Geschichte (Subject) / VO Regionalgeschichte (Lesson)

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Geschichte Vorarlbergs

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  • Die Ausgangssituation: Das Gebiet Vorarlbergs um 1360 bestand ausschließlich aus kleinen reichsunmittelbaren (d.h. unmittelbar dem Kaiser unterstellten) Territiorien  diese waren: die Grafschaft Bregenz mit Herrschaft Hohenegg, die Grafschaft Feldkirch, die Grafschaft Walgau, die Grafschaft Bludenz, die Reichshof Lustenau, die Herrschaft Hohenems, die Herrschaft Neuburg sämtliche Territorien wurden zwischen 1363 und 1523 österreichisch, außer Hohenems, Lustenau und Blumenegg (Teil von Walgau) 
  • Die Montforter und die Werdenberger: Hugo I. von Montfort nach dem Tod des kinderlosen Rudolfs, des "Letzten" (Graf von Bregenz) kam es zu Erbteilungen (Traditionsbruch) Hugo von Monfort (Mutter stammte von den Grafen von Bregenz) erhielt den Großteil der Besitzungen der Grafen von Bregenz verlagerte seinen Herrschaftssitz in den süden (Burg Montfort), da die Staufer (für sie strategisch wertvolle) Positionen im Alpenrheintal besetzten gründete die Stadt Feldkirch stiftete die Johanniterkirche in Feldkirch (Johanniterorden gründete Hospitze für Reisende; Hintergedanke: Förderung der Alpenroute) 
  • Die Monforter und die Werdenberger: Montforter Teilungen  erste Montforter Teilung: Teilung in Werdenberger (linksrheinischer Besitz), und Montforter (rechtsrheinischer Besit zweite Montforter Teilung: Monforter teilen sich in Montfort-Bregenz, Montort-Feldkirch, Motfort Tettnang auch bei den Werdenbergern kommt es zu weiteren Teilungen >>Intensivierung der Herrschaft in kleinere Sprengel territoriale Zersplitterung begünstigt durch Ende der Staufer und Fehlen einer schwäbischen Herrschaftgewalt
  • Die Montforter und die Werdenberger: Gründe für das Scheitern der "Landsbildung" Staufer kontrollierten strategisch wichtige Positionen  Arrondierungsbestrebungen (nach dem Ende der Staufer) durch Teilungen zerstört es entsteht kein Landesbewusstsein Herrschaftbildung der Montforter griff über die heutigen Landesgrenzen
  • Übergang an Österreich: Konkurrenz von Habsburg und Montfort nach Ende der Staufer dominierten die Montforter und Werdenberger im Gebiet Vorarlbergs; seit Ende 13. Jhd. jedoch zunehmend Konkurrenz mit den Habsburgern Rudolf I. (seit 1273 röm. König) versuchte Machtbasis im Südwesten des Reichs zu erweitern wichtige Mittel dazu: Revindikation (Rückgabe entfremdeten Reichsgutes durch die Montforter), Verkehrspolitik (konkurrierende Häfen), Montforter unterstützten während Interregnum zweimal Gegner Habsburgs, weshalb dies nach Rudolfs Wahl terrritoriale Einbußen verzeichnen mussten (im Gegenzug allerdings Verpfändung des Bregenzer Wald an Montforter) seit Ende 13. Jhd. allmähliche Annäherung an die Habsburger
  • Übergang zu Österreich: Herrschaft Neuburg und Herrschaft Bludenz Ende 14. Jhd. brach ein alter Konflikt zwischen Thumben von Neuburg und Montforter auf Thumben verkauften daher 1363 Besitzungen an die Herzöge von Österreich>>damit erwarb Habsburg erstmals Territorium auf vbg. Gebiet Graf Werdenberg-Heiligenberg zu Bludenz verkaufte die Herrschaft und Stadt Bludenz 1394 an Österreich
  • Übergang an Österreich: Herrschaft Feldkirch 1375 Verkauf der Grafschaft Montfort-Feldkirch an Österreich (Verwaltung durch Montforter Rudolf) im Zuge dessen wichtige Rechte für die Feldkricher Bürger erlassen (Entlassung Leibeigenschaft, Recht zur Wahl des Stadtammans) 
  • Übergang an Österreich: Herrschaft Bregenz und Grafschaft Sonnenberg allmähliche Anäherung der Grafen von Montfort-Bregenz an Österreich Teilung der Grafschaft im Jahr 1379; führte im Weiteren zur Verschuldung der Grafen südliche Hälfte der Stadt wurde daher an Habsburger verkauft, nördliche schließlich auch 1523 Grafschaft Sonnenberg entstand aus Teilung der Grafschaft Walgau; bewaffneter Konflikt mit Österreich >>Gebietsverlust
  • Übergang an Österreich: ohne Alternative? Übergang an Österreich keineswegs ohne Alternative Appenzellerkriege (Bauernaufstände) Pfandschaft Friedrichs von Toggenburg (Ächtung des Habsburgers Kg. Siegmund) Kriege zwischen Habsburg und der Eidgenossenschaft
  • Österreichische Herrschaften und die Vogteiämter um 1500: Grundsätzliches und Bevölkerung auch nach Übergang an Habsburger kein einheitliches Land (kein einheitliches Landrecht) bis ins 18. Jhd. blieb Vbg. ein Netz verschiedenster Abhängigkeitsstrukturen grundherrlicher, leibherrlicher gerichsherrlicher und vogteirechlicher Art mit dazwischen gelagerten Verbänden Leibeigenschaft war Realität, auch in den Städten; der Übergang an Österreich wirkte sich jedoch günstig aus (z.B. in Bregenz wurden Menschen aus Leibegenschaft befreit); blieb auf dem Land weiterhin bestehen, jedoch in gemilderter Form im Spätmittelalter daneben auch "persönlich Freie" (größerer Einfluss) niederer Adel war indes auch stark vertreten; wichtigste Aufgaben: Hofämter, Leitung der Fronhöfe, Burghut und Kriegsdienst; im 14. und 15. Jhd. stark verschuldet, daher wurden viele Besitzungen veräußert >>städtisches Patriziat
  • Ebenen der Verwaltung: Landesherrliche Ebene Großteil der Verwaltungsaufgaben wurde Vögten übertragen>>"Aufschwung" der Vögte durch Habsburger (tiroler, schweizerischer Ritteradel)  Untervogt (Stellvertreter Hubmeister/ Amtmann (Finanzbeamter) Hof-, Gegen-, oder Landschreiber (Kontrollfunktion) >>kaum Tendenzen zu herrschaftsübergreifender Verwaltung (kaum Kontoakt zu Ibk)
  • Ebenen der Verwaltung: Ebene der Gerichte Ammann (Spizte der Gerichte; z.T. gewählt) Gerichts- oder Ratskollegium (Urteilsfindung, Unterstützung des Ammans in Verwaltungsaufgaben) Waibel (Exekutivbeamter), Schreiber Aufgaben: Blutgerichtsbarkeit, niedere GB, freiwillige und zivile GB, lokale Verwaltung, Landsturm Gerichte als Mittel protodemokratischer Mitbestimmung (Kompetenzen von der Herrschaft ausgehend, nicht vom Volk) >>dabei Gemeinde als Versammlung der wahlberechtigten Männer (z.T. gesetzgebend; später von gesetzten Gemeinden verdrängt = Ausschuss); Mitspracherecht war in den Städten unterschiedlich ausgeprägt 
  • Der "Staat" des Spätmittelalters: Begriffe dualistischer "Staat" - Land - Stände "Staat" des Mittelalters dualistisch aufgebaut ("konsensuale Herrschaft"), d.h. der Landesfürst teilte sich seine Macht mit anderen Herrschaftsträgern  das Land, i.d.S. ein Personenverband, stellte den organisatorischen Rahmen dar die anderen Herrschaftsträger und/oder Untertanen schlossen sich zu gemeinsamen Handeln zusammen, die sogenannten Stände/ Landtage (unterschiedlichste Kombinationen bestehend aus weltlichem od. geistlichem Adel, Städte und freie Bauern; Vertreter der Landtage nicht gewählt)>>stabilisierendes Element, wesentlich in Ausbildung/ Festigung des Territorialstaats>>analog auf Reichsebene: Reichsstände/ Reichstage
  • Die Landstände: Entstehung der Vorarlberger Landstände Einbindung der Bevölkerung im politische Entscheidungen bereits im 14. Jhd. Beispiele: "ewiger Schwur" (zwischen Grafen von Montfort-Feldkirch und Habsburgern; auch Bürger der Stadt sind Vertragspartner), "Vorarlberger Eidgenossenschaft" (Bündnis zwischen Graf von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz, seinen Bürgern/Untertanen und den Leuten des werdenbergischen Kellhofs - gegenseitige Waffenhilfe bei gerichtlichen Streitigkeiten >>gegen habsburgische Interessen/ Entzug Montforter; wichtige Etappe auf dem Weg zur ständischen Mitwirkung; allerdings nicht so sehr "Geburtsstunde der Vorarlberger Landstände") Voraussetzungen zur Bildung (alle erfüllt): konsensuale Herrschaftstradition, landesähnlich organisierte Gerichtsgenossenschaften, Landesherr, der Umgang mit Ständen gewohnt war Entwicklung durch Habsburger Kaiser Maximilian I. entscheidend gefördert (Repräsentation vor dem Arlberg, Ansprechpartner für Bewilligung der Steuern >>Türkenhilfe: Bewilligung und Einhebung von Steuern durch die Landstände)
  • Die Landstände: Abgeordnete und ihre Aufgaben Abgeordnete stammten ausschließlich aus dem bürgerlichen und bäuerlichen Milieu, es gab keine Adels- und keine Prälatenbank landständische Versammlung setzte sich in der Regel aus dem Ammann sowie weiteren Vertretern der 24 Gerichte zusammen Aufgaben:Genehmigung von den vom Landesherren geforderten Steuern, Einhebung der Steuern, Oransiation der Landesverteidigung große Bedeutung für den ungeteilten Verbleib der Herrschaften vor dem Arlberg bei Österreich
  • Reichsgrafschaft Hohenems: Aufstieg und Machtbasis ursprünglich welfische/staufische Minesteriale im Alpenrheintal; nach deren Ende Aufstieg in die niederadelige Reichsritterschaft (nicht-österreichische Staatsbildung) Machtkomplex: Hohenems, Lustenau, Einkünfte aus beiden Seiten des Rheins, Mailand, Vaduz wirtschaftliche Basis: gutes Verhähltnis zur Reichsgewalt, Hof- und Kriegsdienst für auswärtige Fürsten, Landsknechtunternehmen (Dynastie von Söldnerunternehmern, praktisch auf allen Schlachtfeldern Europas vertreten);wesentliche Beiträge zu Schlachten, unternehmerisches Geschick, Heiratspolitik, aus dritter Generations stammt Papst Pius IV. (Bruder Jakob Hannibal übernimmt diplomatische Missionen für Papst, Oberbefehlshaber aller päpstlicher Truppen, Einfluss,...)  mit der vierten Generation riss Tradition der Söldnerunternehmer ab
  • Reichsgrafschaft Hohenems: Netzwerke seit Ende des 15. Jhd. eine Reihe von bedeutenden geneaologischen Verbindungen: Verbindungen mit dem reichsfreien schwäbischen Adel, Adel Tirols, Mailänder Medici, Mailänder Borromeo vor allem die italienischen Verbindungen erwiesen sich als Karriere- und Aufstiegschance: päpstliche Legaten, militärische Karriere, geistliche Karriere, Erhebung in den Reichsgrafenstand (doppelt begründet: Verdienste der Vorfahren und Verwandstaft zum neuen Papst Pius IV), habsburgische Vögte (häufig Vögte in den Herrschaften vor dem Arlberg; Vogteien in Pfandschaften (erblich!) umzuwanden scheiterte, aufgrund des Widerstands der Vorarlberger Landstände und der Verbesserung der Lage Österreichs nach der Schlacht am Weißen Berg)