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RS-Lehrgang (Fach) / 1. Wochenende (Lektion)

Gesetze, Funk, Naturwissenschaftliche Grundlagen, Zelle, Gewebe, Herz-Kreislauf, Blut, Atmung, Wasser-Elektrolythaushalt, Säure-Basen-Haushalt.

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  • Diffusion Freie Verteilung eines Stoffes vom Ort hoher zum Ort niedriger Konzentration (Bsp: Gasaustausch in der Lunge)
  • Osmose Diffusion durch eine semipermeable Membran vom Ort niedriger Konzentration zum Ort höherer Konzentration
  • Bestandteile einer Zelle Zellmembran, Zellplasma, Zellkern, Endoplasmatisches Retikulum (rauh)/(glatt), Golgi-Apparat, Mitochondrien
  • Aufgaben/Eigenschaften der Zellmembran Schützt das Zellinere, ist semipermeabel, dient der Reizbeantwortung, dem Stoffaustausch und der Bewegung der Zelle
  • Aufgaben/Eigenschaften des Zellkerns Träger der Erbanlagen (DNS)
  • Aufgaben/Eigenschaften der Ribosomen Werkzeuge für die Proteinbiosynthese
  • Aufgaben/Eigenschaften der Mitochondrien Kraftwerke der Zelle
  • Aufgaben/Eigenschaften des Golgi-Apparts Kontrolle von Transportrichtung und Verteilung
  • Aufgaben/Eigenschaften der Lysosomen Einlagerung und Verdauung von Fremdsubstanzen, Selbstauflösung der Zelle
  • Gewebearten Ephitelgewebe (Deckgewebe): Bedecken innere und äußere Körperoberflächen (z.B. Haut) Binde- und Stützgewebe: Geben dem Körper Form und Gestalt (z.B. Knochen), Muskelgewebe, Nervengewebe
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  • Arten des Muskelgewebes Glattes Muskelgewebe (Organe, Blutgefäße), Quergestreiftes Muskelgewebe (Skelettmuskulatur), Herzmuskulatur (spezialisierte Form quergestreifter Muskulatur)
  • Aufgaben/Eigenschaften des Nervengewebes Zuständig für die Kommunikation und für Verarbeitung / Speicherung von Informationen
  • Arten des Nervengewebes Zentrales Nervensystem (Gehirn und Rückenmark), Peripheres Nervensystem (Spinalnerven und Hirnnerven), Gliagewebe (Schutz, Isolation und Ernährung)
  • Schichten der Haut Oberhaut (Epidermis), Lederhaut (Dermis, Korium), Unterhaut (Subkutis)
  • Aufgaben/Eigenschaften der Haut Schutzfunktion (stumpfe und z.T. spitze Gewalteinwirkung / UV-Strahlen durch Pigmentbildung), Temperaturregulation (Zusammenziehen/Weitstellen), Sinnesorgan, Speicherorgan (Fette/Wasser)
  • Lage des Herzens Im Mittelfeldraum (Mediastinum), hinter dem Brustbein, 1/3 rechts, 2/3 links, Herzspitze (Apex) liegt dem Zwerchfell auf (5. ICR)
  • Form/Gewicht des Herzens Kegelförmiges, muskulöses Hohlorgan, ca Faustgröße, ca 300 g schwer
  • Hüllen und Wandaufbau des Herzens (außen->innen) Herzbeutel (Pericard), Herzaußenhaut (Epicard), Herzmuskel (Myocard), Herzinnenhaut (Endocard)
  • Funktionelle Aufteilung des Herzens linkes Herz, rechtes Herz (getrennt durch Septum/Herzscheidewand), re und li Vorhof (Atrium), re und li Herzkammer (Ventrikel), Muskelmasse links stärker ausgebildet
  • Die Rettungskette Sofortmaßnahmen Erste Hilfe Rettungsdienst Krankenhaus
  • Welche Rettungsmittel gibt es? (inkl. Besetzung und Anwendungsbereich) KTW (RS+RH): Versorgung und Transport von Nicht-Notfallpatienten Notfall-KTW (RA+RH) RTW (RA+RS): Versorgung und Transport von Notfallpatienten NAW (RS+RA+NA): Versurgung und Transport von Notfallpatienten unter ärztlicher Aufsicht NEF (RS+NA): Transport von Notarzt mit entsprechendem Material RTH (RA+NA+Pilot): Schnelle Versorgung und Transport von Notfallpatienten unter ärztlicher Aufsicht
  • Funktionen der Rettungsleitstelle •    Annahme von Notrufen und Hilfeersuchen •    Alarmierung von Rettungsmitteln •    Koordinieren und Lenken des       Rettungs- und Krankentransports  •    Überwachung des Funkverkehrs •    Archivierung
  • Medizinproduktegesetz Geräteeinsatz nur: •    gemäß der Zweckbestimmung •    mit entsprechender Qualifikation •    wenn CE-Kennzeichnung vorhanden •    wenn Prüffristen noch im Intervall •    nach Ersteinweisung und Dokumentation dieser im Gerätebuch •    wenn die Betriebsbereitschaft geprüft wurde •    wenn das gesamte Zubehör vorhanden ist •    wenn Gebrauchsanweisung und Medizinproduktebuch jederzeit zugänglich ist Merke: Anwendungsverbot schon bei Verdacht auf einen möglichen Fehler / Mangel am Gerät
  • Geräte der Anlage 1 (Medizinproduktegesetz) • Defibrillatoren • Externe Herzschrittmacher • Perfusions- und Infusionsspritzenpumpen • Beatmungsgeräte (nicht manuell) • Inkubatoren
  • Geräte der Anlage 2 (Medizinproduktegesetz) •    Manuelle Blutdruckmessgeräte •    Blutzuckermessgeräte •    Stethoskop
  • § 228 StGB: Einwilligung des Verletzten •    Patient bestimmt, ob und wer in seinen Körper eingreifen darf •    Mutmaßliche Einwilligung •    Einwilligungsberechtigung der Eltern (bei Minderjährigen) •    Rettungsdienstmitarbeiter muss die Maßnahme beherrschen •    Maßnahme muss dringend notwendig sein •    Umfassende Aufklärung des Patienten Merke:  Wer eine Körperverletzung mit Einwilligung des Patienten vornimmt, handelt nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz Einwilligung gegen  die guten Sitten verstößt
  • § 34 StGB: Rechtfertigender Notstand •    Gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib, Freiheit..... •    Ggf. Straftat notwendig, um die Gefahr abzuwenden •    Abwägung der widerstreitenden Interessen •    Tat muss ein angemessenes Mittel sein die Gefahr abzuwenden Merke:  der § 34 zwingt das Rettungsdienstpersonal Schaden und Nutzen  der gewählten Maßnahme genau abzuwägen 
  • § 323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung •    Hilfeleistungspflicht bei jeder Notsituation •    Ausnahmen: nicht zumutbar, hohe Eigengefährdung und Verletzung anderer wichtiger Pflichten •    Rettungsdienstpersonal hat eine Garantenstellung Merke:  Bestmögliche Hilfe nach Ausbildung, Material und Zumutbarkeit
  • § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen •    Geschützt sind Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich, Geschäfts- oder Betriebsbereich  •    Betroffene entscheiden, was für Sie zu den Geheimnissen gehört, deshalb am besten keine Äußerungen zu Dritten  •    Rettungsdienstpersonal unterliegt als Gehilfe des Arztes der Schweigepflicht, egal ob ein Arzt anwesend ist oder nicht Merke:  Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht wird mit einer  Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet
  • § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen Die Schweigepflicht kann gebrochen werden wenn: •    Die Einwilligung des Patienten vorliegt •    Eine mutmaßliche Einwilligung vorliegt •    Eine rechtfertigende Notstandslage vorliegt •    Eine gesetzliche Verpflichtung zur Meldung vorliegt      (z.B. meldepflichtige Infektionskrankheiten, Infektionsschutzgesetz)
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  • § 823 BGB: Schadensersatzpflicht •    Wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet  •    Das Rettungsdienstpersonal ist über den Arbeitgeber bzw. über das Bundesamt für Zivildienst haftpflichtversichert. Eigenhaftung bei Vorsatz und ggf. bei grober Fahrlässigkeit  •    Versicherungen greifen nur oder in vollem Umfang, wenn der Schaden bei Ausübung von Tätigkeiten im Rahmen seines Aufgabenbereiches entstanden ist Merke:  Besonders Dienstanweisungen (z. B. Rückwärtsfahren  nur mit Einweiser) werden auch zum Aufgabenbereich gerechnet
  • Die zwangsweise Unterbringung •    Für die Einweisung bedarf es eines richterlichen Beschlusses •    Bei Gefahr im Verzug vorläufig auch durch die Polizei  •    Die Polizei muss den Transport begleiten; bei gefährlichen Patienten im Krankenraum sonst im Polizeifahrzeug •    Gewaltanwendung nur durch die Polizei •    Ausnahme: Selbstschutz oder Amtshilfe Merke: Die Würde des Menschen ist unantastbar
  • Transportverweigerung •    Patient über seinen Zustand und mögliche Gefahren belehren •    Keine Diagnose stellen •    Dem Patienten erklären, dass er eigenverantwortlich handelt •    Höflich und besonnen bleiben  •    Transportverweigerung von Patienten und Zeugen unterschreiben lassen •    Patienten ist umgehend seinem Hausarzt zuzuführen  Merke:  Immer den Notarzt hinzuziehen, bei akuter Gefahr auch die Polizei
  • Straßenverkehrsordnung (§§ 1, 35, 38) § 1 StVO •    Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht [..] § 38 Wegerecht  •    Blaues Blinklicht und Einsatzhorn signalisieren dem Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen. Wegerecht darf nur gefordert werden, wenn höchste Eile geboten ist, um menschliches Leben zu retten § 35 Sonderrechte  •    Fahrzeuge des Rett.-Dienstes sind [..] befreit, wenn höchste Eile        geboten ist, um Menschenleben zu retten [..] unter Berücksichtigung        der öffentlichen Sicherheit Merke: Blaulicht alleine [..] nur zur Warnung und bei [..]  geschlossen Fahrzeugverbänden
  • StVO: Anschnallpflicht, Unfallflucht, Mitnahme von Dritten Anschnallpflicht •    Das Personal, der Patient und ggf. begleitende Angehörige       müssen angeschnallt sein Unfallflucht  •    Grundsätzlich anhalten, über Folgen vergewissern, Polizei verständigen (über Leitstelle) und wenn möglich Einsatz fortsetzen (Weiterfahrt oder Verbleib abwägen) Mitnahme von Dritten •    Grundsätzlich können so viele Personen mitgenommen werden, wie Sitz- und Liegeplätze im Kfz-Schein ausgewiesen sind 
  • Notkompetenz für RettAss (Voraussetzungen) •    Maßnahme dringend notwendig, es gibt keine andere Möglichkeit dem Patienten zu helfen •    Arzt nicht vor Ort, Eintreffen wird sich verzögern •    RettAss beherrscht die Maßnahme und hat dies in einer Überprüfung nachgewiesen
  • Notkompetenz für RettAss (Maßnahmen): •    Intubation ohne Relaxantien •    Venenpunktion •    Gabe Kristalloide Lösungen •    Gabe bestimmter Medikamente •    Defibrillation mit Halbautomaten/AED
  • Behandlungs- und Aufnahmepflicht (KH) •    Krankenhausarzt muss den Patienten untersuchen und behandeln, auch wenn seine Abteilung voll belegt ist  •    Wenn im Krankenhaus noch geeignete freie Betten vorhanden sind, muss der Patient aufgenommen werden
  • Todesfeststellung / Leichentransport •    Der Tod darf nur von einem Arzt festgestellt werden  •    Keine Maßnahmen durch Rettungsdienstpersonal bei: Leichenstarre, Verwesung oder Verletzung, die mit dem Leben nicht mehr vereinbar ist. Sehr sorgfältig vorgehen!  •    Leichentransport nur in Leichenwagen. Ausnahme Anordnung durch die Polizei
  • Betreuungspflicht Der Patient muss im Krankenraum begleitet werden  (Ausnahme Eigenschutz geht vor) Merke: Dies gilt auch für sitzende Patienten!
  • Dienstanweisungen (mit Beispielen) •    Aus arbeits- und versicherungsrechtlichen Gründen müssen diese unbedingt befolgt werden  •    Z. B. Verbot von Essen und Rauchen im Rettungsmittel  •    Z. B. Verwalten von Wertsachen: Abgabe nur gegen Quittung
  • FMS-Daten von der Leitstelle zum Fahrzeug A = Durchsage an Alle C = für Einsatz melden E = Einsatz abbrechen H = Wache anfahren F = über Draht melden J = Sprechwunsch erteilt L = Lagemeldung P = Standort mitteilen U = Infektionstransport
  • Aufbau Funkrufname SEG-RTW Speicher Organisation = Rotkreuz BIT Rettungswache = 5 Kennzahl RTW = 86 fortlaufende Nr. dieser Wache = 1 = Rotkreuz BIT 5/86/1
  • FMS-Daten vom Fahrzeug zur LST Einsatzklar Einsatzklar auf Wache Ausrücken Eintreffen an der Einsatzstelle Sprechwunsch Nicht einsatzklar Patient aufgenommen Eintreffen am Zielort Funkspruchbestätigung 0. Eigener Notruf
  • Bestandteile Reizbildungs- und Reizleitungssystem Sinusknoten (Reizbildung) AV-Knoten (Reizbildung) HIS-Bündel (Reizleitung) Tawara-Schenkel (Reizleitung) Purkinje-Fasern
  • Elektrische Erregung EKG (P-Welle bis T-Welle) P-Welle = Vorrhoferregung P-Q-Strecke Q-Zacke = Kammererregung R-Zacke = Kammererregung S-Zacke = Kammererregung S-T-Strecke T-Welle = Kammerrückerregung
  • Aktionsphasen der Kammeraktion (Herz) Systole: Anspannungsphase Austreibungsphase (ca. 80ml) Diastole: Erschlaffungsphase Füllungsphase
  • Autorhythmie Eigenständige, rhythmische Erregung des Herzmuskels
  • Normwerte (HF) primärer, sekundärer, teritäre Schrittmacher Sinusknoten = primärer Schrittmacher: HF 60-80 AV-Knoten = sekundärer Schrittmacher: HF 40-60 His-Bündel/Tawara-Schenkel/Purkinjefasern = teritäre Schrittmacher: HF 20-40
  • SV (Herzschlagvorlumen) Pro Herzschlag ca. 70-80 ml