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Schuldrecht AT (Fach) / definitionen Teil 1 (Lektion)

wichtigste

Diese Lektion wurde von Toni_Kobi erstellt.

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  • Vertrag Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen.
  • Willenserklärung Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichteten Willens.
  • Schuldverhältnis Rechtsverhältnis, kraft dessen der Gläubiger berechtugt ist vom Schuldner eine Leistung zu fordern.
  • Pflichtverletzung Zurückbleiben hinter einem vertraglich geschuldetem Soll
  • Vertretenmüssen Einstehenmüssen für eine Pflichtverletzung
  • Schaden unfreiwillige Einbuße rechtlich geschützter Güter
  • Mahnung Eine Mahnung i.S.d. § 286 I 1 BGB ist die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, die Leistung zu erbringen.
  • Erfüllungsgehilfe Erfüllungsgehilfe ist, wer mit Wissen und Wollen des Schuldners bei Erfüllung einer dem Schuldner obliegenden Verbindlichkeit tätig wird.
  • Verrichtungsgehilfe Verrichtungshilfe ist jeder, der von Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist. Das ist vor allem bei selbständigen Unternehmern abzulehnen. 
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