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RS-Lehrgang (Subject) / 1. Wochenende (Lesson)
Gesetze, Funk, Naturwissenschaftliche Grundlagen, Zelle, Gewebe, Herz-Kreislauf, Blut, Atmung, Wasser-Elektrolythaushalt, Säure-Basen-Haushalt.
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- Diffusion Freie Verteilung eines Stoffes vom Ort hoher zum Ort niedriger Konzentration (Bsp: Gasaustausch in der Lunge)
- Osmose Diffusion durch eine semipermeable Membran vom Ort niedriger Konzentration zum Ort höherer Konzentration
- Bestandteile einer Zelle Zellmembran, Zellplasma, Zellkern, Endoplasmatisches Retikulum (rauh)/(glatt), Golgi-Apparat, Mitochondrien
- Aufgaben/Eigenschaften der Zellmembran Schützt das Zellinere, ist semipermeabel, dient der Reizbeantwortung, dem Stoffaustausch und der Bewegung der Zelle
- Aufgaben/Eigenschaften des Zellkerns Träger der Erbanlagen (DNS)
- Aufgaben/Eigenschaften der Ribosomen Werkzeuge für die Proteinbiosynthese
- Aufgaben/Eigenschaften der Mitochondrien Kraftwerke der Zelle
- Aufgaben/Eigenschaften des Golgi-Apparts Kontrolle von Transportrichtung und Verteilung
- Aufgaben/Eigenschaften der Lysosomen Einlagerung und Verdauung von Fremdsubstanzen, Selbstauflösung der Zelle
- Gewebearten Ephitelgewebe (Deckgewebe): Bedecken innere und äußere Körperoberflächen (z.B. Haut) Binde- und Stützgewebe: Geben dem Körper Form und Gestalt (z.B. Knochen), Muskelgewebe, Nervengewebe
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- Arten des Muskelgewebes Glattes Muskelgewebe (Organe, Blutgefäße), Quergestreiftes Muskelgewebe (Skelettmuskulatur), Herzmuskulatur (spezialisierte Form quergestreifter Muskulatur)
- Aufgaben/Eigenschaften des Nervengewebes Zuständig für die Kommunikation und für Verarbeitung / Speicherung von Informationen
- Arten des Nervengewebes Zentrales Nervensystem (Gehirn und Rückenmark), Peripheres Nervensystem (Spinalnerven und Hirnnerven), Gliagewebe (Schutz, Isolation und Ernährung)
- Schichten der Haut Oberhaut (Epidermis), Lederhaut (Dermis, Korium), Unterhaut (Subkutis)
- Aufgaben/Eigenschaften der Haut Schutzfunktion (stumpfe und z.T. spitze Gewalteinwirkung / UV-Strahlen durch Pigmentbildung), Temperaturregulation (Zusammenziehen/Weitstellen), Sinnesorgan, Speicherorgan (Fette/Wasser)
- Lage des Herzens Im Mittelfeldraum (Mediastinum), hinter dem Brustbein, 1/3 rechts, 2/3 links, Herzspitze (Apex) liegt dem Zwerchfell auf (5. ICR)
- Form/Gewicht des Herzens Kegelförmiges, muskulöses Hohlorgan, ca Faustgröße, ca 300 g schwer
- Hüllen und Wandaufbau des Herzens (außen->innen) Herzbeutel (Pericard), Herzaußenhaut (Epicard), Herzmuskel (Myocard), Herzinnenhaut (Endocard)
- Funktionelle Aufteilung des Herzens linkes Herz, rechtes Herz (getrennt durch Septum/Herzscheidewand), re und li Vorhof (Atrium), re und li Herzkammer (Ventrikel), Muskelmasse links stärker ausgebildet
- Die Rettungskette Sofortmaßnahmen Erste Hilfe Rettungsdienst Krankenhaus
- Welche Rettungsmittel gibt es? (inkl. Besetzung und Anwendungsbereich) KTW (RS+RH): Versorgung und Transport von Nicht-Notfallpatienten Notfall-KTW (RA+RH) RTW (RA+RS): Versorgung und Transport von Notfallpatienten NAW (RS+RA+NA): Versurgung und Transport von Notfallpatienten unter ärztlicher Aufsicht NEF (RS+NA): Transport von Notarzt mit entsprechendem Material RTH (RA+NA+Pilot): Schnelle Versorgung und Transport von Notfallpatienten unter ärztlicher Aufsicht
- Funktionen der Rettungsleitstelle • Annahme von Notrufen und Hilfeersuchen • Alarmierung von Rettungsmitteln • Koordinieren und Lenken des Rettungs- und Krankentransports • Überwachung des Funkverkehrs • Archivierung
- Medizinproduktegesetz Geräteeinsatz nur: • gemäß der Zweckbestimmung • mit entsprechender Qualifikation • wenn CE-Kennzeichnung vorhanden • wenn Prüffristen noch im Intervall • nach Ersteinweisung und Dokumentation dieser im Gerätebuch • wenn die Betriebsbereitschaft geprüft wurde • wenn das gesamte Zubehör vorhanden ist • wenn Gebrauchsanweisung und Medizinproduktebuch jederzeit zugänglich ist Merke: Anwendungsverbot schon bei Verdacht auf einen möglichen Fehler / Mangel am Gerät
- Geräte der Anlage 1 (Medizinproduktegesetz) • Defibrillatoren • Externe Herzschrittmacher • Perfusions- und Infusionsspritzenpumpen • Beatmungsgeräte (nicht manuell) • Inkubatoren
- Geräte der Anlage 2 (Medizinproduktegesetz) • Manuelle Blutdruckmessgeräte • Blutzuckermessgeräte • Stethoskop
- § 228 StGB: Einwilligung des Verletzten • Patient bestimmt, ob und wer in seinen Körper eingreifen darf • Mutmaßliche Einwilligung • Einwilligungsberechtigung der Eltern (bei Minderjährigen) • Rettungsdienstmitarbeiter muss die Maßnahme beherrschen • Maßnahme muss dringend notwendig sein • Umfassende Aufklärung des Patienten Merke: Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung des Patienten vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt
- § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand • Gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit..... • Ggf. Straftat notwendig, um die Gefahr abzuwenden • Abwägung der widerstreitenden Interessen • Tat muss ein angemessenes Mittel sein die Gefahr abzuwenden Merke: der § 34 zwingt das Rettungsdienstpersonal Schaden und Nutzen der gewählten Maßnahme genau abzuwägen
- § 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung • Hilfeleistungspflicht bei jeder Notsituation • Ausnahmen: nicht zumutbar, hohe Eigengefährdung und Verletzung anderer wichtiger Pflichten • Rettungsdienstpersonal hat eine Garantenstellung Merke: Bestmögliche Hilfe nach Ausbildung, Material und Zumutbarkeit
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen • Geschützt sind Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich, Geschäfts- oder Betriebsbereich • Betroffene entscheiden, was für Sie zu den Geheimnissen gehört, deshalb am besten keine Äußerungen zu Dritten • Rettungsdienstpersonal unterliegt als Gehilfe des Arztes der Schweigepflicht, egal ob ein Arzt anwesend ist oder nicht Merke: Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht wird mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen Die Schweigepflicht kann gebrochen werden wenn: • Die Einwilligung des Patienten vorliegt • Eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt • Eine rechtfertigende Notstandslage vorliegt • Eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung vorliegt (z.B. meldepflichtige Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetz)
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- § 823 BGB: Schadensersatzpflicht • Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet • Das Rettungsdienstpersonal ist über den Arbeitgeber bzw. über das Bundesamt für Zivildienst haftpflichtversichert. Eigenhaftung bei Vorsatz und ggf. bei grober Fahrlässigkeit • Versicherungen greifen nur oder in vollem Umfang, wenn der Schaden bei Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen seines Aufgabenbereiches entstanden ist Merke: Besonders Dienstanweisungen (z. B. Rückwärtsfahren nur mit Einweiser) werden auch zum Aufgabenbereich gerechnet
- Die zwangsweise Unterbringung • Für die Einweisung bedarf es eines richterlichen Beschlusses • Bei Gefahr im Verzug vorläufig auch durch die Polizei • Die Polizei muss den Transport begleiten; bei gefährlichen Patienten im Krankenraum sonst im Polizeifahrzeug • Gewaltanwendung nur durch die Polizei • Ausnahme: Selbstschutz oder Amtshilfe Merke: Die Würde des Menschen ist unantastbar
- Transportverweigerung • Patient über seinen Zustand und mögliche Gefahren belehren • Keine Diagnose stellen • Dem Patienten erklären, dass er eigenverantwortlich handelt • Höflich und besonnen bleiben • Transportverweigerung von Patienten und Zeugen unterschreiben lassen • Patienten ist umgehend seinem Hausarzt zuzuführen Merke: Immer den Notarzt hinzuziehen, bei akuter Gefahr auch die Polizei
- Straßenverkehrsordnung (§§ 1, 35, 38) § 1 StVO • Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht [..] § 38 Wegerecht • Blaues Blinklicht und Einsatzhorn signalisieren dem Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen. Wegerecht darf nur gefordert werden, wenn höchste Eile geboten ist, um menschliches Leben zu retten § 35 Sonderrechte • Fahrzeuge des Rett.-Dienstes sind [..] befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten [..] unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit Merke: Blaulicht alleine [..] nur zur Warnung und bei [..] geschlossen Fahrzeugverbänden
- StVO: Anschnallpflicht, Unfallflucht, Mitnahme von Dritten Anschnallpflicht • Das Personal, der Patient und ggf. begleitende Angehörige müssen angeschnallt sein Unfallflucht • Grundsätzlich anhalten, über Folgen vergewissern, Polizei verständigen (über Leitstelle) und wenn möglich Einsatz fortsetzen (Weiterfahrt oder Verbleib abwägen) Mitnahme von Dritten • Grundsätzlich können so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitz- und Liegeplätze im Kfz-Schein ausgewiesen sind
- Notkompetenz für RettAss (Voraussetzungen) • Maßnahme dringend notwendig, es gibt keine andere Möglichkeit dem Patienten zu helfen • Arzt nicht vor Ort, Eintreffen wird sich verzögern • RettAss beherrscht die Maßnahme und hat dies in einer Überprüfung nachgewiesen
- Notkompetenz für RettAss (Maßnahmen): • Intubation ohne Relaxantien • Venenpunktion • Gabe Kristalloide Lösungen • Gabe bestimmter Medikamente • Defibrillation mit Halbautomaten/AED
- Behandlungs- und Aufnahmepflicht (KH) • Krankenhausarzt muss den Patienten untersuchen und behandeln, auch wenn seine Abteilung voll belegt ist • Wenn im Krankenhaus noch geeignete freie Betten vorhanden sind, muss der Patient aufgenommen werden
- Todesfeststellung / Leichentransport • Der Tod darf nur von einem Arzt festgestellt werden • Keine Maßnahmen durch Rettungsdienstpersonal bei: Leichenstarre, Verwesung oder Verletzung, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar ist. Sehr sorgfältig vorgehen! • Leichentransport nur in Leichenwagen. Ausnahme Anordnung durch die Polizei
- Betreuungspflicht Der Patient muss im Krankenraum begleitet werden (Ausnahme Eigenschutz geht vor) Merke: Dies gilt auch für sitzende Patienten!
- Dienstanweisungen (mit Beispielen) • Aus arbeits- und versicherungsrechtlichen Gründen müssen diese unbedingt befolgt werden • Z. B. Verbot von Essen und Rauchen im Rettungsmittel • Z. B. Verwalten von Wertsachen: Abgabe nur gegen Quittung
- FMS-Daten von der Leitstelle zum Fahrzeug A = Durchsage an Alle C = für Einsatz melden E = Einsatz abbrechen H = Wache anfahren F = über Draht melden J = Sprechwunsch erteilt L = Lagemeldung P = Standort mitteilen U = Infektionstransport
- Aufbau Funkrufname SEG-RTW Speicher Organisation = Rotkreuz BIT Rettungswache = 5 Kennzahl RTW = 86 fortlaufende Nr. dieser Wache = 1 = Rotkreuz BIT 5/86/1
- FMS-Daten vom Fahrzeug zur LST Einsatzklar Einsatzklar auf Wache Ausrücken Eintreffen an der Einsatzstelle Sprechwunsch Nicht einsatzklar Patient aufgenommen Eintreffen am Zielort Funkspruchbestätigung 0. Eigener Notruf
- Bestandteile Reizbildungs- und Reizleitungssystem Sinusknoten (Reizbildung) AV-Knoten (Reizbildung) HIS-Bündel (Reizleitung) Tawara-Schenkel (Reizleitung) Purkinje-Fasern
- Elektrische Erregung EKG (P-Welle bis T-Welle) P-Welle = Vorrhoferregung P-Q-Strecke Q-Zacke = Kammererregung R-Zacke = Kammererregung S-Zacke = Kammererregung S-T-Strecke T-Welle = Kammerrückerregung
- Aktionsphasen der Kammeraktion (Herz) Systole: Anspannungsphase Austreibungsphase (ca. 80ml) Diastole: Erschlaffungsphase Füllungsphase
- Autorhythmie Eigenständige, rhythmische Erregung des Herzmuskels
- Normwerte (HF) primärer, sekundärer, teritäre Schrittmacher Sinusknoten = primärer Schrittmacher: HF 60-80 AV-Knoten = sekundärer Schrittmacher: HF 40-60 His-Bündel/Tawara-Schenkel/Purkinjefasern = teritäre Schrittmacher: HF 20-40
- SV (Herzschlagvorlumen) Pro Herzschlag ca. 70-80 ml