Strafrecht (Fach) / Seite 7 (Lektion)

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Definitionen T-V

Diese Lektion wurde von Jeanny97 erstellt.

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  • Tatmittler Ist das menschliche Werkzeug, durch das der Hintermann eine Tat begeht.
  • Täter Täter ist, wer die tat selbst oder durch einen anderen begeht (§ 25 (1) StGB)
  • Teilnehmer Anstifter oder Gehilfe (§§ 26, 27 StGB)
  • Tod Ende der Hirntätigkeit.
  • Überfall Jeder plötzliche, unerwartete Angriff, dessen man sich nicht versieht und auf den man sich daher auch nicht vorbereiten kann.
  • Umschlossener Raum Raumgebilde, das zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt und mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens versehen ist.
  • Unbeendeter Versuch Ist der Versuch, solange der Täter glaubt, noch nicht alles zur Tatbestandsverwirklichung Erforderliche getan zu haben.
  • Unfreiwillig Aus heteronomen (fremd veranlassten) Motiven. = „Ich kann nicht, selbst wenn ich wollte.“
  • Unmittelbarer Täter Ist, wer alle Merkmale eines Straftatbestandes selbst verwirklicht (§ 25 (1) Alt. 1).
  • Unmittelbares Ansetzen UA liegt vor, wenn objektiv bereits eine Rechtsgutgefährdung eingetreten ist und der Täter subjektiv die Schwelle zum „Jetzt-geht’s-los“ überschritten hat.
  • Unschuldhaft Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen ...
  • Untauglicher Versuch Versuch, der überhaupt nicht zur Vollendung führen kann.
  • Verbrechen/Vergehen § 12 (1,2) StGB
  • Vermeidbar Vermeidbar ist ein Erfolg, wenn er bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte verhindert werden können.
  • Verlust Dauernde Gebrauchsunfähigkeit bzw. völlige Abtrennung.