11

LF 1 Der Betrieb und sein Umfeld (Subject) / Individuelles Arbeitsrecht (Lesson)

Arbeitsrecht

This lesson was created by bt_salewski.

Learn lesson

Advertisement
  • Kündigungsschutzgesetz Unterschied allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz allgemein: schützt vor sozial unberechtigter Kündigung =>betrifft alle AN die länger als 6 Monate in demselben Betrieb beschäftigt sind, solange der Betrieb mindestens 5 Angestellte hat Kündigung unwirksam,wenn sie nicht durch die Person/das Verhalten des AN/durch dringende betriebl.Verhältnisse bedingt ist Betriebsrat muss gefragt werden, sonst unwirksam
  • Besonderer Kündigungsschutz Betriebsratsmitglieder: während ihrer Amtszeit und bis zu einem Jahr danach nicht kündbar Kandidaten für Wahl zu BR unterstehen besonderem Schutz sowie nicht gewählte Kandidaten bis 6 Monate nach Wahl Mütter während Schwangerschaft sofern AG von Schwangerschaft weiß,oder innerhalb zwei Wochen nach Kündigung Kenntnis erhält Mütter vier Monate nach Entbindung und während Elternzeit Schwerbehinderte Schutz bei mindestens 50% Erwerbsminderung AG kann nur mit zustimmung der Fürsorgestelle kündigen, Kündigungsfrist mindestens vier Wochen Azubis nach der Probezeit sofern Probezeit vorbei ist Wehrdienstleistende für Dauer des Grundwehrdienst und für Dauer der Wehrübungen
  • Mutterschutzgesetz sechs Wochen vor / 8 nach der Entbindung dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden kann bis zu 36 Monate nach Entbindung (Mutterschafts,Erziehungsurlaub) verlängert werden werdende/stillende Mütter dürfen folgende Arbeiten nicht ausführen: schwere körperliche ArbeitMehrarbeit,Akkordarbeit,FließbandarbeitNacht- und Samstagsarbeit
  • Schwerbehindertenschutzgesetz es gilt jemans als Schwerbehindert,wenn seine Erwerbsminderung mindestens 50% beträgt Schwerbehinderte haben Anspruch auf zusätzliche fünf Arbeitstage bezahlten Urlaub
  • Jugendarbeitsschutzgesetz Schutz für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Beschäftigung von Kindern unter 14 ist verboten Arbeitszeit 8 Std am Tag und 40 Std in der Woche in einer 5Tage Woche frühester Arbeitsbeginn: 7Uhr da 12 Stunden Ruhepause ab 17:Arbeitsbeginn darf ab 6 Uhr sein ausnhame Bäckereien:Beginn ab 5Uhr ab 17 Jahren ab 4Uhr
  • Werk -und Arbeitstage Werktage:6-Tage-Woche von Montag bis Samstag Arbeitstage: 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag
  • Beschäftigungsbeschränkung laut Jugendarbeitsschutzgesetz jugendlicher darf keine Beschäftigung ausführen,die seine körperliche Kraft übersteigt oder bei der er sittlichen Gefahren ausgesetzt wird Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten Personen,die bürgerliche Ehrenrechte nicht besitzen,düfen Jungendliche nicht anweisen,ausbilden,beaufsichtigen,beschäftigen
  • Beschäftigungsbeschränkung laut Jugendarbeitsschutzgesetz jugendlicher darf keine Beschäftigung ausführen,die seine körperliche Kraft übersteigt oder bei der er sittlichen Gefahren ausgesetzt wird Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten Personen,die bürgerliche Ehrenrechte nicht besitzen,düfen Jungendliche nicht anweisen,ausbilden,beaufsichtigen,beschäftigen
  • Beschäftigungsbeschränkung laut Jugendarbeitsschutzgesetz jugendlicher darf keine Beschäftigung ausführen,die seine körperliche Kraft übersteigt oder bei der er sittlichen Gefahren ausgesetzt wird Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten Personen,die bürgerliche Ehrenrechte nicht besitzen,düfen Jungendliche nicht anweisen,ausbilden,beaufsichtigen,beschäftigen
  • Beschäftigungsbeschränkung laut Jugendarbeitsschutzgesetz jugendlicher darf keine Beschäftigung ausführen,die seine körperliche Kraft übersteigt oder bei der er sittlichen Gefahren ausgesetzt wird Akkord- und Fließbandarbeit sind verboten Personen,die bürgerliche Ehrenrechte nicht besitzen,düfen Jungendliche nicht anweisen,ausbilden,beaufsichtigen,beschäftigen
  • Advertisement
  • Berufsbildungsgesetz Berufsausbildungsvertrag:geschlossen zwischen Azubi und Unternehmen Vertragsvereinbarungen:Art,sachliche/zeitliche Gliederung,Ziel,Beginn,Dauer,Ausbildungsmaßnahmen ausserhalb des Betriebes,Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit,Dauer der Probzeit,Höhe der Vergütung,Dauer des Urlaubs,Vorraussetzung für Kündigung Ausbildungsrahmenplan:elgt fest,was Betrieb lehren muss Rahmenlehrplan:legt fest,was der Unterricht der BBS beinhalten muss für das jeweilige Gebiet