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ÖRecht (Fach) / § 5 Die europäische Union als überstaatliche Organisation (Lektion)

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  • Europarecht in einem engeren und in einem weiteren Sinne  im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union/Unionsrecht im weiteren Sinne das Recht anderer europäischer Organisationen 
  • Charakter der Union EU ist rechtsfähig  Rechtspersönlichkeit (Art. 47 EUV)  keine eigene Verfassung  Staatenverbund nach supranationalen Organisation (völkerrechtlich begründete internationale Organisation)  keine Souveränität  EU-Recht eigenständige Rechtsordnung durch die Verträge (EUV, AEUV)   EU hat keine Kompetenz-Kompetenz, Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung