7
Steuerlehre 2 (Subject) / Veranlagungsystem/-Arten (Zusammen...getrennt...) (Lesson)
- ist Verfahren zur Ermttilung von Besteuerungsgrundlagen
- daraus ergibt sich zu zahlende Steuer
- abzugeben bis 31.05. Folgejahr
This lesson was created by Steuerlein.
- Wann verjährt die Lohnsteuer??? - mit Zwangsgeld. Knast etc.....verährt sie nach 7 Jahren
- Abgabeform für Ermnittlung der Est-Erklärung - werden digital abgegeben: über Programm "Elster" /bzw. "Datev" - in Papierform selten, nur in Ausnahmefällen
- Veranlagungsarten - wieviel? 2: 1. Einzelveranlagung (können aber auch Verheiratete machen, kein Zwang zur Zusammenv!) 2. Zusammenveranlagung (Ehegattenveranlagung)- Anspruch darauf gibt es nicht, wenn einer nicht will = Pech !!!!!! über 108.00 euro zusammen oder allein= kein steuerl. Vorteil mehr
- zu Veranl.arten: Einzelveranlagung - Veranlagung ist das Kalenderjahr auf Grundlage des Einkommens - In Betracht kommen: Ledige, Verwitwete, Geschiedene Steuerpflichtige, dauernd getrennt Lebende Ehegatten, Ehegatten, bei denen einer oder beide nicht unbeschränt steuerpflichtig sind über 108.00 euro zusammen oder allein= kein steuerl. Vorteil mehr
- Einzelveranl: dauernd getrennt lebend: - 1 Jahr Trennung nötig - aber 1 Tag/ahr zusammengelebt, reicht für Zus.veranlagung "Versöhnungsversuch"
- Zusammenveranlagung- welche Voraussetzungen? - es besteht Wahlrecht, wenn:- - beide müssen -einverstanden und - unbeschränkt steuerpfl. sein - nicht dauernd getrennt lebend - mind 1 Tag in VZ reicht Kriterien nicht erfüllt= kein Wahlrecht
- Zusammenveranlagung- Sonderfälle - einer insolvent, der andere verdient gut: Antrag auf Teilung der gesamtschuld stellen! - Steuererhebung wird dann nach einkünften getrennt, Splittingvorteil Zusammenveranl. bleibt aber
Advertisement