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ÖRecht (Subject) / § 5 Die europäische Union als überstaatliche Organisation (Lesson)
- Europarecht in einem engeren und in einem weiteren Sinne im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union/Unionsrecht im weiteren Sinne das Recht anderer europäischer Organisationen
- Charakter der Union EU ist rechtsfähig Rechtspersönlichkeit (Art. 47 EUV) keine eigene Verfassung Staatenverbund nach supranationalen Organisation (völkerrechtlich begründete internationale Organisation) keine Souveränität EU-Recht eigenständige Rechtsordnung durch die Verträge (EUV, AEUV) EU hat keine Kompetenz-Kompetenz, Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung