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ÖRecht (Fach) / § 13 Die rechtsprechende Gewalt (Lektion)

§ 13 Die rechtsprechende Gewalt

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  • § 13 Die rechtsprechende Gewalt Art. 92 GG ff.  keine Trennung zwischen Organ und Funktion  Rechtsprechung fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Gerichte 
  • Begriff der Rechtsprechung letztverbindliche Streitentscheidung  Verbindlichkeit der (letztinstanzlichen) Entscheidung-Formelle Rechtskraft ( nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, entscheidung nicht anfechtbar) -materielle Rechtskraft (abschließende Entscheidung verbindlich)  Rechtsstreitigkeit definitiv zu beenden und damit den Rechtsfrieden wiederherzustellen