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Steuern Mündliche Vorbereitung (Subject) / Zivilrecht (Lesson)
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- öffentliche Beglaubigung notarielle Identitätsgarantie bezgl. der Unterschrift
- notarielle Beurkundung Abgabe von Erklärungen zu notariellem Protokoll mit anschliessender Verlesung, Genehmigung und Unterschrift Grundstückskaufvertrag Ehevertrag Übertragung von GmbH-Anteilen
- Scheingeschäft Nichtig §117 BGB
- Bürgschaft §765 BGB
- Formvorschrift Bürgschaft §766 BGB
- Schadensersatzpflicht bei Irrtumsanfechtung §119 / 120 BGB §122 BGB gilt aber nicht bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder rechtswidriger Drohung, §123 BGB
- Haftung des vollmachtlosen Vertreters Haftung nach Wahl des Vertragspartners auf Schadensersatz oder Erfüllung, §179(1) BGB
- Verjährung Regelverjährung: 3 Jahre, §195 BGB Ansprüche in Zusammenhang mit Grundstücken: 10 Jahre §196 BGB dingliche Ansprüche, rechtskräftig festg. Ansprüche: 30 Jahre §197 BGB
- Beginn Verjährung Bei Regelverjährung: Jahresschlussverjährung, §199 BGB bei sonstigen Verjährungen: grds. mit Entstehung des Anspruchs, §200 BGB
- Hemmung der Verjährung §§ 203, 204, 209 BGB aussergerichtliche Verhandlungen, §203 BGB Rechtsverfolgungsmaßnahmen, §204 BGB
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- Neubeginn der Verjährung durch Unterbrechung, §212 BGB Anerkenntnis gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung
- Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte §278 BGB Der Schuldner haftet für Verschulden seine gesetzlichen Vertreters sowie seiner Erfüllungsgehilfen
- Verzug bei Geldforderung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung und Fälligkeit, §286(3) BGB aber besondere Belehrungspflicht gegenüber Verbrauchern
- Verzugszinssatz 5% über Basiszins (0,88%) 9% über Basiszins, zwischen Unternehmern
- Mietvertrag §535 BGB, Dauerschuldverhältnis Anwendung nur bei Sachen
- Pachtvertrag §581 BGB Anwendung bei Sachen, Rechte sowie Sach- und Rechtsgesamtheiten
- Leihe §598 BGB Anwendbarkeit nur bei Sachen Unentgeltlichkeit Rückgabe derselben Sache
- Dienstvertrag §611 ff. BGB
- echtes Factoring Übergang des Risikos auf den Factor (Forderungskäufer)
- unechtes Factoring Ausfallrisiko bleibt beim Forderungsverkäufer