1
Öffentliches Recht (Subject) / Lern das mal endlich! (Lesson)
- Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs.1 VwGO Unter Rechtsverhältnis i.S.v. § 43 l VwGO sind die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm (des öf- fentlichen Rechts) ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer ande- ren Person oder zu einer Sache zu verstehen. Das Rechtsverhältnis kann gegenwärtig sein, in der Zukunft oder auch in der Vergangenheit liegen.