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Strafrecht (Fach) / Begriffsbestimmungen AT (Lektion)

Strafrecht AT II

Diese Lektion wurde von OliverMandl erstellt.

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  • mehrere Menschen = ab zwei Personen  § 80 Abs 2 StGB
  • mehr als zwei, vor mehreren Leuten ab drei Personen  § 115
  • größerer Personenkreis = 10 Personen  § 69 StGB
  • größere Zahl von Menschen ab 10 Personen  § 169 StGB
  • viele Meschen 30 Personen §§ 274, 283
  • breite Öffentlichkeit = ab 150 Personen §§ 111, 283 Abs 2
  • Bevölkerung, großer Personenkreis ab 500 Personen  § 275 
  • Gewerbsmäßigkeit Formel Der Angeklagte handelte dabei in der Absicht sich durch die wiederkehrende Begehung solcher strafbarer Handlungen, nämlich eine fortlaufende Einnahme von mehr als 400,- Euro monatlich bei einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung über zumindest mehrere Wochen zu verschaffen
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