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Schuldrecht AT (Subject) / definitionen Teil 1 (Lesson)
- Vertrag Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.
- Willenserklärung Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens.
- Schuldverhältnis Rechtsverhältnis, kraft dessen der Gläubiger berechtugt ist vom Schuldner eine Leistung zu fordern.
- Pflichtverletzung Zurückbleiben hinter einem vertraglich geschuldetem Soll
- Vertretenmüssen Einstehenmüssen für eine Pflichtverletzung
- Schaden unfreiwillige Einbuße rechtlich geschützter Güter
- Mahnung Eine Mahnung i.S.d. § 286 I 1 BGB ist die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, die Leistung zu erbringen.
- Erfüllungsgehilfe Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei Erfüllung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit tätig wird.
- Verrichtungsgehilfe Verrichtungshilfe ist jeder, der von Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist. Das ist vor allem bei selbständigen Unternehmern abzulehnen.
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