7

Steuerlehre 2 (Subject) / Veranlagungsystem/-Arten (Zusammen...getrennt...) (Lesson)

- ist Verfahren zur Ermttilung von Besteuerungsgrundlagen - daraus ergibt sich zu zahlende Steuer - abzugeben bis 31.05. Folgejahr

This lesson was created by Steuerlein.

Learn lesson

  • Wann verjährt die Lohnsteuer??? - mit Zwangsgeld. Knast etc.....verährt sie nach 7 Jahren
  • Abgabeform für Ermnittlung der Est-Erklärung - werden digital abgegeben: über Programm "Elster" /bzw. "Datev" - in Papierform selten, nur in Ausnahmefällen 
  • Veranlagungsarten - wieviel? 2: 1. Einzelveranlagung     (können aber auch Verheiratete machen, kein Zwang zur Zusammenv!) 2. Zusammenveranlagung (Ehegattenveranlagung)-  Anspruch darauf gibt es nicht, wenn einer nicht will = Pech    !!!!!!  über 108.00 euro zusammen oder allein= kein steuerl. Vorteil mehr
  • zu Veranl.arten: Einzelveranlagung -  Veranlagung ist das Kalenderjahr auf Grundlage des Einkommens - In Betracht kommen: Ledige, Verwitwete, Geschiedene Steuerpflichtige, dauernd getrennt Lebende Ehegatten, Ehegatten, bei denen einer oder beide nicht unbeschränt steuerpflichtig sind über 108.00 euro zusammen oder allein= kein steuerl. Vorteil mehr
  • Einzelveranl: dauernd getrennt lebend: - 1 Jahr Trennung nötig - aber 1 Tag/ahr  zusammengelebt, reicht für Zus.veranlagung "Versöhnungsversuch"
  • Zusammenveranlagung- welche Voraussetzungen? -  es besteht Wahlrecht, wenn:-  - beide müssen -einverstanden und - unbeschränkt steuerpfl. sein - nicht dauernd getrennt lebend - mind 1 Tag in VZ reicht Kriterien nicht erfüllt= kein Wahlrecht
  • Zusammenveranlagung- Sonderfälle - einer insolvent, der andere verdient gut: Antrag auf Teilung der gesamtschuld stellen! - Steuererhebung wird dann nach einkünften getrennt, Splittingvorteil Zusammenveranl. bleibt aber 
Advertisement