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BGB I (Subject) / Musterantworten (Lesson)
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- Während einer Hypnose unterschreibt B ein Angebot mit dem er eine wertlose Glaskugel kauft. Erkläre Willenserklärung des B Das Angebot muss B angenommen haben. Seinen Willen kann B mit der Unterschrift erklärt haben. Rein von außen betrachtet läßt die Unterschrift aus sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) auf eine Annahme des Angebots schließen. Der Tatbestande der WE ist gegeben. Fraglich ist jedoch das B unter Hypnose gehandelt hat. Ein Mindestbestandteile einer wirksamen WE ist der innere Tatbestand Handlungswille, Erklärungswille, Geschäftswille. B ha unter Hypnose und damit ohne Handlungswillen gehandelt. Da der Handlungswille fehlt, fehlt ein unentbehrlicher Bestandteile einer WE B hat das Angebot nicht angenommen.
- E hebt seine Hand bei deiner Versteigerung, hatte aber keine Ahnung was dieses bedeutet Ist dieses als WE (Angebot)zu verstehen Äußere Tatbestand eines WE ist gegeben. Aus Sicht eines objektiven Dritten ( Empfängerhorizont) läßt sich auf ein Kaufgebot schließen. Die Frage ist was es bedeutet, dass E nicht wußte was sas heben des Armes bedeutet, Für die WE ist der Handlungswille und Erklärungswille von Bedetutung. E hatte Handlungswille, aber keine Erklärungswille. Ein Erklärungswille liegt vor wenn etwas rechtlich erhebliches erklärt werden sollte. E hatte dieses aber nicht. Die Literatut nimmt trotz fehlenden Erklärungsbewußtsein eine WE an wenn der Erklärende fahrlässig verkannt hat, dass seine das sein Handeln als WE verstanden werden kann. E kann die Geflogenheiten nicht, deshalb keine Fahrlässigkeit. Es fehlt hier der Erklärungswille, deshalb keinGebot
- Der Ehemann E legt seiner Frau F ein Schreiben in die Geschäftspost, dass Sie mit unterschreibt und eine Rolex Uhr kauft. Ist der Kaufvertrag zustande gekommen Ein Angebot der F scheitert nicht wg den äußeren Tatbestand der Willenserklärung. Von außen Betrachtet lässt das Unterschreiben des Schriftstücks aus Sicht eines objektiven Dritten auf ein Kaufangebot schließen. Fraglich ist wie es sich auswirkt, dass F es nicht wusste was sie unerschreibt. Es könnte ein Mindestbestandteil des inneren Tatbestandes der WE fehlen. Handlungswillen. F wollte die Geschäftspost unterschreiben. Erklärungswille hatte F mit den Unterschreiben auch Sie wollte etwas rechtlich erhebliches erklären. Diese Erklärung war nur nicht auf die Uhr gerichtet, also fehlt der Geschäftswille . Der Geschäftswille ist aber nicht erforderlich. Handlungswille und Geschäftswille reichen aus um eine WE zu bejahen
- Was stellt eine Schaufensterauslage da. Ein Angebot oder nicht Der äußere Tatbestand einer WE liegt nicht vor. Im Ausstellen von Waren ist äußerlich keine WE zu erkennen. Es fehlt an der objektiven Entäußerung eines Geschäftswillens, d. h. an der objektiven entäußerung eines Handelns, dass an der Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolges gerichtet ist. Wäre das Ausstellen von Waren ein Angebot so bestünde die Möglichkeit, dass mehrer Personen das Angebot annehmen. Es bestünden mehrere Kaufverträge, der Verkäufer könnte den Gegenstand nur einmal übergeben, d.h. nur einmal den Vertrag erfüllen. Er würde sich Schadenersatzpflichtig machen. Dieses will ein Geschäftsinhabers mit den ausstellen seiner Ware nicht. Das Ausstellen von Waren ist eine Aufforderung ein Angebot ab zu geben
- Von wem geht bei der invitatio ad offerendum das Angebot aus und muss des Angenommen werden Es geht vom Käufer aus. De Verkäufer muss das Angebot nicht annehmen.
- Muss der Ladenbesitzer das Kaufangebot eines Kunden annehmen Fraglich ist ob L das Angebot der X angenommen hat. L ist nicht verpflichtet auf ein, auf eine invitatio ad offerendum bassierenden Angebot eine kaufwilligen Person die Annahme des Angebots zu erklären. Er ist in seinen Entscheidungen frei.
- S ist senil und hat Sehschwäche. Er erhält 2 Brief eine Einladung und ein Kaufangebot eines Buches statt der Einladung unterschreibt er Kaufangebt und schickt dies los Anspruch äußere Tatbestand der WE liegt vor. Im inneren Tatbestand ist der Handlungswille zu bejahen. Er hatte Bewusstsein zu handeln. Es fehlt der Erklärungswillen. S hatte aber keine Brille auf. Er ließ es an der Sorgfalt fehlen. S hat fahrlässig gehandelt. Deshalb ist das fehlen des Erklärungswillen nicht entscheidend. Muss nicht Bestandteil sein Folge Kaufvertrag ist zu bejahen Abspruch ist entstanden
- S ist senil und hat Sehschwäche. Er erhält 2 Brief eine Einladung und ein Kaufangebot eines Buches statt der Einladung unterschreibt er Kaufangebt und schickt dies los Anspruch äußere Tatbestand der WE liegt vor. Im inneren Tatbestand ist der Handlungswille zu bejahen. Er hatte Bewusstsein zu handeln. Es fehlt der Erklärungswillen. S hatte aber keine Brille auf. Er ließ es an der Sorgfalt fehlen. S hat fahrlässig gehandelt. Deshalb ist das fehlen des Erklärungswillen nicht entscheidend. Muss nicht Bestandteil sein Folge Kaufvertrag ist zu bejahen Anspruch ist entstanden
- Erkläre den Rechtsbindungswillen Von außen betrachtet läßt, dass z.B. Armheben, das Absenden des Briefes, SMS aus der Sicht eines objektiven dritten Empfängerhorizont auf ein Kaufangebot schließen.
- Was ist eine Versteigerung im Bezug auf einen Kaufvertrag. Führe Formulierung weiter aus: Dieses setzt einen wirksamen Kaufvertrag ......... gemäß § 433 voraus. Ein Kaufvertrag besteht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen dem Angebot und der Annahme, bei Versteigerungen als Sonderfall des Kaufvertrages aus Gebot und Zuschlag in der Versteigerung §156 BGB
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- Wann nimmt die Literaturmeinung trotz fehlenden Erklärungswillen eine Willenserklärung an? Die Litersturmeinung nimmt trotz fehlenden Erklärungswillen eine Willenserklärung an, wenn Erklärende fahrlässig verkannt hat, dass seine Handeln als WE gewertet werden kann. Aber wenn man die Geflogenheiten nicht kennt und die welche folgen ein Handeln hat, dann kann man bei Anwendung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sogfalt nicht erkennen, dass ein Verhalten als WE gewertet wird
- Ein Geschäftsmann unterschreibt ohne zu wissen ein Angebot Formuliere die Einleitung der Frage Fraglich ist ob G eine Angebot unterbreitet hat. Ein Angbot des G scheitert nicht schon am mangelnden Geschäftswillen. Von außen betrachtet läßt das Unterschreiben des Angebots durch G aus der Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) auf einen KV schließen
- Geschäftsmann G unterschreibt ein Angebot ohne zu wissen. Nehme Bezug auf den Geschäftswillen G unterschreibt Geschäftspost mit dem Bewußtsein etwas rechtlich erhebliche zu erklären. zwar richtet sich sein Handeln nicht auf die bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Es fehlt der Geschäftswille. Ein Geschäftswille ist jedoch nicht erforderlich. Das Vorliegen des Erklärungswillen reicht aus um die Willenserklärung zu bejahen.
- Geschäftsmann G unterschreibt ein Angebot ohne zu wissen. Nehme Bezug auf den Geschäftswillen G unterschreibt Geschäftspost mit dem Bewußtsein etwas rechtlich erhebliche zu erklären. zwar richtet sich sein Handeln nicht auf die bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Es fehlt der Geschäftswille. Ein Geschäftswille ist jedoch nicht erforderlich. Das Vorliegen des Erklärungswillen reicht aus um die Willenserklärung zu bejahen.
- Weshalb ist das Ausstellen von Ware kein Angebot Es liegt der äußere Tatbestand der Willenerklärung nicht vor. Das Austellen von Ware ist keine Willenerklärung, es fehlt an der objektiven Entäußerung eines Geschäftswillens, d.h. an der objektiven Entäußerung eines Handels, dass auf der Herbeiführung eines bestimmten Erfolges gerichtet ist. Wenn das Ausstellen von Ware eine WE wäre, könnten unter Umständen zwei oder mehr Personen, die Annnahme erklären. Das hätte zu folge es bestünden mehrere KV, der Verkäufer kann der Kaufgegenstand nur einmal übereignen, d.h. nur einmal den Vertrag erfüllen. Gegen die anderen wäre der Vertrag unmöglich und der Geschäftsinhaber würde sich Schadensersatzpflichtig machen. Diese Konstellation möchte der Geschäftsinhaber aber nicht herbeiführen. In den Ausstellen der Ware ist des lediglich eine invitatio ad offerendum zu sehen
- Ist ein Geschäftsmann verpflichtet das auf eine invitatio ad offerendum bestehenden Angebot an zu nehme G ist nicht verpflichtet auf ein auf einer invitatio ad offerendum basierenden Angebot einer kaufwilligen Person, die Annahme zu erklären. Es steht ihm frei ob er das Angebot annehmen möchte oder das einer anderen Person.
- Welches sind die Musßbestandteile eines Angebots Mußbestandteile = Art des Vertrages, Leistung/ Gegenleistung, Vertragsparteien
- S ist etwas senil sowie kurzsichtig und unterschreibt ohne Brille, weil er seine Brille verlegt hat eine Bestellkarte anstatt die Einladungskarte. Welche Folge hat das für seine Willenserklärung Die Annahme scheitert nicht am mangelnden äußeren Tatbestand der WE. Von außen betrachtet läßt das Unterschreiben des Schriftstückes aus Sicht eines objektiven Dritten (Empfängerhorizont) auf die Annahme des Verkaufsangebots schließen. Fraglich ist, dass S nicht wußte was er unterschreibt. Es könnte ein innerer Tatbestand der WE fehlen. Grundsätzlich erforderlich sind Handlungswilleund ein Erklärungswille. S hatte unterschrieben im Bewußtsein was er tat also hat er Handlungswille. Es könnte jedoch der Erkllärungswille fehlen. S wollte aber nichts rechtlich erhebliches erklären. Das fehlen des EW bleibt unbeachtet wenn der Erklärende bei Entäußerung der Erklärung bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass er durch sein Handeln etwas rechtlich erhebliches erklärt. S hat unterschrieben ohne Brille also fahrlässig. Hier ist der Erklärungswille und Geschäftswille entbehrlich und es liegt eine Annahme vor
- Wann und warum kann der Erklärungswille außer acht gelassen werden Wenn der Entäußernde bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können, dass seine Erklärung etwas rechtlich Erhebliches enthält. Diese Wertung rechtfertigt sich aus den Vertrauensschutzgedanken
- Def. Geschäftswille und was beinhaltet der Geschäftswille Geschäftswille: Ist der Wille eine bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen. Er beinhaltet den Erklärungswillen, dass heißt durch sein Handeln etwas rechtlich erhebliches zu erklären
- Was weißt du über Schweigen auf ein Angebot oder zugesandte Waren Schweigen bedeutet im Rechtsverkehr grundsätzlich weder Zustimmung noch Ablehnung. Es kann allenfalls ausnahmsweise als WE gewertet werden, wenn eine gesetzliche Bestimmung dem Schweigen eine rechtliche Bedeutung zumisst oder wenn die Personen vereinbart haben, dass Schweigen eine rechtliche Bedeutung haben soll. Wenn es sich um Privatpersonen handelt, existieren keine gesetzlichen Bestimmungen
- Unternehmer sendet unaufgefordert Waren zu. Privatperson schweigt. Welchen Paragraphen hierzu gibt es §241 a BGB regelt das Verhältnis Unternehmer und Verbraucher, wenn U unbestellt Waren liefert. Der Unternehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf. Schweigen des Verbrauchers bedeutet nicht Annahme. Dieselbe rechtliche Wertung gilt zwischen Privatpersonen
- Wie muss ein Angebot formuliert sein Ein Angebot muss mit seinen zukünftigen Vertragsbestandteilen so formuliert sein, dass der Vertragspartner den Kaufvertrag ohne inhaltliche Änderungen vor zu nehmen mit einem bloßen ja entstehen lassen kann
- Der Anbieter verwendet die Klausel freibleibend - handeln sich dann um ein Angebot mit der Klausel freibleibend signalisiert der Anbieter, dass er sich entgegen der grundsätzlichen Regelung in § 145 BGB ´Bindung an den Antrag grade nicht rechtlich gebunden sein möchte. Der Anbietende will keine endgültige Entscheidung treffen ob und an wem er die Sache verkaufen möchte. Es fehlt der Rechtsbindungswille. Somit ist die Formulierung freibleibend nicht für ein Angebot sondern für eine Invitatio ad offerendum
- Was weißt du über die rechtliche Bindung eines Angebots §145 BGB Für den Anbieter ist das Angebot rechtlich bindend. Die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf oder bei abgeänderter oder zu später Bestellung.
- Was weißt du über die rechtliche Bindung eines Angebots §145 BGB Für den Anbieter ist das Angebot rechtlich bindend. Die Bindung erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf oder bei abgeänderter oder zu später Bestellung.
- Welche Arten von Angeboten gibt es § 130 BGB Unter Anwesenden und unter Abwesenden
- Wann werden Willenserklärungen unter Abwesenden wirksam und nicht wirksam Was muss geschen Sie muss abgegeben worden sein, d. h. mit Wissen und Wollen in den Rechtsverkehr entäußert worden sein.Sie muss auf den Weg zum Empfänger gebrachtr worden sein und sie muss Zugegangen sein§ 130 I Zugang mit Gelangung in den Herrschaftsbereich des Empfängers und Möglichkeit der Kenntnisnahme (tatsächliche Kenntnis ist aber nicht erforderli) Sie werden nicht wirksam wenn sie vorher oder gleichzeitig widerrufen werden
- Wie muss ein Angebot formuliert sein Ein Angebot muss so formuliert sein, dass der Vertragspartner den Vertrag ohne inhaltliche Änderungen vor zu nehmen mit einem bloßen Ja entstehen lassen kann
- Welche Arten von Angeboten gibt es ? Angebote unter Anwesenden und unter Abwesenden
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- Was ist ein Angebot unter Abwesenden wann wird es wirksam Z.B per Brief SMS Fax, es wird mit Zugang wirksam. §130(1). Die Willenserklärung wird nicht wirksam wenn demjenigen dem die Willenserklärung zugehen soll, vorher oder gleichzeitig ein Widerruf zugeht.
- Was versteht man unter der Abgabe einer Willenserklaerung Eine WE ist abgegeben wenn sie mit Wissen und Wollen in den Rechtsverkehr entaeussert wurde
- Welche Arten von Boten gibt es Erklärungsbote und Empfangsbote
- Was versteht man unter einen Erklärungsboten ist ein Ueberbringungsbote. Er uebermitelt die Willenserklaerung als Sprachrohr des Erklärenden. Er übermittelt nicht die eigene WE sondern eine fremde. Der Erklärungsbote hat keinen Spieraun
- Wann gilt die WE als abgegeben wenn man sich eines Erklärungsboten bedient sobald der Erklärende die Erklärung dem Boten gegenüber vollendet
- Was versteht man unter einem Empfangsboten Ein Empfangsbote ist vergleichbar mit einem Briefkasten. Er nimmt die WE für den Empfänger an.
- Was versteht man unter einem Stellvertreter im Gegensatz zum Boten nach Paragraph 165 BGB muss der Stellvertreter mindestens beschränkt geschäftsfähig sein. Er gibt eigene WE ab. Hat Entscheidungsspielraum Paragraph 106. Nicht geschäftsunfähig im Gegensatz zum Boten an ihm werden keine Anforderungen gestellt darf sogar geschäftsunfaehig sein
- Nenne Konsequenzen Annahme Angebot unter Abänderung des Angebots. Kann das alte Angebot noch angenommen werden Paragraph 150 Abs 2 gilt die Annahme unter abaenderung als Ablehnung des Angebots verbunden mit einen neuen Angebot.Die spätere Einlassung auf das ursprüngliche Angebot läuft leer aus weil es schon angelehnt wurde Formal ist es wieder Angebot
- Wann ist eine WE abgegeben wenn der Erklärende seine WE mit Wissen und Wollen in den Verkehr bringt,dass er damit rechnen kann sie werde dem Adressaten ohne sein weiteres Zutun zugehen
- Was versteht man unter Zugang Wenn die WE so in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt, dass dieser Kenntnis nehmen kann und unter normalen Umständen (Achtung) zu rechnen ist. Überdies muss die Annahme und damit der Zugang der WE innerhalb einer Frist erfolgen falls das eine solche bestimmt ist Paragraph 148
- Nenne Folge Angebot wird nicht innerhalb einer gesetzten Frist angenommen gem Paragraph 146 und 148 erlischt das ursprüngliche Angebot wenn es nicht fristgerecht angenommen wird. Paragraph 150 Abs 1 das die verspätete Annahme eines Angebots als ein neues Angebot zu werten ist.
- Annahmeerklärung soll bis zum 15.01 erfolgen. die Annahmeerklärung wird gegen 19 Uhr in den Briefkasten geworfen. Ist die Annahme rechtzeitig erfolgt Die Annahme muss innerhalb der Frist erfolgen, wenn für solche ein frist gesetzt ist § 148 BGB. Wenn die Annahmeerklärung am 15.01. gegen 21 Uhr in den Briefkasten geworfen wurde. War die Annahmeerklärung rechtzeitig in den Herrschaftsbereich des Anbietenden. Der Anbietende konnte von der Erklärung Kenntnisnehmen. Allerdings ist unter normalen Umständen erst am folgenden Tag 16.01 mit der kenntnisnahme zu rechnen, weil Briefkästen normalerweise nicht Abend sondern morgens geleert werden. Somit ist die Annahmeerklärung nicht in der Frist erfolgt. Es erlischt und es wird einem neuen Angebot gleich gesetzt
- Nenne die Rechtsfolge die Annahmeerklärung wurde per Post rechtzeitig abgesendet. Die Post hat jedoch pünktlich zugestellt. §149 Wenn die Erklärung so abgesendet wurde, dass sie den Adressaten bei regelmäßiger Beförderung rechtzeitig zugegangen wäre und der Adressat hätte das erkennen können z.B Poststempel, ister verpflichtet den Erklärenden dieses unverzüglich an zu zeige, falls er die Annahmeerklärung wegen der Verspätung nicht mehr gelten lassen möchte., Verzögert der Empfänger die Anzeige , gilt die Annhame als nicht verspätet.
- Formuliere den Lösungsvorschlag, wenn Annahmeerklärung zugestellt wird, Frist jedoch nicht eingehalten wurde, dieses aber nicht zu Lasten den Annehmenden geht und der Angebotsersteller dieses hätte erkennen müssen die Tatsache, dass die Annahmeerklärung erst nach Ablauf der Frist eingeht, führt nicht zur grundsätzlich denkbaren Rechtsfolge der § 146 und 148. Zwar kann ein Angebot nur innerhalb einer bestimmten Frist angenommen werden und erlischt bei nicht rechtzeitiger Annahme und wird überdies noch § 150 Abs 1 als neuer Antrag gewertet. Jedoch § 149 Wenn die Érklärung so abgesendet wird, dass sie den Adressaten bei regelmäßiger Beförderung rechtzeitig zugegangen wäre und hätte der Adressat dies erkennen können, so ist er verpflichtet die Verspätung unverzüglich anzuzeigen. Verzögert der Empfänger die Anzeige, gilt die Annahme als nicht verspätet.
- Wann ist eine Erklärung abgegeben wenn mann einen Boten einschaltet sobald der Erklärende die Erklärung dem Boten gegenüber vollendet hat und ihn anweistz, dem empfänger gegenüber zu übernitteln
- Wann ist eine Erklärung abgegeben wenn mann einen Boten einschaltet sobald der Erklärende die Erklärung dem Boten gegenüber vollendet hat und ihn anweistz, dem empfänger gegenüber zu übernitteln
- Wann ist eine Erklärung unter Einschaltung eines Empfangs Boten zugegangen Zugang bei Erklärungen gegenüber Empfangs Boten. Es muss eine Person sein, die zur entgegennahme der Erklärung geeignet und berechtigt ist. Die Erklärung ist zugegangen, zu dem Zeitpunkt, in dem üblicherweise mit der Weiterleitung der Erklärung zu rechnen ist. Falls ein Frist besteht, muss die Annahme nach § 148 BGB innerhalb der Frist erfolgen
- Leite eine Satz ein für den Erklärungsboten S hat nicht selbst gehandelt. In betracht kommt die Abgabe einer Annahmeerklärung unter Einschaltung eines Erklärungsboten..... WE ist abgegeben wenn sie.......vollendet ist. Bei der zur übernmittelnden Nachricht handelt es sich um eine Annhameerklärung
- Was muss mit eine Annahmeerklärung passieren sie muss zugehen
- Was muss mit eine Annahmeerklärung passieren sie muss zugehen