Betriebswirtschaftslehre (Subject) / Recht I und II (Lesson)
There are 76 cards in this lesson
BREC01 und BREC02
This lesson was created by HubertR.
This lesson is not released for learning.
- Defintion Rechtssystem Gesamtheit aller gültigen Rechtsnormen
- Definition Gesetze Sammlung von Rechtsnormen
- Definition Rechtsnorm beinhaltet Adressaten, Tatbestand und Rechtsfolge (wenn-dann-Verhältnis)
- Öffentliches Recht ius publicum umfasst Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht inkl. Ordnungswiedrigkeiten. Personen in einem Unterordnungsverhältnis zum Staat
- Zivilrecht ius privatum umfasst das BGB, HGB. Bestimmt welche Rechte und Pflichten Menschen im Umgang miteinander haben. Es geht um Abwehr und Geltendmachung von Ansprüchen zwischen Personen, die sich gleichberechtigt gegenüberstehen Materielles Privatrecht beschäftigt sich mit den Gütern des EinzelnenFormelles Zivilrecht beschäftigti sich mit Zivilverfahren, also der Durchsetzbarkeit
- Gesetzgebungsprozess Beginnt mit dem Beschluss im Parlament mit einfacher Mehrheit, dann Akzeptanz vom Bundesrat (Ländervertretung), dann Unterschrift des Bundespräsidenten. Gültigkeit durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
- Gewaltentrennung Legislative (gesetzgebende Gewalt) Judikative (rechtssprechende Gewalt) Exekutive (ausführende Gewalt)
- Verfassungsrecht Höchste innerstaatliche Ordnung. Grundgesetz best. aus Präambel und 19 Artikeln. 08.05.1949 regelt Staatsorganisation, Staatsorgane und Gesetzgebungsverfahren. Änderbar mittels Zweidrittelmehrheit
- Verwaltungsrecht Allg Verwaltungsrecht legt die Grundlage für die Verwaltung fest besonderes Verwaltungsrecht regelt die Teilbereiche der Verwaltung
- Sitz des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe
- Strafrecht allg Strafrecht definiert Vergehen und Verbrechen, unterscheidet den Versuch von der Tat. Besonderer Teil beschreibt die einzelnen Delikte
- Privatautonomie bedeutet dass jeder seine REchtsbezeihungen zu anderen vertraglich selbst festlegen kann.
- Rechtsquellen (3 Stk) Rechtserzeugungsquellen - außergerichtliche Aspekte (wirtschaftliche, religiöse)Rechtsverwertungsquellen - Maßstäbe wie Gerechtigkeit, Vernunft und RechtssicherheitRechtserkenntnisquellen - best. Gesetze und Verordnungen, Satzungen und Verwaltungsvorschriften
- Geltungsvorrang Die höhere Rechtsnorm ersetzt die Niedrigere
- Richterrecht stützt sich auf Präzedenzfälle, nicht bindend ausser in Angloamerika
- Normenhirarchie Supranationales RechtGrundgesetzBundesrechtLandesverfassungLandesrechtGewohnheitsrecht
-
- Rechtstaatliche Prinzipien Kein Handeln ohne GesetzKein Handeln gegen Gesetz
- Anspruchsgrundlage WER - AnspruchsstellerWAS - AnspruchVON WEM - AnspruchsgegnerWESHALB - Anspruchsgrundlage
- Tatbestandsmerkmale Objektive Merkmale - beweisbare Sachen, äußere UmständeSubjektive Merkmale - Wille/Absicht, Vorstellung/Wissensstand
- Syllogismus bestehend aus Obersatz, Untersatz und Schlussfolgerung
- Sumption ist ein konkreter Sachverhalt der einem Gesetz untergeordnet wird - im Gutachter Stiel (es könnte sein, es würde sein) Voraussetzung -> Definition -> Subsumtion -> Ergebnis (folglich)
- Auslegung (4 Stk) grammatikalische Auslegung - Sinn des Wortlauts einer Normsystematische Auslegung - schließt aus der Position einer Norm im Gesetzestext auf deren Bedeutungteleologische Auslegung - hinterfragt den Sinn und Zweck einer Normhistorische Auslegung - stellt entstehungsgeschichtliche Hintergründe einer Norm in den Vordergrund
- Geschäftsfähigkeit §104 BGB0 - 6 Jahre - Geschäftsunfähig7 - 17 Jahre - bedingt Geschäftsfähig18 - ... Jahre - voll Geschäftsfähig
- Taschengeldparagraph § 110 BGB
- Rechtsfähigkeit 0 - tot
- Juristische Personen (3 Stk.) Vereine §§ 21ff BGBStiftungen §§ 80 ff BGBJur. Pers. d. öffentlichen Rechts § 89 BGB
- Sachen § 90 BGB Vertretbare Sachen sind austauschbarunvertretbare sind Einzelanfertigungen
- Verbindungen von Sachen (4 Stk) Einfacher Bestandteil - können ohne Beschädigung abgetrennt werdenWesentlicher Bestandteil - führen bei Abtrennung zur Zerstörung der SacheScheinbestandteil - sind nur vorrübergehend Verbunden (Teppichboden)Zubehör - sind kein Bestandteil der Hauptsache
- Arten von Rechtsgeschäften (4 Stk.) Einseitige RechtsgeschäfteZwei- bzw. Mehrseitige RechtsgeschäfteEmpfangsbedürftige RechtsgeschäfteNicht empfangsbedürftige REchtsgeschäfte
- Formforschriften § 126 BGB
- Abstraktionsprinzip Das Kausalgeschöft ist vom Erfüllungsgeschäft unabhängig.Unwirksamkeit eines Teilgeschäfts bedeutet nicht automatisch die Unwirksamkeit eines anderen Teilgeschäftes.
- Mängel in Rechtsgeschäften Führen zu deren UnwirksamkeitFehlerhafte WillenserklärungFehlerhafte FormFehlerhafter Inhalt
-
- Willensmängel (4 Stk.) Erklärte hat insgeheim vorbehalten das Erklärte nicht zu wollenErklärte gibt Einverstöndnis nur zum Schein abErklärte hat sich geirrtErklärter wird durch arglichtige Täuschung oder Drohung zur Abgabe seiner Erklärung genötigt
- Irrtümer 3 Stk. § 119 BGB BedeutungsirrtumErklärungsirrtumEigenschftsirrtum
- Inhaltsmängel (3 Stk) wenn gegen gesetzliche Verbote verstoßenwenn gegen die guten Sitten verstoßen wirdwenn die Erklärungen wucherisch sind
- Stellvertretung ist (4 Stk) rechtsgeschäftliches Handelnfür einen Anderenim Namen des Vertreteneninnerhalb der Vertretungsmacht
- AGB sind... (4 Stk.) vorformulierte Vertragsbedingungenfür eine Vielzahl von Verträgeneinseitig vom Verwender gestellt undohne formale Voraussetzungen§§ 305 bis 310 BGB
- Was geschieht mit unklaren AGB? Diese sind auszulegen, wobei nach Inhaltkontrolle unwirksame Klauseln nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages führen. An ihre Stelle treten Gesetze.
- Besondere Vertriebsformen (3 Stk.) ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge § 312 b BGBVerträge im gelktronischen Geschäftsverkehr (e-commerce) § 312i BGBFernabsatzverträge § 312c BGB
- Wiederrufsrecht für besondere Vertriebsformen § 355 BGB Aufgrund der Gefahr der Überrumpelung. Wiederruf der Willenserklärung muss nicht schriftlich erfolgen, jedoch hat Verbraucher die Beweispflicht. Bestimmmte Waren (versieglete, abgelaufene, hygienebedingte) sind vom Wiederruf ausgeschlossen.
- Voraussetzungen für Schadensersatz (5 Stk.) § 249 BGB eine Pflicht oder ein Gut verletztdie Verletzungshandlung wiederrechtlich istsowohl kausal (ursächlich)als auch schuldhaft (fahrlässig pder vorsätzlich) herbeigeführt istes zum Eintritt eines Schadens kommt
- Leistungsstörungen (6 Stk.) UmöglichkeitSChuldner-/GläubigerverzugWegfall der GeschäftsgrundlageVerletzung vorvertraglicher SchutzpflichtVerletzung vertraglicher NebenpflichtSchlechtleistung vertraglicher Hauptpflicht §§ 275 bis 304 BGB
- Geschäftsherr vs. Geschäftsführer? Geschäftsherr - Geschäft wird von jemandem erledigtGeschäftsführer - erledigt Geschäfte für jemanden
- Geschäftsführung ohne Auftrag GoA (4 Arten) § 677ff BGB ECHTE GESCHÄFTSFÜHRUNGBerechtigte GoA - entspricht Willen/Interesse des GeschäftsherrnUnberechtigte GoA - entspricht nicht dem Willen/Interesse des Geschäftsherrn UNECHTE GESCHÄFTSFÜHRUNGIrrtümliche GoA - vermeintlich im Interesse/Willen des GeschäftsherrnAngemaßte GoA - entspricht wissentlich nicht dem Willen/Interesse des Geschäftsherrn
- Voraussetzungen für Geschäftsführung ohne Auftrag GoA (4 Stk) GeschäftFremdgeschäftsführungswilligenOhne Auftrag oder sonstiger BewilligungHandeln im Interesse des Geschäftsherrn
- Definition Leistungskondiktion Jemand erlangt durch die Leistung von anderen etwas auf dessen Kosten - zB blinder Passagier § 812 BGB
- Definition Nichtleistungskondiktion Jemand erlangt etwas in sonstiger Weise auf Kosten eines anderen ohne rechtlichen Grund § 812 BGB
- Was regelt das Bereicherungsrecht? § 812 BGB regelt den Vermögenszuwachs den jemand ohne Berechtigung erzielt hat.
- Formen der Bereicherung in sonstiger Weise (4 Stk) EingriffskondiktionRückgriffskondiktionVerwendungskondiktionVerfügung eines Nichtberechtigten
- Worauf besteht Herausgabeanspruch (4 Stk) das Erlangteauf Wertersatzder Nutzungender Surrogate
-
