9

grundlagen Lebensmittels und Fleischhygiene (Subject) / Einführung Grundlagen Lebensmittel (Lesson)

Einführung

This lesson was created by Bacardi282.

Learn lesson

  • Die Aufgaben und Kompetenzen der Tiermedizin in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Fleisch-, Milch- und Lebensmittelhygiene sind eingebunden in das Gebiet? Veterinary Public health
  • Veterinary Public Health umfasst welche Gebiete? Für Mensch Pflanze und Tier? Mensch: Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Wohlbefinden Pflanze: Umweltschutz und Futtermittelsicherheit Tier: Tierschutz und Tiergesundheit
  • Definitionen Veterinary Public Health   o"The contributions to the physical, mental and social well being of humans through an understanding and application of veterinary science". oVeterinary public health contributes to public health through the knowledge, skills and resources of veterinary science. oThis generally relates to the understanding, prevention and control of zoonotic diseases and food safety issues.
  • Ziele des Lebensmittelrechts Europaweit einheitlicher Gesundheits- und Verbraucherschutz Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung
  • Bundes-Tierärzteordnung (BTÄO) Paragraph 1  Der Tierarzt ist berufen, ... den Menschen vor Gefahren und Schädigungen ... durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken
  • Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) Paragraph 1 Ziele und Gliederung der Tierärztlichen Ausbildung Es sollen: 1. veterinärmedizinischen, naturwissenschaftlichen, fächerübergreifenden und methodischen Kenntnisse 2.praktische Fähigkeiten 3.geistige und ethische Grundlagen 4.die dem Wohle von Menschen, Tieren und Umwelt verpflichtete Berufliche Einstellung Vermittelt werden.
  • Die Tierärztliche Ausbildung umfasst wie viele Stunden? 3850 Wissenschaftlich-Theoretische Stunden 1170 Praktische Stunden
  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes: 1.Vorbeugen übertragbarer Krankheiten beim Menschen Frühzeitiges Erkennen von Infektionen 2.Verhindern der Weiterverbreitung von Infektionen 3. Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten
  • § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) -> Verbot der Tätigkeit bei Hinderungsgründen zb.Krankheiten, Infektionsrisiko etc
Advertisement