Personalmanagement (Subject) / erste Ex (Lesson)
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Vorstellungsgespräch, Personalauswahl, Arbeitsvertrag
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- Drei mögliche Übungen im Assessmentcenter 1. Postkorbübung 2. Selbstpräsentation 3. Gruppendisskussion
- Drei Fragen die in einem Vorstellungsgespräch nicht erlaubt sind 1. Sind Sie schwanger? 2. Welcher Religion gehören Sie an? 3. Welche Sexualität haben Sie
- Hauptinhalte des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes. Keine Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder Sexualität
- Wann sind Benachteiligungen unzulässig? (AGG) Bedingungen (Einstellung, Tätigkeit, Aufstieg Arbeitsbedingungen (Entgelt, Entlassung, Aufsteig) Berufsberatung ( Weiterbildung,Umschulung) bei Mitwirkung einer AG oder AN Vereinigung Sozialschutz / soziale Bedingungen Bildung
- Unmittelbare & mittelmare Benachteilungen und Belästigung (BEGRIFFSERKLÄRUNG) unmittelbare: Zwei Personen werden in der identischen Situation unterschiedlich behandelt mittelbare: ein anscheinend neutrales Kriterium benachteiligt eine Person Einschüchterung / Erniedrigung
- Wann sind unterschiedliche Behandlungen zulässig? Besondere Bedingungen z.B. berufliche Bildung, Berufserfahrung, Dienstalter, Höchstalter..
- Wie wird bei Missachtung des AGGs entschädigt? nach schriftlicher Anzeige und tatsächlichem Verstoß binnen 2 Monaten in Geldform (max 3 Monatsgehälter)
- Für wen gilt das Nachweisgesetz und welche Fristen sind zu beachten? Für AN und AG Spätestens nach einem Monat müssen Änderungen oder aber auch der AV selbst. schriftlich festgehalten werden.
- Welche Bestandteile muss ein Arbeitsvertrag zwingend haben? Name und Anschrift, Tätigkeitsbeschreibung, Entgeld, Urlaub, Arbeitsort, Arbeitspensum, Tarifverträge, Kündigungsfrist, Probezeit, Beginn und evtl. Ende des Vertrags
- Was fällt unter die Unterrichtungs und ERörterungspflicht des AG? 1. Unfall und Schutzhinweise 2. änderungen bzgl .der Arbeit
- Rangprinzip 1-4 1. Gesetz 2. Manteltarifvertrag 3. Lohntarifvertrag 4. hauseigene Betriebsvereinbarungen
- Günstigkeitsprinzip Das Günstigkeitsprinzip besagt, dass die einzelvertraglichen Regelungen immer zugunsten des Arbeitnehmers erfolgen
- Inhalte des Mantelvertrags Laufzeit Geltungsbereich Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub bzw. Sonderurlaub Lohnfortzahlung (krank), Sonderzahlungen, VL, Probezeit, Kündigungsschutzregelungen Mehrere Jahre meistens 3-5 lt. Tarifsvertragsgesetz: gilt für die Gewerkschaftsmitglieder; Haustarifsvertrag gilt zwischen Gewerkschaft und einem Unternehmen und ein Flächentarifvertrag gilt für eine ganze Branche.
- Haupt und Nebenpflichen Arbeitgeber Vergütung Baschäftigen, Fürsorgepflicht, Schutz der Gesundheit also zb. Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Beachtung der Unfallverhütungsvorschrift, Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall, Gelichbehandlung, Urlaubsgewährung, Zeugniserstellung, einhalten von Arbeitszeiten und Pausenregelungen.
- Haupt und Nebenpflichten des Arbeitnehmers Arbeitsleistung Dienstleistungspflicht Gehorsamspflicht ( Direktionspflicht des AG) Sorgfaltspflicht, Treuepflicht, Schweigepflicht und Wettbewerbsverbot, Schmiergeldannahmeverbot ( Unbestechlichkeit )
