Recht (Fach) / a16. Kapitel (Lektion)

In dieser Lektion befinden sich 12 Karteikarten

Rechtsgeschäft

Diese Lektion wurde von littlegreenbuilder erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

  • Rechtsgeschäft? • Das häufigste Rechtsgeschäft ist der Vertrag• Einseitige Rechtsgeschäfte: Willenserklärung einerPerson, z.B. Kündigung, Testament, Rücktritt• Zwei- oder mehrseitige: Willenserklärung mehrererPersonen ...
  • Vertrag? • Vertrag = zwei- oder mehrseitiges Rechtsgeschäft• entsteht durch Willensübereinstimmung (Angebot undAnnahme) und den sonstigen Gültigkeitsvoraussetzungen(siehe unten)
  • Kaufvertrag? • §§ 1053 ff ABGB• Kaufvertrag ist Konsensualvertrag: kommtzustande durch Willensübereinstimmung,tatsächliche Leistungsübergabe ist fürGültigkeit nicht erforderliche• UGB enthält Sondervorschriften ...
  • Werkvertrag? • Genau umschriebene (mangelfreie) Leistung wirdgeschuldet• Zielschuldverhältnis• Werkunternehmer ist nicht zur persönlichenArbeitsleistung verpflichtet• persönlich unabhängig, d.h. keinArbeitnehmerverhältnis ...
  • Werkvertrag im ABGB • „§ 1165. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werkpersönlich oder unter seiner persönlichenVerantwortung ausführen zu lassen.“
  • sonstige Verträge? • Veräußerungsverträge:– Kaufvertrag, Tauschvertrag, Schenkungsvertrag, etc.• Gebrauchsüberlassungsverträge:– Leihe, Dahrlehnsvertrag, Kreditvertrag• Bestandsverträge:– Miete und Pacht,(Leasingvertrag)• ...
  • Privatautonomie = Grundsatz der Vertragsfreiheit umfasst • Abschlussfreiheit: freie Wahl des Vertragspartners• Formfreiheit: Verträge kommen mündlich oderschriftlich gültig zustande (Ausnahmen beachten –siehe ...
  • Gültigkeitsveraussetzungen für einen Vertrag? Geschäftsfähigketi Willensübereinstimmung und Freiheit der Willenserklärung grundsätzliche Fromfreiheit
  • ausdrückliche Willenserklärung? mündlich schriftlich qualifizierter schriftlich Notariatsakt
  • Willenserklärung? • ausdrücklich Willenserklärung: • schlüssige (= konkludent) Willenserklärung: Für den Vertragspartnerbleibt aufgrund des Verhaltens des anderen kein Zweifel übrig, dassein Vertrag geschlossen ...
  • Irrtum? Irrtum bedeutet die unzutreffend Vorstellung von der Wirklichkeit.Liegt beim Vertragsabschluss so ein Willensmangel/Irrtum vor, istdieser uU korrigierbar. Entweder ist Irrender gar nicht an Vertraggebunden ...
  • Geschäftsfähigkeit? • unter 7 Jahren: geschäftsunfähigAusnahme: geringwertige Kleinigkeiten (z.B.: Zuckerl, Heft,„Wurstsemmel“)• 7 – 14: grundsätzlich geschäftsunfähigAusnahme: alterstypische Geschäfte und ...