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Römisches Recht II (Obligationenrecht) (Fach) / Forderungsrecht und Herrschaftsrecht (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Oellah erstellt.

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  • Obligatio? = Forderung oder Verpflichtung (Kommt auf Sichtweise an)
  • Creditor? =Gläubiger (steckt seinen Glauben in die Leistungskraft des Partners)
  • Debitor? = Schuldner
  • DEfinition der Obligation nach Institutionen Iustinians? = Rechtliches Band, durch das wir zwangsweise gebunden werdne, eine Sache zu leisten. → verpflichtet direkt zur Leistung
  • Klage gegen den Schuldner auf ein: Dare (geben) Facere (tun) Praestare (gewährleisten)
  • omnis condemnatio pecunaria est? = die Verurteilung erfolgt jew. auf den Geldwert der geschuldeten Leistung. 
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