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Verwaltungsrecht (Fach) / Wesensmerkmale (Lektion)

Stattsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt

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  • Die Wesensmerkmale des Staates Staatsvolk Staatsgebiet Staatsgewalt
  • Tätigkeitsbereiche der Staatsgewalt Legislative ( Gesetzgebende Gewalt) Exekutive ( Vollziehende- ausführende Gewalt) Judikative ( Rechtssprechende Gewalt)
  • Unterscheidung Exekutive - die vollziehende Gewalt im engeren Sinn ( Verwaltung) die sich im wesentlichen im Vollzug von Rechtsnormen und Verwaltungsvorschriften ausdrückt -Die Regierung als staatsleitende politische Tätigkeit ( Richtungsweisend leitend)
  • Die Unterscheidung von Behörden -Nach dem Träger - Nach der örtlichen u sachlichen Zuständigkeit -Nach der Stufe - Nach der Behördenleitung
  • Träger der Behörden - staatliche Behörden - Selbstverwaltungsbehörden
  • Staatliche Behörden Bundes- und Landesbehörden
  • Selbstverwaltungsbehörden -Kommunale Selbstverwaltungsbehörden - Kirchliche Selbstverwaltungsbehörden - Soziale Selbstverwaltungsbehörden - Wirtschaftliche Selbstverwaltungsbehörden - Berufsständische Selbstverwaltungsbehörden - Kulturelle Selbstverwaltungsbehörden
  • Kommunale Selbstverwaltungsbehörden Gemeinden und Landkreise
  • Kirchliche Selbstverwaltungsbehörde Kirchenkreisämter Landeskirchenamt
  • Soziale Selbstverwaltungsbehörden Bundesversicherungsanstalt
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  • Wirtschaftliche Selbstverwaltungsbehörden Industrie- und Handelskammer Handwerkskammer
  • Berufsständische Selbstverwaltungsbehörde Apothekerkammern Rechtsanwaltskammern
  • Kulturelle Selbstverwaltungsbehörden Universitäten
  • Unterscheidung sachliche Zuständigkeit -allg. Behörden mitt All- Zuständigkeit - Sonderbehörden mit spezieller Zuständigkeit
  • Allg. Behörden mit All- Zuständigkeit Gemeinden: für alle Aufgaben zuständig für die es keine Sonderbehörden gibt
  • Sonderbehörden mit spezieller Zuständigkeit Staatshochbauämter Straßenbauämter Wasserwirtschaft
  • Die örtliche Zuständigkeit -Zentrale Behörden mit der Zuständigkeit für den gesamten Bereich ihres Trägers - Regionalbehörden mit der Zuständigkeit für einen größeren Teilbereich des Trägers - Lokalbehörden sind für einen örtlichen Teilbereich zuständig
  • Allgemeine Behörden mit All- Zuständigkeit Gemeinden: für alle Aufgaben zuständig für die es keine Sonderbehörden gibt
  • Sonderbehörden mit spezieller Zuständigkeit Staatshochbauämter Straßenbauämter Wasserwirtschaft
  • Die örtliche Zuständigkeit -Zentrale Behörden mit der Zuständigkeit für den gesamten Bereich ihres Trägers - Regionalbehörden mit der Zuständigkeit für einen größeren Teilbereich ihres Trägers - Lokalbehörden sind für einen örtlichen Teilbereich zuständig
  • Zentrale Behörden mit der Zuständigkeit für den gesamten Bereich ihres Trägers Landesversorgungsamt
  • Regionalbehörden mit der Zuständigkeit für einen größeren Teilbereich ihres Trägers Oberfinanzdirektionen
  • Lokalbehörden mit der Zuständigkeit für einen örtlichen Teilbereich Finanzämter