Strafrecht (Subject) / Seite 7 (Lesson)
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Definitionen T-V
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- Tatmittler Ist das menschliche Werkzeug, durch das der Hintermann eine Tat begeht.
- Täter Täter ist, wer die tat selbst oder durch einen anderen begeht (§ 25 (1) StGB)
- Teilnehmer Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB)
- Tod Ende der Hirntätigkeit.
- Überfall Jeder plötzliche, unerwartete Angriff, dessen man sich nicht versieht und auf den man sich daher auch nicht vorbereiten kann.
- Umschlossener Raum Raumgebilde, das zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt und mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens versehen ist.
- Unbeendeter Versuch Ist der Versuch, solange der Täter glaubt, noch nicht alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan zu haben.
- Unfreiwillig Aus heteronomen (fremd veranlassten) Motiven. = „Ich kann nicht, selbst wenn ich wollte.“
- Unmittelbarer Täter Ist, wer alle Merkmale eines Straftatbestandes selbst verwirklicht (§ 25 (1) Alt. 1).
- Unmittelbares Ansetzen UA liegt vor, wenn objektiv bereits eine Rechtsgutgefährdung eingetreten ist und der Täter subjektiv die Schwelle zum „Jetzt-geht’s-los“ überschritten hat.
- Unschuldhaft Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
- Untauglicher Versuch Versuch, der überhaupt nicht zur Vollendung führen kann.
- Verbrechen/Vergehen § 12 (1,2) StGB
- Vermeidbar Vermeidbar ist ein Erfolg, wenn er bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte verhindert werden können.
- Verlust Dauernde Gebrauchsunfähigkeit bzw. völlige Abtrennung.