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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Subject) / Forderungsrecht und Herrschaftsrecht (Lesson)
- Obligatio? = Forderung oder Verpflichtung (Kommt auf Sichtweise an)
- Creditor? =Gläubiger (steckt seinen Glauben in die Leistungskraft des Partners)
- Debitor? = Schuldner
- DEfinition der Obligation nach Institutionen Iustinians? = Rechtliches Band, durch das wir zwangsweise gebunden werdne, eine Sache zu leisten. → verpflichtet direkt zur Leistung
- Klage gegen den Schuldner auf ein: Dare (geben) Facere (tun) Praestare (gewährleisten)
- omnis condemnatio pecunaria est? = die Verurteilung erfolgt jew. auf den Geldwert der geschuldeten Leistung.
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