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Politische Bildung (Subject) / Definition (Lesson)
- FDGO Die FDGO ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Sie ist in 8 Prinzipien unterteilt: Verantwortlichkeit der Regierung Gesetzmößigkeit der Verwaltung Volkssouverenität Gewaltenteilung Mehrparteienprinzip Unabhängigkeit der Gerichte Chancengleichheit für "alle" Parteien, mit dem Recht der Gründung einer Partei und Ausführung einer Opposition Achtung vor dem im GG niedergeschriebenen Grundrechten, dem Persönlichkeitsrecht, Recht auf Leben und die Freie Entfalltung der Persönlichkeit
- Wohnung im Sinne des Grundgesetzes Die Wohnung stellt als Hauptzweck die Unterkunft eines Menschen dar (Persönliche Bleibe). Als Wohnung sind alle Räume einzustufen, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens zu zählen sind. Hierzu gehören neben allen privaten Wohnräumen auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume.
- Freiheitsbeschränkung Art. 104 (1) GG ...ist die teilweise oder kurzfristig überschaubare Einschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, einen ihm zugänglichen Ort aufzusuchen oder dort zu verweilen. ...ist wenn eine Person daran gehindert wird, einen erstrebten Ort aufzusuchen oder zu verweilen.
- Freiheitsentziehung Art. 104 (2) GG ...ist die allseitige Beschränkung der Bewegungsfreiheit, indem der Betroffene gegen seinen Willen von der öffentlichen Gewalt, an einen bestimmten, eng umgrenzten Ort festgehalten wird. (es muss kein Haftraum sein). ...ist wenn eine Person nicht nur kurzfristig an einem eng begrenzten Ort festgehalten wird, also die Freiheit in alle Richtungen beschränkt wird. Das ist die allseitige Aufhebung der Bewegungsfreiheit.
- Schrankentrias - verfassungsunmittelbar Art. 2 (1) GG nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung nicht gegen die Rechte Anderer nicht gegen das Sittengesetz Art. 5 (2) GG nicht gegen die allgemeinen Gesetze Gesetze zum Schutz der Jugend Recht der persönlichen Ehre
- Beschränkung von Grundrechten Gesetzesvorbehalt Qualifizierter Gesetzesvorbehalt (Art. 104 GG) Verfassungsunmittelbare Schranke Verfassungsimmanente Schranke
- Staat ...ist die rechtlich politische Organisationsform einer (Nationalstaat) oder mehrerer Nationen (Nationalitätenstaat) zur Sicherung und Regelung des dauerhaften Zusammenlebens... ...der Menschen (Staatsvolk) ...innerhalb eines rechtlich umgrenzten Gebietes (Staatsgebiet) ...unter einer Organisationsform oder Herrschaftsgewalt (Staatsgewalt)
- Staatsvolk ...ist die Gesamtheit der Staatsangehörigen (und Gleichgestellten), also ein Volk im rechtlichen Sinne. Im Unterschied dazu ist die Nation das Volk im natürlichen Sinne.
- Staatsgebiet ...ist der räumlich begrenzte Teil der Erde, rechtlich gegenüber dem Ausland durch Staatsgrenzen abgesichert.
- Staatsgewalt ...ist die ordnende Willensmacht für das Staatsgebiet und Staatsvolk. Ihr Wesen bestimmt die Staatsform, die Herrschaftsform und Gesellschaftsform.
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