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BAO Einführungsmodul (Subject) / 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen (Lesson)
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- Worauf sind die Bestimmungen der BAO anzuwenden? öffentliche Abgaben (ESt, KSt, USt, GrESt etc) auf Grund unmittelbar wirksamer Rechtsvorschriften derEU zu erhebende öffentliche Abgaben (Zölle) Eingangs- und Ausgangsabgaben, zollrechtliche Vorschriften und für bundesrechtlich geregelte Beiträge an öffentlichen Fonds an Körperschaften öffentlichen Rechts, die nicht Gebietskörperschaften sind soweit diese Beiträge durch die Abgabenbehörden des Bundes zu erheben sind
- Worauf ist die BAO sinngemäß anzuwenden? Beihilfen aller Art Erstattungen Vergütungen
- Welche Gesetze sind Abgabenvorschriften? die BAO alle Abgaben und Monopole regelnden od sichernden unmittelbar wirksamen Rechtsvorschriften der EUBundesgesetze
- Wann entsteht der Abgabenanspruch der Einkommen- und Körperschaftsteuer gem. der BAO? für die Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres bzw mit Begründung der Abgabepflicht für die zu veranlagenden ESt bzw KSt mit Ablauf des Kalenderjahres für das die Veranlagung vorgenommen wird für Steuerabzugsbeträge im Ztp des Zufließens der steuerabzugspflichtigen Einkünfte für jährlich wiederkehrend zu entrichtende Abgaben und Beiträge mit Beginn des Kalenderjahres, für das die Abgabe erhoben wird Subsidiär gilt: sobald der Tatbestand verwirklich ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft
- Wofür ist die Entstehung des Abgabeanspruchs wichtig? Beginn der Bemessungsverjährung Zulässigkeit eines Sicherstellungsauftrags keine Veranlagung vor Entstehen des Abgabenanspruchs keine Fälligkeit vor Entstehen des Abgabenanspruchs keine Haftungsinanspruchnahme vor Entstehen des Abgabenanspruchs
- Was versteht man unter "Ermessen"? Wo ist es geregelt? § 20 BAO Entscheidungsspielraum der Behörde bzw uU auch die Wahl zwischen mehreren Möglichkeiten, wenn es im Gesetz eingeräumt ist, muss es auch geübt werden Zweckmäßigkeit: Interessen der AbgabenbehördeBilligkeit: Interesse der Partei
- Was versteht man unter der "wirtschaftlichen Betrachtungsweise"? nicht die äußere Erscheinungsform sondern der wahre wirtschaftliche Gehalt des Sachverhalts maßgebend, sie überwiegt im ESt, USt u KSt bei den Gebühren u Verkehrsteeurn wird überwiegend auf die formalrechtliche Gestaltung abgestellt
- Was sind nichtige Rechtsgeschäfte iSd § 23 Abs. 3 BAO? Was bewirken sie? Formmangel mangelnde Rechtsfähigkeit mangelnde Handlungsfähigkeit ist ein Rechtsgeschäft aus einem dieser Gründe nichtig, wirkt sich dies auf die Abgabenerhebung so lange nicht aus, als die am Rechtsgeschäft beteiligten Personen das wirtschaftliche Ergebnis dieses nichtigen Rechtsgeschäfts eintreten u bestehen lassen.
- Wofür braucht man den Angehörigenbegriff in der BAO? Befangnehit Verweigerung der Auskunft Verweigerung der Zeugenaussage
- Was versteht man unter dem Wohnsitz iSd BAO? der Ort, an dem eine Person eine Wohnung innehat uU, die darafu schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten u benutzt wird, Wohnung = alle Räumlichkeiten, die zum Wohnen geeignet sind, ohne wesentliche Änderung die melderechtliche An- u Abmeldung hat lediglich Indizwirkung mit der Innehabung ist die tatsächliche Verfügungsgewalt gemeint, unabhängig davon, ob sie rechtmäßig ist
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- Was versteht man unter dem gewöhnlichen Aufenthalt in der BAO? Wie sieht es mit österreichischen Auslandsbeamte aus? Wofür ist der gewöhnliche Aufenthalt relevant? an dem Ort, an dem er sich nicht nur vorübergehend aufhält (2-3 Monate), dh es bedarf einer körperlichen, wenn auch nicht ständigen Anwesenheit auch in diesem Fall hat die An- u Abmeldung nur Indizwirkung. Der Aufenthalt muss auch nicht freiwillig sein österreichische Auslandsbeamte haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt kraft Gesetz an dem inländischen Ort, an dem ihre Dienstbezüge angewiesen werden. der gewöhnliche Aufenthalt ist ua relevant für: die unbeschränkte Steuerpflicht die örtliche Zuständigkeit
- Wo haben Unternehmen ihren "gewöhnlichen Aufenthalt"? Unternehmen - Sitz an dem Ort, der durch Gesetz oder Vertrag, Satzung, Stiftungsbrief oä bestimmt istfehlt diese Bestimmung dann gilt der Ort der geschäftsleitung als Sitz (dh der entscheidende Wille gebildet wird)
- Was versteht der Gesetzgeber unter einem Gewerbebetrieb? (7 Merkmale) selbständige nachhaltige Betätigung die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder Ausübeung der luf noch Ausübung eines freien Berufs noch eine andere selbständige Arbeit iSd EStG ist nachhaltig= wiederholt oder zumindest mit Wiederholungsabsicht Gewinnabsicht= Streben nach Überschüssen od Erhöhung des Betriebsvermögens, muss aber nicht Hauptzweck sein Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr: wenn jemand nach außen erkennbar am Wirtschaftsleben teilnimmt
- Was ist eine Betriebsstätte? Jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Ausübung eines Betriebs oder wirtschafltichen Geschäftsbetriebs dient. Unerheblich ist, ob die Tätigkeit kaufmännisch, fabriksmäßig oder handwerklich ist
- Was versteht man unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb? (5 Merkmale= selbständige nachhaltige Betätigung die ohne Gewinnabsicht unternommen wird, sofern durch diese Betätigung Einnanhmen (auch nicht kostendeckende) oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und diese Betätogung über den Rahmein einer Vermögensverwaltung hinausgeht
- Voraussetzungen für die Erlangung steuerlicher Begünstigungen bei gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Betätigung? (4 Merkmale) Förderung von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken muss in der Rechtsgrundlage der Körperschaft enthalten sein (auch was im Fall der Auflösung mit dem Vermögen geschieht; jede nachträgliche Änderung/Ergänzung/Einfügung oder Aufhebung einer steuerlich relevanten Bestimmung ist dem für die einhebung der USt zuständigen FA binnen einem Monat mitzuteilen) Geschäftsführung muss der Förderung dieser Zwecke tatsächlich nachkommen Ausschließlichkeit der Förderung Unmittelbarkeit der Förderung
- Was versteht man unter der Amtsverschwiegenheit? Wo ist die Grundlage geregelt? Kann man von ihr entbunden werden? Grundlage: Art. 20 Abs 3 B-VG Verpflichtet alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- u Gemeindeverwaltung betrauten Organe, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, zu Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteifigung, der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft öffentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im Überwiegenden Interesse der Parteien geboten ist. man kann von der Dienstbehörde entbunden werden die Amtsverschwiegenheit besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses weiter.
- Was versteht man unter dem Steuergeheimnis? Wann verletzt man sie? Kann man davon entbunden werden? Besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabeverfahren, Monopolverfahren u FinStrVerf, ihm unterliegen uU Beamte u ehemalige Beamte u alle übrigen Personen Beamter sitin diesem Zusammenhang jeder, der bestellt ist, im Namen des Bundes, eines landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde ider einer anderen Person öffentlichen Rechts als deren Organ allein oder gemeinsam mit einem anderen Rechtshandlungen vorzunehmen oder sonst mit Aufgaben der Bundes-, Landes- oder Gemeindeverwaltung betraut ist. Ein Beamter verletzt die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht, wenn er der Öffentlichkeit unbekannte Verhältnisse oder Umstände eines anderen, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes in einem Abgaben- Monopol- od FinstrVerfahren anvertraut oder zugänglich gemacht worden sind, oder den Inhalt von Akten in den obengenannten Verf. oder den Verlauf der Beratung und Abstimmung eines Senates im Abgabeverf oder om FinStrVerf unbefugt offenbart oder verwertet- eine andere Person verletzt die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht, wenn sie der Öffentlichkeit unbekannte Verhältnisse oder Umstände eines anderen, die ihr ausschließlich durch ihre Tätigjkeut als Sachverständiger oder dessen Hilfskraft in einem Agabe etc Verfahren oder aus Akteninhalten oder Abschriften eines Abgabe etc Verf oder durch die Mitwirkung bei der Personenstands- u Betriebsaufnahme anvertraut oder zugänglich geworden sindunbefugt offenbart oder verwertet Eine Enbindung vom Steuergeheimnis ist nicht möglich, unter bestimmten Voraussetzungen besteht eine Befugnis zur Offenbarung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen
- Wann kann eine Offenabrung oder Verwertung von Verhältnissen oder Umständen, die unter das Steuergeheimnis fallen, erfolgen? (5) wenn sie der Durchführung eines Abgaben-, Monopol- oder Finstrverfahren oder eines abgabnerechtlichen Verwaltungsverfahrens dient wenn sie auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung erfolgt wenn sie im zwingenden öffentlichen Interesse ist wenn ein schutzwürdiges Intresse offensichtlich nicht vorliegt wenn ihr diejenigen zustimmen, deren Interessen an der Geheimhaltung verletzt werden können