückzahlung trotz Rückzahlungssperre gem § 14 EKEG? Nach der Rechtsprechung des OGH verantwortet der Geschäftsführer einer „kreditunwürdigen GmbH“ (Anm.: die Entscheidung erging noch vor Inkrafttreten des EKEG), wenn er eigenkapitalersetzende Darlehen an Gesellschafter zurückzahlt betrügerische Krida gem. § 156 StGB (OGH in 11 Os 41/02, SSt 64/56, 11 Os 76/03). Untreue, Beitragstäterschaft kommt wieder in Betracht.
- 53. Frage - Sanierungstreuhand - Was ist eine (mehrseitige) Sanierungstreuhand und welchen Zweck hat sie? Welche Problematik stellt sich? Merkmale:- kommt bei großen Rekonstruierungen zur Anwednung- Gesellschafter als Treugeber überträgt seine Gesellschaftsanteile dinglich einem Treuhänder- Treuhänder wird Vollrechtsinhaber und damit Gesellschafter- Treuhand dient der Besicherung und Rückführung der Forderung der Banken Mehrseitig weil:-Einseitiger Treuhandauftrag würde mit Insolvenzeröffnung gemäß § 26 IO erlöschen.-Mehrseitiger Treuhandauftrag, der der Abwicklung eines anderen Vertrages dient, wird von Insolvenzeröffnung nicht berührt, wenn kein Rücktrittsrecht gemäß § 21 IO mehr besteht. -Durch vertragliche Klarstellung, dass Treuhänder Gesellschaftsanteil nicht für Banken hält, erfolgt Absicherung, dass Bankkredite nicht eigenkapitalersetzend werden. Voraussetzung: - oftmals vorherige Verpfändung der Gesellschaftsanteile an Tochtergesellschaften (ist aber nicht Voraussetzung!) - Banken „glauben“ an Sanierungsfähigkeit des Unternehmens/Konzerns - neuer Sanierungskredit nötig und bisherige Gesellschafter können oder wollen keinen Beitrag dazu leistenProblematik: - durch Insolvenzverfahren, außergerichtliche Pfandverwertung erfolgt Wertvernichtung- gesetzliche Beschränkungen gemäß §§ 466a, 1371 ABGB
- 54. Frage - Sanierungstreuhand - WElche möglichen Anfechtungsansprüche kommen in Betracht? Mögliche Anfechtungsansprüche -Judikatur des OGH zu möglichen Anfechtungsansprüchen iZm Sanierungstreuhand fehlt (soweit überblickbar) bislang.-Wenn es im Zuge des Abschlusses der Sanierungstreuhandvereinbarung bzw. Restrukturierungsvereinbarung zur Zufuhr neuer Mittel kommt, könnte die „Gesamtkonstruktion“ u.U. als nachteiliges Rechtsgeschäft iSd § 31 Abs 1 Z 3 IO gewertet werden (Ermöglichung eines „Weiterwurstelns“ zu Lasten sonstiger Gläubiger). -Wenn durch die Sanierungstreuhand eine Verwertung von Anteilen ermöglicht wird, die davor nicht verpfändet waren, könnte in der Sanierungstreuhandvereinbarung eine inkongruente Nachbesicherung bzw. Deckung iSd § 30 Abs 1 Z 1 IO gesehen werden.-Voraussetzung für das Geltendmachen von Anfechtungsansprüchen im zuvor genannten Sinn wäre, dass – trotz Restrukturierungsvereinbarung und Sanierungstreuhand – Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (weiterhin) gegeben ist.
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