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Verwaltungsrecht (Subject) / Wesensmerkmale (Lesson)
Stattsvolk
Staatsgebiet
Staatsgewalt
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- Die Wesensmerkmale des Staates Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt
- Tätigkeitsbereiche der Staatsgewalt Legislative ( Gesetzgebende Gewalt) Exekutive ( Vollziehende- ausführende Gewalt) Judikative ( Rechtssprechende Gewalt)
- Unterscheidung Exekutive - die vollziehende Gewalt im engeren Sinn ( Verwaltung) die sich im wesentlichen im Vollzug von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften ausdrückt -Die Regierung als staatsleitende politische Tätigkeit ( Richtungsweisend leitend)
- Die Unterscheidung von Behörden -Nach dem Träger - Nach der örtlichen u sachlichen Zuständigkeit -Nach der Stufe - Nach der Behördenleitung
- Träger der Behörden - staatliche Behörden - Selbstverwaltungsbehörden
- Staatliche Behörden Bundes- und Landesbehörden
- Selbstverwaltungsbehörden -Kommunale Selbstverwaltungsbehörden - Kirchliche Selbstverwaltungsbehörden - Soziale Selbstverwaltungsbehörden - Wirtschaftliche Selbstverwaltungsbehörden - Berufsständische Selbstverwaltungsbehörden - Kulturelle Selbstverwaltungsbehörden
- Kommunale Selbstverwaltungsbehörden Gemeinden und Landkreise
- Kirchliche Selbstverwaltungsbehörde Kirchenkreisämter Landeskirchenamt
- Soziale Selbstverwaltungsbehörden Bundesversicherungsanstalt
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- Wirtschaftliche Selbstverwaltungsbehörden Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer
- Berufsständische Selbstverwaltungsbehörde Apothekerkammern Rechtsanwaltskammern
- Kulturelle Selbstverwaltungsbehörden Universitäten
- Unterscheidung sachliche Zuständigkeit -allg. Behörden mitt All- Zuständigkeit - Sonderbehörden mit spezieller Zuständigkeit
- Allg. Behörden mit All- Zuständigkeit Gemeinden: für alle Aufgaben zuständig für die es keine Sonderbehörden gibt
- Sonderbehörden mit spezieller Zuständigkeit Staatshochbauämter Straßenbauämter Wasserwirtschaft
- Die örtliche Zuständigkeit -Zentrale Behörden mit der Zuständigkeit für den gesamten Bereich ihres Trägers - Regionalbehörden mit der Zuständigkeit für einen größeren Teilbereich des Trägers - Lokalbehörden sind für einen örtlichen Teilbereich zuständig
- Allgemeine Behörden mit All- Zuständigkeit Gemeinden: für alle Aufgaben zuständig für die es keine Sonderbehörden gibt
- Sonderbehörden mit spezieller Zuständigkeit Staatshochbauämter Straßenbauämter Wasserwirtschaft
- Die örtliche Zuständigkeit -Zentrale Behörden mit der Zuständigkeit für den gesamten Bereich ihres Trägers - Regionalbehörden mit der Zuständigkeit für einen größeren Teilbereich ihres Trägers - Lokalbehörden sind für einen örtlichen Teilbereich zuständig
- Zentrale Behörden mit der Zuständigkeit für den gesamten Bereich ihres Trägers Landesversorgungsamt
- Regionalbehörden mit der Zuständigkeit für einen größeren Teilbereich ihres Trägers Oberfinanzdirektionen
- Lokalbehörden mit der Zuständigkeit für einen örtlichen Teilbereich Finanzämter