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Recht (Subject) / a16. Kapitel (Lesson)

Rechtsgeschäft

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  • Rechtsgeschäft? • Das häufigste Rechtsgeschäft ist der Vertrag• Einseitige Rechtsgeschäfte: Willenserklärung einerPerson, z.B. Kündigung, Testament, Rücktritt• Zwei- oder mehrseitige: Willenserklärung mehrererPersonen
  • Vertrag? • Vertrag = zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft• entsteht durch Willensübereinstimmung (Angebot undAnnahme) und den sonstigen Gültigkeitsvoraussetzungen(siehe unten)
  • Kaufvertrag? • §§ 1053 ff ABGB• Kaufvertrag ist Konsensualvertrag: kommtzustande durch Willensübereinstimmung,tatsächliche Leistungsübergabe ist fürGültigkeit nicht erforderliche• UGB enthält Sondervorschriften fürunternehmensbezogene Geschäfte• KSCHG ist bei Verbrauchergeschäften zubeachten
  • Werkvertrag? • Genau umschriebene (mangelfreie) Leistung wirdgeschuldet• Zielschuldverhältnis• Werkunternehmer ist nicht zur persönlichenArbeitsleistung verpflichtet• persönlich unabhängig, d.h. keinArbeitnehmerverhältnis zum Arbeitgeber
  • Werkvertrag im ABGB • „§ 1165. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werkpersönlich oder unter seiner persönlichenVerantwortung ausführen zu lassen.“
  • sonstige Verträge? • Veräußerungsverträge:– Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag, etc.• Gebrauchsüberlassungsverträge:– Leihe, Dahrlehnsvertrag, Kreditvertrag• Bestandsverträge:– Miete und Pacht,(Leasingvertrag)• Dienstleistungsverträge:– Arbeitsvertrag, freier Dienstvertrag, Werkvertrag• Auftrag:– Maklervertrag, Handelsvertretervertrag• Verwahrungsvertrag• Glücksverträge• etc.
  • Privatautonomie = Grundsatz der Vertragsfreiheit umfasst • Abschlussfreiheit: freie Wahl des Vertragspartners• Formfreiheit: Verträge kommen mündlich oderschriftlich gültig zustande (Ausnahmen beachten –siehe unten)• Gestaltungsfreiheit: Beginn und Ende sowie Inhaltdes Vertrages sind im gesetzlichen Rahmen freiwählbar– Schranken für den Inhalt ergeben sich aus gesetzlichenVerboten und den guten Sitten (§ 879 ABGB)– Gestaltungsmittel: AGB =Allgemeine Geschäftsbedingungen (siehe unten)
  • Gültigkeitsveraussetzungen für einen Vertrag? Geschäftsfähigketi Willensübereinstimmung und Freiheit der Willenserklärung grundsätzliche Fromfreiheit
  • ausdrückliche Willenserklärung? mündlich schriftlich qualifizierter schriftlich Notariatsakt
  • Willenserklärung? • ausdrücklich Willenserklärung: • schlüssige (= konkludent) Willenserklärung: Für den Vertragspartnerbleibt aufgrund des Verhaltens des anderen kein Zweifel übrig, dassein Vertrag geschlossen werden will– z.B. Empfänger unbestellter Ware überweist Kaufpreis,Einsteigen in U-Bahn bedeutet Beförderungsvertrag abschließenwollen• Schweigen gilt gsl nicht als Zustimmung! - außer unternehmerischeGepflogenheit oder Schweigen wurde vereinbart (z.B. in AGB)• Empfangsbedürftige (z.B. Vollmacht, Kündigung) und nichtempfangsbedürftige (z.B. Testament) Willenserklärungen
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  • Irrtum? Irrtum bedeutet die unzutreffend Vorstellung von der Wirklichkeit.Liegt beim Vertragsabschluss so ein Willensmangel/Irrtum vor, istdieser uU korrigierbar. Entweder ist Irrender gar nicht an Vertraggebunden oder Vertrag wird angepasst (sog. „Wurzelmangel“ ).Voraussetzungen für die Irrtumsanfechtung:• Irrtum ist wesentlich: betrifft die Hauptsache desRechtsgeschäftes;keine Anfechtung bei Motivirrtum (Ausnahme unentgeltlicheGeschäfte)• Irrtum wurde vom anderen herbeigeführt (egal ob verschuldetoder unverschuldet) oder hätte diesem offenbar auffallenmüssen oder wurde rechtzeitig aufgeklärt
  • Geschäftsfähigkeit? • unter 7 Jahren: geschäftsunfähigAusnahme: geringwertige Kleinigkeiten (z.B.: Zuckerl, Heft,„Wurstsemmel“)• 7 – 14: grundsätzlich geschäftsunfähigAusnahme: alterstypische Geschäfte und darüber hinaus Geschäfte,die keine Verpflichtungen mit sich bringen• 14 – 18: wie 7 – 14-jährige und zusätzlich freie Verfügung übereigenes Einkommen, jedoch keine Gefährdung der sonstigenLebensbedürfnisse (z.B. Wohnen, Essen, etc.)Stichwort: „hinkende Rechtsgeschäfte“• ab 18: voll geschäftsfähig (Ausnahme: besachwalterte Personen)