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Recht (Subject) / a21.Kapitel (Lesson)
Gewährleistung
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- Gewährleistung regelt? • §§ 922 ff ABGB• Gewährleistungsrecht regelt die Folgenmangelhafter Erfüllung/Leistung• Definition: Gesetzliche Verpflichtung desÜbergebers (Verkäufer/Werkerstellers),verschuldensunabhängig für Mängel einzustehen,die die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe hatte.• maßgeblich ist Annahme der Leistung in bereits(versteckt) mangelhaftem Zustand
- Gewährleistung ist ein ... Recht dispositives recht
- Gewährleistung gilt für? • gilt für Sachmängel und Rechtsmängel• gilt (auch) für versteckte Mängel• auch öffentliche Aussagen (Werbeaussagen)maßgeblich• Sachmängel: Ware hat nicht gewöhnlichvorausgesetzte oder vertraglich vereinbarteEigenschaften• Rechtsmangel: Gläubiger erlangt nicht dievereinbarte Rechtsposition (z.B. lastenfreiesEigentum)
- Gewährleistung Fristen? • bewegliche Sachen: 2 Jahre• unbewegliche Sachen: 3 Jahre• Viehmängel: 6 Wochen• Beginn der Frist bei Sachmängeln: Übergabe• Beginn der Frist bei Rechtsmängeln: bei Erkennbarkeit
- Beweislast? ersten 6 Monate nach der Übergabe ein Mngel Mangelfreiheit beweisen ausnahme verderbliche Güter, und Verschleiserscheinungen
- Gewährleistung Rechtsbefehl? Primär 1 Ebene: Verbesserug oder Austausch Sekundär 2 Ebene: Preisminderung oder Wandlung keine Wandlung bei geringfügigen Mängeln
- wann tritt 2 Ebene ein? wenn • unmöglich, oder• mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für Übergeber, oder• der Übergeber die primären Behelfe verweigert oder• säumig ist oder• mit erheblichen Unannehmlichkeiten für den Übernehmerverbunden ist, oder• aus triftigen, beim Übergeber liegenden Gründen für denÜbernehmer unzumutbarist.
- Unternehmerische Rügepflicht? nur bei UNternehmen max 2 wochen nach unternehem muss gerügt werden sonst verlust der Gewährleistungsansprüche rechte bleiben trotzdem
- Rücktrittsrecht des Unternehmens? – gilt nur zwischen Unternehmern– Endkunde Verbraucher– Geltendmachung innerhalb von 2 Monaten ab Erbringung derGewährleistung– absolut 5 Jahre nach Übergabe durch Vormann– begrenzt mit eigenem Aufwanddispositives Recht - vertragliche Einschränkung möglich!
- Garantie? • Garantie ist die freiwillige Übernahme derHaftung für Mängel, die innerhalb einerbestimmten Frist auftreten (gleich, ob schon voroder nach Übergabe entstanden).• Hersteller – oder Händlergarantie• Fristen unterschiedlich lang, je nachGarantievertrag.• § 9b KSCHG: Verpflichtende Hinweise gegenüberKonsumenten, dass gesetzlicheGewährleistungsansprüche bestehen und nichteingeschränkt werden.
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