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Gericht/Wesen (Subject) / Gericht II (Lesson)
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- Was ist das zwingende Vertragsrecht? • = jus cogens• legt bestimmte Vertragsinhalte fest; anders lautende Vereinbarungen sind indiesem Fall ungültig; Grund: erhöhte Schutzwürdigkeit eines Vertragspartners(z. B. Konsumentenschutzgesetz
- Was passiert bei Verletzung der Vertragspflichten? • Verletzung von Nebenleistungspflichten sowie Schutz- und Sorgfaltspflichtenberechtigen den Gläubiger nur ausnahmsweise zum Rücktritt vom Vertrag,nämlich bei besonders qualifiziertem Vertrauensbruch bzw. wenn dasInteresse an der Vertragserfüllung wegen der Pflichtverletzung desSchuldners weggefallen ist
- Was ist wenn ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot verstößt? • i. A. ist ein Vertrag nur dann nichtig, wenn das Verbot den Inhalt desGeschäftes betrifft
- Verstoß gegen die „guten Sitten“ • „guten Sitten“ = Summer jener Rechtsnormen, die im Gesetz nichtausdrücklich niedergelegt sind, sich aber aus der Gesamtbetrachtung derrechtlichen Interessen der Rechtsgemeinschaft ergeben• gegen die „guten Sitten“ verstößt, was dem Rechtsempfinden aller gerechtund billige Denkenden widerspricht
- Möglichkeiten der Leistungserbringung? • von vornherein Unmögliches kann nicht Gegenstand eines gültigen Vertragessein• V. bleibt aber im Hinblick auf Mögliches aufrecht• bei bewusster Zusage von Unmöglichem entsteht Pflicht zum Schadensersatz
- Gibt es bei Verträgen Formzwang? • grundsätzlich gilt kein Formzwang• d. h. sie können mündlich, schriftlich, vor Gericht oder außerhalb, mit oderohne Zeugen abgeschlossen werden
- Wie ist die „Vollmacht“ geregelt – für Verträge? • = Vertretungsbefugnis• daher genügt zur Bevollmächtigung eine einseitige, empfangsbedürftigeWillenserklärung des Machtgebers• Stellvertreter erhält Vertretungsmacht: z. B. Sachverwalter für geistigBehinderte• diese Bevollmächtigung ist grundsätzlich nicht an bestimmte Form gebunden
- Wie ist die Willenserklärung zu verstehen? • ist so zu verstehen, wie sie der Empfänger nach den Grundsätzen desredlichen Verkehrs verstehen musste• d. h. objektiver Erklärungswert, nicht subjektiver Erklärungswert istentscheidend
- Wie erfolgt die Auslegung bei Diskrepanzen nach Vertragsabschluss? • Wortsinn der Erklärung= einfache Vertragsauslegung• Wille des Erklärenden• Usancen im redlichen Verkehr= ergänzende Vertragsauslegung
- Wie erfolgt die Auslegung im Zweifelsfall? • zum Nachteil desjenigen, der sich einer unklaren Formulierung bedient hat
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- Welches sind die obligaten Vertragsinhalte? • Leistung und Gegenleistung müssen konkretisiert sein
- Was gilt, wenn die fakultativen Vertragsinhalte nicht genannt sind? • so ergeben sich die entsprechenden Regelungen aus dem dispositiven Recht
- Was ist die Annahmefrist, wie ist sie nach dispositivem Recht geregelt und welche Rechte/Pflichten haben die potentiellen Vertragspartner während dieser Zeit? • über Annahme von mündlichen Angeboten ist sofort zu entscheiden• bei schriftlichen Angeboten setzt sich die AF aus der Beförderungszeit desAngebots, einer angemessenen Überlegungsfrist und der Beförderungszeit fürdie Antwort zusammen• Annahmeerklärung gilt dann als zugestellt, wenn sie in den Machtbereich desOfferenten gelangt ist, d. h. sie konnte unter normalen Umständen von ihmzur Kenntnis genommen werden• die Bindungswirkung gegenüber dem Offerenten entsteht erst mit demZugang der Offerte an den Adressaten• während der Annahmefrist ist der Offerent an sein Angebot gebunden, d. h. erkann dieses nicht einseitig zurückziehen
- Wann gilt das Angebot als erloschen? . Wann gilt das Angebot als erloschen?• Annahme des Angebots• Ablehnung des Angebots• Ablauf der Annahmefrist ohne Reaktion des Adressaten• Konkurs des Offerenten
- Was sind die vertraglichen Nebenbestimmungen? • Bedingung, Befristung, Auflage• dienen dazu, das RG im Rahmen der Privatautonomie den individuellenBedürfnissen der Vertragspartner anzupassen
- Wie ist die „Bedingung“ definiert, und welche Arten gibt es? • = vereinbarte Beschränkung, durch die der Eintritt einer Rechtswirkung oderdie Aufhebung einer Rechtswirkung von einem bestimmten Umstandabhängig gemacht wirdo aufschiebende Bedingung (Suspensivbedingung)o auflösende Bedingung (Resolutivbedingung)
- Wie können Rechtsgeschäfte befristet sein? • Parteien ordnen die zeitliche Beschränkung des RG an, d. h. ein Rechtbeginnt oder endet mit einem bestimmten Zeitpunkto kalendermäßig fixiert odero offen
- Was ist die „Auflage“? • = Nebenbestimmung, durch die ein Zuwendungsempfänger zu einembestimmten Verhalten verpflichtet wird• nur in einer letztwilligen Verfügung oder in einem unentgeltlichen Geschäftzulässig
- Welches sind die „Vertragspflichten“? • Hauptleistungspflichto Hauptsache, derentwegen der Vertrag geschlossen wurde• Nebenleistungspflichto zusätzlich notwendig für reibungslose Erfüllung des Vertrages=> HLP und NLP sind selbständig einklagbar• Schutz- und Sorgfaltspflicht
- Was versteht man unter der „Schutz- und Sorgfaltspflicht“? • Vertragserfüllung hat so zu geschehen, dass Gläubiger weder an seinerPerson, noch an seinen Rechtsgütern geschädigt wird (Schutzpflicht)• außerdem ist der Tierbesitzer auf mögliche Risiken bzw. nachteilige Folgenaufmerksam zu machen (Sorgfaltspflicht)• Schutz- und Sorgfaltspflicht sind nicht selbstständig einklagbar
- Was sind die vorvertraglichen Schuldverhältnisse? (gesetzlichen Schuldverhältnisse) • zwischen den potentiellen Vertragspartnern besteht bereits mit Aufnahme derVertragsverhandlungen ein Schuldverhältnis, das Schutz-, Sorgfalts- undAufklärungspflichten umfasst (Vertrauensschutzgedanke)
- Was passiert bei der Verletzung der vorvertraglichen Schuldverhältnisse? • führt zur Haftung wegen culpa in contrahendo
- Was ist der Vorvertrag? • Vereinbarung, aus der sich die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertragesergibt• im Vorvertrag müssen der Abschlusszeitpunkt und die wesentlichenVertragspunkte des Hauptvertrages festgelegt sein• das Recht auf Durchsetzung des HV erlischt ein Jahr ab dem vereinbartenAbschlusszeitpunkt
- Was ist ein Kaufvertrag? • 2 (mehr) seitiges RG• entgeltliches RG• eigentumsübertragendes RG• setzt Eignung über Ware und Preis voraus; Verkäufer verpflichtet sich zurÜbergabe und Übereignung einer Sache; Käufer verpflichtet sich zur Zahlungdes Kaufpreises
- Kreditkauf • Sachleistung ist im Voraus fällig• mit Übergabe der Sache erwirbt Käufer bereits Eigentum• Eigentumsvorbehalt:o der V bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentümerdes Sache; der Käufer ist nur Besitzero wird der Kaufpreis nicht rechtzeitig bezahlt, hat V Rücktrittsrecht undkann die Sache zurückverlangen
- Was ist ein Hoffnungskauf? • Käufer übernimmt künftige Nutzung einer Sache in Bausch und Bogen, trägtaber das Risiko einer minderen Qualität und Quantität• (ausgenommen ausdrücklich zugesagte Eigenschaften; diese müssenvorhanden sein)
- Was versteht man unter dem „Kauf auf Probe“? • Kauf einer Sache mit der Bedingung, dass der Käufer diese (nach Belieben)genehmigt• hat (wenn nicht anders vereinbart) bis Ende der Probezeit aufschiebendeWirkung, d. h. Kaufvertrag wird erst durch ausdrückliche Zusage das Käufersgültig• Kauf mit aufschiebender Wirkung ist sofort gültig, kann aber nach Ablauf derProbezeit aufgelöst werden• Probezeit:o bewegliche Sachen: 3do unbewegliche Sachen: 1a
- Was versteht man unter dem „Kauf zur Probe“? • gewöhnlicher KV, bei dem Käufer unverbindlich in Aussicht stellt, bei Eignungder Ware weitere Stücke zu kaufen
- Was versteht man unter dem „Kauf nach Probe“? • Kauf einer Ware, die vereinbarungsgemäß gleiche Qualität haben muss wiefrüher gekaufte
- Kauf mit Vorkaufsrecht • Käufer einer Sache verpflichtet sich, die Sache im Fall des Weiterverkaufsdem Verkäufer zum Kauf anzubieten• VKR ist nicht übertragbar• Vorkaufsberechtigter muss Vorkaufsangebot nach dispositivem Rechtinnerhalb von 24h bei beweglicher bzw. innerhalb von 30d bei unbeweglicherSache einlösen• Einlösung erfolgt zu denselben Bedingungen wie Angebot an Dritten;Kaufvertrag mit Drittem nur bedingt geschlossen• unterlässt Vorkaufsverpflichteter das Vorkaufsangebot an VKB =>Schadenersatzpflicht
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- Was versteht man unter „Kauf mit Vorbehalt eines besseren Käufers“? Welche „Verjährungsfrist“ gilt für diese Art von Kaufvertrag und woran ist der „bessere Käufer“ zu erkennen? • Kauf wird mit dem Vorbehalt abgeschlossen, dass der Käufer innerhalb einerbestimmten Frist nach Vertragsabschluss einen „besseren“ Käufervorzuziehen berechtigt ist• Frist, sofern nicht anders vereinbart, wie bei Kauf auf Probe (bei beweglichenSachen 3 Tage, bei unbeweglichen 1 Jahr)• Kauf kann aufschiebend oder auflösend abgeschlossen werden• Entscheidung über „besseren“ Käufer liegt allein beim Verkäufer, d. h. dieserkann nach Belieben entscheiden
- Kauf mit Umtauschvorbehalt • gekaufte Sache kann vom K innerhalb einer bestimmten, vereinbarten Fristzurückgegeben werden, doch ist er verpflichtet eine andere Sache zuauszuwählen
- Was ist Tausch? • 2 (mehr) seitiges, entgeltliches, eigentumsübertragendes RG, bei dem eineSache durch eine andere vergolten wird
- Schenkung • 2 (mehr) seitiges, unentgeltliches, eigentumsübertragendes RG• jemand wird verpflichtet, einem anderen eine Sache ohne Gegenleistung zuüberlassen• annahmebedürftig
- Frau A verschenkt einen Hundewelpen aus dem Wurf ihrer Hündin an Herrn B. Da Herr B den Hund ihrer Meinung nach nicht artgerecht (aber dem Tierschutzgesetz entsprechend) hält, fordert sie den Hund nach 2 Jahren zurück. Beurteilen Sie die rechtlichen Aspekte dieses Falls! • Es handelte sich hier um ein eigentumsübertragendes Rechtsgeschäft.• Frau A hat eingewilligt den Hund unentgeltlich Herrn B. zu überlassen undHerr B. hat angenommen.• Herr B. ist rechtmäßiger Besitzer des Hundes, Frau A hat keinen Anspruchmehr.
- Leihe • 2 (mehr) seitiges, unentgeltliches, nicht eigentumsübertragendes RG• jemand überlässt einem anderen eine unverbrauchbare Sache zum Gebrauch
- Darlehen • 2 (mehr) seitiges, je nach Vereinbarung entgeltliches oder unentgeltliches,eigentumsübertragendes RG• verbrauchbare Sachen gehen mit der Abrede in fremdes Eigentum über, dassdie Menge gleicher Art und Güte zurückgegeben wird• nur an vertretbaren Sachen möglich
- Was ist ein Bestandvertrag? • 2 (mehr) seitiges, entgeltliches, nicht eigentumsübertragendes RG, durch daseine unverbrauchte Sache zum Gebrauch überlassen wirdo Mieteo Pacht
- Dienstvertrag? • 2 (mehr) seitiges, entgeltliches, eigentumsübertragendes RG, bei dem sichjemand einem anderen auf Zeit zu Arbeitsleistungen verpflichtet
- Werkvertrag? • 2 (mehr) seitiges, entgeltliches, eigentumsübertragendes RG, bei dem sichjemand (Werkunternehmer) zur Herstellung eines bestimmten Erfolgsverpflichtet
- Bsp. WV? Tätigkeiten die im Rahmen eines WV stattfinden • Eingriffe (OP, Geburtshilfe, künstliche Besamungen)• Immunisierungen (aktiv und passiv)• reine Diagnostik (Kaufuntersuchung, Laboruntersuchung, Obduktion,Erstellung von Gutachten, ...)
- Welche Arten von Arbeitsverträgen gibt es? • DV• WV
- Was sind Bsp. für „Mangel bei Vertragsabschluss“? • Scheingeschäft• fehlende Willensübereinstimmungo Irrtum odero List/ Drohung• zu hohe Diskrepanz zwischen den Leistungen (laesio enormis)
- In welchen Fällen führt die „laesio enormis“ nicht zur Vertragsauflösung? (3 Punkte • beim Hoffnungskauf• wenn der Käufer die Sache aus besonderer Vorliebe bzw.• im Bewusstsein des wahren Wertes erworben ha
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Vertrag aufgrund eines Irrtums angefochten werden kann? (4 Punkte) • Anfechtung und Anpassung des RG wegen eines Irrtums ist nur möglich,wenn VP nicht schutzwürdig istnicht schutzwürdig, wenn• I. veranlasst hat oder• I. aus den Umständen hätte erkennen müssen oder• auf den I. rechtzeitig aufmerksam gemacht wurde oder• derselbe I. unterlegen ist
- Scheingeschäft? • wird (i. d. R. einvernehmlich zur Täuschung Dritter) zum Schein geschlossen• zwischen Vertragspartner grundsätzlich ungültig, da nicht gewollt• u. U. aber Schutz eines gutgläubigen Dritten
- Mentalreservation • Erklärender erklärt absichtlich etwas anderes als er will
- Scherzerklärung • wird ohne Täuschungsabsicht abgegeben• das RG ist von vornherein ungültig, da keine Willensübereinstimmung vorlieg
- Was sind Bsp. einer fehlenden Willensübereinstimmung? • Irrtum oder• List bzw. Drohung
- Irrtum • = unzutreffende Vorstellung von der Wirklichkeit (kein Fremdverschulden)