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ÖRecht (Subject) / § 13 Die rechtsprechende Gewalt (Lesson)
§ 13 Die rechtsprechende Gewalt
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- § 13 Die rechtsprechende Gewalt Art. 92 GG ff. keine Trennung zwischen Organ und Funktion Rechtsprechung fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte
- Begriff der Rechtsprechung letztverbindliche Streitentscheidung Verbindlichkeit der (letztinstanzlichen) Entscheidung-Formelle Rechtskraft ( nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, entscheidung nicht anfechtbar) -materielle Rechtskraft (abschließende Entscheidung verbindlich) Rechtsstreitigkeit definitiv zu beenden und damit den Rechtsfrieden wiederherzustellen