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Recht (Subject) / Recht (Lesson)

Recht

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  • BGB §276 (2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt
  • Wer legt „erforderliche Sorgfalt“ fest? Tierärzte Gesetze, Verordnungen Berufsordnung  Fachbücher, Publikationen Berufsorganisationen,z.B. Leitlinien (auch Leitfäden...)  Erfahrungen des Gutachters
  • Pflichten § 4: BerufspflichtenMeldepflicht (unverzüglich / binnen 5 Tagen)Dokumentationspflicht (mind. 5 Jahre…)Notfallversorgung („grundsätzlich“)Versorgungswerk§ 5 Schweigepflicht§ 6 Fortbildungspflicht, Qualitätssicherung§ 7 Kollegiales Verhalten§ 8 Mitwirkungspflicht
  • Fortbildungspflichten, Qualitätssicherung Nr. 1 Tierärzte im Beruf: 20 Std./Jahr Nr. 2 Tierärzte mit einer Zusatzbezeichnung: 24 Std./Jahr, davon mindestens 6 Stunden im Bereich der Zusatzbezeichnung Nr. 3 Tierärzte mit einer FTA-/Teilgebietsbezeichnung:30 Std./Jahr, davon mindestens 15 Stunden im jeweiligen Gebiet Nr. 4 zur Weiterbildung ermächtigte Tierärzte: 40 Std./Jahr, davonmindestens 20 Stunden im Gebiet/ Teilgebiet/ Bereich der Ermächtigung
  • Pflichtverletzung?  Nicht öffentlich (Berufs-intern):• Ordnungsgeld bis 5000 € (Kammer)• Berufsgericht (Heilberufsgesetz)- Warnung, Verweis, Entzug des Wahlrechts,Bußgeld bis zu 50.000 Euro- Feststellung, dass Betreffende(r) unwürdig, denBeruf auszuüben. Öffentlich bekannt zu machen Öffentliche Gerichte
  • § 611 BGB: Dienstvertrag Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcherDienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste,der andere Teil zur Gewährung der vereinbartenVergütung verpflichtet
  • § 631 BGB: Werkvertrag Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zurHerstellung des versprochenen Werkes, der Bestellerzur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet(herbeizuführender Erfolg!)
  • § 442 Kenntnis des Käufers (1) Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sindausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss denMangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel wegen groberFahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der KäuferReche wegen dieses Mangels nur geltend machen, wennder Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen odereine Garantie für die Beschaffenheit der Sacheübernommen hat.
  • Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 1.) Dritter muss bestimmungsgemäß mit der Leistung des Tierarztes in Berührung kommen2.) Der Besteller muss ein Interesse der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags haben3.) Die Drittbezogenheit muss für den Tierarzt erkennbar sein4.) Der Dritte muss schutzbedürftig sein, also keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegen den Tierarzt haben
  • Haftungsansprüche Ankauf - gegen Tierarzt Verjähren nach 6 Monaten
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  • Der Mangelbegriff beim Werkvertrag § 633 Sach- und Rechtsmangel (1) Der Unternehmer hat dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.(2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln,1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk oder das Werk in zu geringer Menge herstellt. --> Die vereinbarte Beschaffenheit hat nichts mit dem vereinbarten Untersuchungsumfang zu tun
  • Mängelrechte beim Werkvertrag § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,1. Nacherfüllung verlangen,2. den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen,3. von dem Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern und4. Schadensersatz verlangen.
  • Haftungsmaßstab § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners (1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, […](2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.
  • Tierversuch Tierschutzrechtliche Vorschriften - EU Europäisches Übereinkommen des Europarats vom 18. März 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere Anhang A : Leitlinien für die Unterbringung und Pflege von Tieren, die zu Versuchszwecken und anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendet werden (18.06.2017) Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tierart (Konkrete Umsetzung über Novellierung des TierSchG /13.07.2013, neu erlassene TierSchVersV (13.08.2013)
  • Tierversuch Tierschutzrechtliche Vorschriften - national Deutsches Tierschutzgesetz – TierSchG (in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206,1313) Tierschutz‐Versuchstierverordnung – TierSchVersV-Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere Versuchstiermeldeverordnung-Verordnung über die Meldung zu Versuchszwecken verwendeter Wirbeltiere oder Kopffüßer oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendeter Wirbeltiere (18.12.2013)
  • Tierschutzgesetz § 7a (1) Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, soweit sie zu einem derfolgenden Zwecke unerlässlich sind:1. Grundlagenforschung,2. sonstige Forschung mit einem der folgenden Ziele:a) Vorbeugung, Erkennung oder Behandlung von Krankheiten,Leiden, Körperschäden oder körperlichen Beschwerden beiMenschen oder Tieren,b) Erkennung oder Beeinflussung physiologischer Zustände oderFunktionen bei Menschen oder Tieren,c) Förderung des Wohlergehens von Tieren oder Verbesserung derHaltungsbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren,3. im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heil- oderHeilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe. 3) Schutz der Umwelt im Interesse der Gesundheit oder des, Wohlbefindens von Menschen oder Tieren,4) Entwicklung und Herstellung sowie Prüfung der Qualität, Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit von Arzneimitteln, Lebensmitteln, Futtermitteln oder anderen Stoffen oder Produkten mit einem der in Nummer 2 Buchstabe a bis c oder Nummer 3 genannten Ziele,5) Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Wirksamkeit gegen tierische Schädlinge,6) Forschung im Hinblick auf die Erhaltung der Arten,7) Aus-, Fort- oder Weiterbildung,8) gerichtsmedizinische Untersuchungen.
  • Tierschutzgesetz § 16 Der Aufsicht durch die zuständige Behörde unterliegenEinrichtungen, in denena) Tierversuche durchgeführt werden, Einrichtungen und Betriebe (...) werden regelmäßig und in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken besichtigt.In Einrichtungen und Betrieben (...) soll die Besichtigung mindestens alle drei Jahre erfolgen. (...). Die Aufzeichnungen über die Besichtigungen und deren Ergebnisse sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Aufzeichnung mindestens fünf Jahre aufzubewahren
  • Die Gebührenordnung für Tierärzte Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes Die Unterschreitung des Einfachsatzes ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahme: Im  begründeten Einzelfall können der Einfachsatz unter- bzw. der Dreifachsatz überschritten werden. Liegt ein solcher Grund vor, muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer getroffen werden. Die GOT fordert nicht, dass der Tierarzt eine Rechnung schreiben muss. Das Gebührenverzeichnis enthält im Teil A Grundleistungen, z.B. „Beratung“, „AllgemeineUntersuchung mit Beratung“, im Teil B Besondere Leistungen, z.B. „Injektion“, „Kastration“,„Verband anlegen“.
  • Gebührenhöhe 1 bis 3-facher Satz• Schwierigkeit der Leistung• Zeitaufwand• Wert des Tieres- geringer Wert rechtfertigt keine Unterschreitung- hoher Wert erfordert größere Sorgfalt undHaftpflichtversicherung• örtliche Verhältnisse• Tageszeit• Erhebliche Störung des Praxisablaufes
  • Gebührenhöhe in besonderen Fällen 1-facher Satz• Allgemeine öffentliche Anordnung hier auch spezielle Absprachen möglich• Tiere die hoheitliche Aufgaben erfüllen Nacht (19.00 – 7.00), Wochenende (Sa 13.00 – Mo 7.00)• 1-facher Satz + 100% bzw. 50% bei landwirtschaftlichen Nutztieren bei Tieren vonPunkt 1