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Strafrecht (Subject) / Begriffsbestimmungen AT (Lesson)
Strafrecht AT II
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- mehrere Menschen = ab zwei Personen § 80 Abs 2 StGB
- mehr als zwei, vor mehreren Leuten ab drei Personen § 115
- größerer Personenkreis = 10 Personen § 69 StGB
- größere Zahl von Menschen ab 10 Personen § 169 StGB
- viele Meschen 30 Personen §§ 274, 283
- breite Öffentlichkeit = ab 150 Personen §§ 111, 283 Abs 2
- Bevölkerung, großer Personenkreis ab 500 Personen § 275
- Gewerbsmäßigkeit Formel Der Angeklagte handelte dabei in der Absicht sich durch die wiederkehrende Begehung solcher strafbarer Handlungen, nämlich eine fortlaufende Einnahme von mehr als 400,- Euro monatlich bei einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung über zumindest mehrere Wochen zu verschaffen
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