58
Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden (Subject) / 2 Kriterien der Produktgestaltung unter Berücksichtigung von rechtlichen und kal (Lesson)
- Ein Kunde hat in Ihrem Angebotsschreiben den Begriff „Havarie-grosse“ entdeckt. Er kann sich unter diesem Begriff nichts vorstellen und bittet Sie, diesen an einem Beispiel zu erläutern. Es handelt sich hier um einen international üblichen Begriff in der (See-)Schifffahrt.Havarie-grosse sind Aufwendungen bzw. Schäden, die vom Kapitän eines Schiffesveranlasst werden, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten.Dazu kann auch ein vorsätzlich verursachter Schaden gehören, wenn z. B. Ladungsgüteroder Container über Bord geworfen werden (Seewurf), um das drohende Kentern desSchiffes zu verhindern. Der Schaden, der aus der Havarie-grosse entsteht, wirdprozentual aufgeteilt auf das Schiff, die Fracht und die Ladung. Die Havarie-grosseKosten werden von einem Dispacheur ermittelt und über die Dispache verteilt (Definitiongemäß www.tis-gdv.de).
- Erläutern Sie den Unterschied zwischen „Voller Deckung“ und „Eingeschränkter Deckung“ und stellen Sie fest, ob Schäden während des Be- und Entladens versichert sind. In der „Vollen Deckung“ nach den DTV-Güter 2000 besteht eine Allgefahrendeckung,d. h., der Versicherer trägt alle Gefahren mit Ausnahme einiger Ausschlüsse. In der„Eingeschränkten Deckung“ besteht Versicherungsschutz nur gegen benannte Gefahren:z. B. Transportmittelunfall, Einsturz von Lagergebäuden, Brand, Blitzschlag, Explosion,Erdbeben, Seebeben, vulkanische Ausbrüche und sonstige Naturkatastrophen, Anpralloder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung. Schäden während des Be- und Entladens sind in der „Vollen Deckung“ generellmitversichert, in der „Eingeschränkten Deckung“ nur, wenn es sich um einen Totalverlustganzer Kolli beim Be-, Um-, oder Entladen eines Transportmittels handelt.
- Im Jahr 2005 hat der GDV die Verwendung der Dirty-Bombs-Klausel empfohlen. Erläutern Sie die Ursache für die Herausgabe dieser Klausel und stellen Sie den Inhalt der Klausel dar. Unter Dirty Bombs werden schmutzige Bomben verstanden. Hierbei handelt es sich umeinen Begriff aus dem Terrorismus. Hintergrund dieser Regelung war, dass aufgrund derEreignisse vom 11. 9. 2001 die Gefahr bestand, dass durch eine „Dirty Bomb“ größereKumulschäden (z. B. in Containerhäfen und Lagerhallen) entstehen könnten. In denDTV-Güter 2000 ist dieser Ausschluss nun unter Ziffer 2.4.1.4 zu finden, in den ADS1973/84 als besondere „Dirty Bombs“-Klausel.
- Der Versicherer leistet nur dann, wenn sich ein versicherter Schaden aus einer versicherten Gefahr zugetragen hat. Erörtern Sie an einem praktischen Beispiel die Rechtslehre der „causa proxima“. Die „causa proxima“ bezeichnet einen Begriff aus der Seeversicherung. Er dient zurFeststellung der Kausalität für den Fall, dass ein Schaden durch mehrere Ursachenherbeigeführt wird. Zur Prüfung der Ersatzpflicht wird im Sinn der „causa proxima“lediglich auf die dem Schaden nächste Ursache abgestellt, wobei dies nicht die zeitlichletzte Ursache gewesen sein muss (Erläuterung gemäß www.tis-gdv.de, für einpraktisches Beispiel vgl. S. 223 im Buch).
- Ein Versicherungsvertrag kann nur dann bestehen, wenn ihm ein versicherbares Interesse zugrunde liegt. Besteht Ihrer Meinung nach Versicherungsschutz, wenn ein Hehler gestohlene Ware über eine Güterversicherung auf dem Transport versichern möchte? Begründen Sie Ihre Aussagen. Wird vom versicherten Interesse gesprochen, geht die Rechtslehre davon aus, dass essich um ein legales, d. h. rechtlich zulässiges Interesse handeln muss (wie es z. B. durchKauf, Leihe, Miete begründet wird). Hehlerei ist eine Straftat nach dem deutschenStrafrecht. Insofern handelt es sich hierbei um kein legales Interesse, weshalb in diesemFall kein versicherbares Interesse vorliegt.
- Erläutern Sie die Begriffe „Schiffsdunst“, „Schiffsschweiß“, „Ladungsdunst“ und „Ladungsschweiß“. Schiffsdunst bezeichnet feuchte Luft im Schiffsraum im Vorstadium der Kondensierung. Schiffsschweiß ist eine Bezeichnung für Kondenswasser an den innerenRaumwandungen von Schiffen. Dieser entsteht, wenn die Temperatur der Wände oderSchiffsteile unter die Taupunkttemperatur der Laderaumluft sinkt. Ladungsdunst ist die Feuchtigkeit, die von der Ladung ausgeht. Ladungsschweiß bezeichnet den Niederschlag von Kondensationswasser an derLadungsoberfläche.
- Ein Kunde lässt Ware zu seinem Käufer liefern. Am 1. 5. trifft die Ware auf der Laderampe ein. Der Käufer nimmt diese entgegen. In der darauffolgenden Nacht wird die Ware von der Laderampe gestohlen. Erläutern Sie das Ende des Versicherungsschutzes in der Güterversicherung und prüfen Sie, ob in diesem Beispiel Versicherungsschutz besteht. Nach den DTV-Güter 2000 endet der Versicherungsschutz, sobald die Güter an derStelle ankommen, die der Empfänger bestimmt (Ablieferstelle). Mit der Entgegennahmedurch den Käufer endet somit der Versicherungsschutz. Es besteht keine Deckung überdie Güterversicherung des Verkäufers.
- Piratenangriffe haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Auch die Güterversicherung ist hiervon betroffen. Erläutern Sie, ob Piraterie in der Güterversicherung gedeckt ist. In der „Vollen Deckung“ der DTV-Güter 2000 besteht Versicherungsschutz, wenn durchdie Piraten die Güter beschädigt oder zerstört werden. Es handelt sich um eine typischeSeegefahr. Üblich ist allerdings, dass die Piraten Interesse am Schiff, an der Mannschaftund weniger an der Ladung haben. Lösegeldzahlungen erbringt teilweise derGüterversicherer. Über die „Eingeschränkte Deckung“ besteht kein Versicherungsschutz,da Piraterie nicht zu den versicherten Gefahren gehört.
Advertisement